Rückgabe con Continental-Reifen Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 0. September 2009 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mit Ihrer Aussage, Continental-Reifen stellen "einen integralen Bestandteil des jeweiligen Volkswagen Fahrzeugs dar", nicht übereinstimme: - Reifen werden auch einzeln verkauft. Die Bindung von Reifen an ein bestimmtes Fahrzeugfabrikat ist nach deutschen Recht nicht zulässig. - Das betreffende Fahrzeug lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen Reifen (z.B. Pirelli) gut fahren. Insbesondere ihre Fahrzeuge laufen auf Pirelli ganz hervorragend. - Jedoch lässt sich das vorliegende Fahrzeug nicht ohne Continental-Reifen oder ganz ohne Reifen erwerben. Meine Bitte um Rücknahme der Continental-Reifen und die entsprechende Kostenerstattung möchte ich hiermit erneuern. SCNR, Werner -- Die Gedanken sind frei. Auschnahme regelt ein Bundeschgesetz. _______________________________________________ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de