Hallo! Jens Benecke <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: [...] > Die QPL-Version erlaubt dir ZUSÄTZLICH deine Software kommerziell zu > verbreiten, was die GPL NICHT erlaubt. Dann wollen die Trolls aber von > deinem Reibach ein Stück abhaben.
Dieser Satz von dir ist missverständlich. Die GPL verbietet dir mitnichten eine kommerzielle Nutzung der Programme (sonst gäbe es keine Distributoren) sondern nur die Weiterverteilung (nicht die Nutzung im eigenen Betrieb o.ä.) von GPL-Code in Programmen die dann nicht der GPL unterstehen. Aus der GPL: [...] Paragraph 2. (a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist. (b) Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird. [...] Wurde aus diesen Gründen nicht die LGPL entwickelt? www.gnu.org/copyleft Ciao, Steve -- www.cargal.org GnuPG-key at www.cargal.org/interact/keys/Publotuskey.asc "Let do what thou wilt be the whole of the law!" A.C. Jabber-ID: [EMAIL PROTECTED]
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