Rückgabe con Continental-Reifen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 0. September 2009 möchte ich Ihnen
mitteilen, dass ich mit Ihrer Aussage, Continental-Reifen stellen "einen
integralen Bestandteil des jeweiligen Volkswagen Fahrzeugs dar", nicht
übereinstimme:

- Reifen werden auch einzeln verkauft.  Die Bindung von Reifen an ein
  bestimmtes Fahrzeugfabrikat ist nach deutschen Recht nicht zulässig.

- Das betreffende Fahrzeug lässt sich auch mit anderen, einzeln
  erhältlichen Reifen (z.B. Pirelli) gut fahren.  Insbesondere ihre
  Fahrzeuge laufen auf Pirelli ganz hervorragend.

- Jedoch lässt sich das vorliegende Fahrzeug nicht ohne
  Continental-Reifen oder ganz ohne Reifen erwerben.

Meine Bitte um Rücknahme der Continental-Reifen und die entsprechende
Kostenerstattung möchte ich hiermit erneuern.


SCNR,

 Werner

-- 
Die Gedanken sind frei.  Auschnahme regelt ein Bundeschgesetz.

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