> Wenn Eure Seiten in der aktuellen Fassung nicht gegen die eV > verstossen, dann kann eine Haftung Dritter (Linksetzer oder Hoster) > erst recht nicht gegeben sein.
Interessant ist natuerlich der Fall, wo wir (nach Meinung von Nutzwerk) dagegen verstossen. Ich wuerde hoffen, dass auch in so einem Fall die Rechtsprechung sagt: FFII ist im Inland greifbar und daher gibt es nur den Rechtsweg gegen FFII. Das wuerde ich mit der Verhaeltnismaessigkeit begruenden wollen, die ja selbst dann, wenn man nur gegen den Erstveroeffentlicher klagt, nicht unbedingt gegeben ist. Gerade Nutzwerk hat alles getan, um die Gerichtskosten fuer FFII und andere zu maximieren, und selbst ohne diesen Rechtsmissbrauch stehen die von der Verwicklung der Gerichte in Verleumdungsstreit verursachten Kosten m.E. in einem zweifelhaften Verhaeltnis zu dem dadurch erzielbaren Gewinnen an Gerechtigkeit. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]