Hallo Liste, Monday, October 3, 2005, 7:42:07 PM, Florian Weimer wrote:
... >> Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum >> Besten geben darf. > Er darf natürlich, hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil > dieses an den Berufsstand, nicht an die Tätigkeit gekoppelt ist. Na, das möchte in Deutschland doch gerne mal durchdiskutiert sehen. Nicht unbedingt am eigenen Beispiel, aber bitte bald. ciao Olaf -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]