* Gert Doering: > Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung "ueber Monate", aber mit > *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung > praktisch unmoeglich geworden.
Warten wir ab, was in der schriftlichen Urteilsbegründung steht. T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit kompromittierten Windows-Systemen) brauchen. > Gerade so Sachen wie "bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die > IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt!" sind damit > nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im > Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch > ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails). Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden vorausgesetzt. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]