Hi Wolfgang,

Ich bin mir da nicht sicher. Open Source ist ein eingedeutscher Eigenname, der ohne Bindestrich geschrieben wird. Es ist die Frage,
ob der §50 hier wirklich greift. Denkabr wären die Schreibweisen: -
Open-Source-Projekte (aber Open Source steht weiterhin ohne
Bindestrich) - Open Source-Projekt (was mir dann noch lieber wäre)

Ich werde versuchen, weitere Hilfe zu bekommen.

ich kenns aus einer Seminararbeit. In sämtlichen juristischen
Publikationen - und die achten eigentlich auf Schreibweise - findet man Open Source-Projekt/Programm/irgendwas. :-)

Viele Grüße
Flo

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## Florian Effenberger
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