* Lutz Donnerhacke: > Nochmal zur Klarstellung: Das TDDSG enthält kein Verbot der Speicherung, > sondern im Gegenteil eine Liste von Speichergenehmigungen.
Es gibt allerdings auch die Ansicht, daß das TDDSG als bereichsspezifische Regelung die Erhebungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten abschließend regelt. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]