* RA Stehmann <anw...@rechtsanwalt-stehmann.de> [2011-12-21 14:01:08 +0100]:

> > Ich kann nicht sehen, wo ich das gemacht habe. Außer ich habe einen
> > Begriff verwendet, den Juristen mal wieder anders definieren ;) Dann
> > helf mir auf die Sprünge. War auf jeden Fall nicht beabsichtigt. 
> 
> "Besitz" (und "besitzen", "Besitzer" etc.) und "Eigentum" sind Begriffe
> des (deutschen) Sachenrechts (§§ 854 ff. BGB und §§ 903 ff. BGB).

Aha, dachte ich mir schon. Aber Du solltest nicht davon ausgehen, dass
alle Menschen die Begriffe so benutzen, wie sie das BGB definiert ;)

> Ideen oder Inhalte (Commputerprogramme oder ein Gedicht) kann man ebenso
> wenig "besitzen" wie einen Menschen (im Gegensatz zum Hund ;-) ).

Da könnten wir hier bestimmt lange drüber diskutieren. Aber ich denke
wir konzentrieren uns besser auf andere Themen oder erholen uns über die
Feiertage mal ;)

Liebe Grüße
Matthias

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Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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