* Holger Voss: > Gert Doering schrieb/wrote (25.01.2006 22:55): > >> Und zwischen "eine vernuenftige Zeit aufheben, welcher User welche IP- >> Adresse hatte" (z.B. 3-7 Tage oder so) und "massiv Daten ueber Internet- >> Nutzer sammeln" bestehen auch noch *klitzekleine* Unterschiede. > > Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht > auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, > Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens, daß Straftaten staatlich verfolgt werden. Die gewisse Launigkeit, mit der Privat-EDV beschlagnahmt wird (im Gegensatz zur Firmen-EDV, die aus mir unerfindlichen Gründen tabu ist), bereitet mir auch Bauchgrimmen, aber ob man deswegen gleich die Strafverfolgung ganz einstellen muß, ist doch höchst fraglich. Lieber wäre es mir, wenn diese Auswüchse eingedämmt würden, ggf. durch eine wesentliche Ausweitung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die das Herumwühlen auf beschlagnahmten Datenträgern erst einmal untersagt. Davon abgesehen stellt eine Speicherzeit von fünf oder zehn Tagen für die Behörden eine wesentliche logistische Hürde dar. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]