* Florian Laws wrote:
> Ging es in der Diskussion nicht einmal um Zugänge mit dynamischen IPs?

Nein. Es ging und geht um die Beurteilung, ob die Zuordnung IP <-> Kunden
dem Fernmeldegeheimnis nach §88 TKG unterliegt.

IMHO fällt die Zuordnung gar nicht in den Bereich des TKG sondern ist
schlicht die Frage nach der Verfügungsgewalt über eine bestimmte Sache
zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aber IANAL.

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