Am 03.09.2012 18:11, schrieb Martin Gollowitzer:
Der Bindestrich soll bei Wortzusammensetzungen vor allem der Lesbarkeit
dienen – speziell wenn mehr als zwei Worte ein neues bilden.

Nach Regel K22 des Duden darf der Bindestrich in unübersichtlichen Zusammensetzungen stehen. Das ist hier m. E. n. angebracht.

"Digitale-Rechteminderung" kann eine in digitaler Form herbeigeführte Minderung von Rechten bedeuten, und muss nicht unbedingt die Minderung digitaler rechte bezeichnen. Bei der Nutzung von "Digitale-Rechte-Minderung" ist das aber klar, finde ich.

Bei Verwendung von "Digitales Restriktionsmanagement" verlieren wir 80% der Leserinnen und Leser direkt bei der Überschrift, weitere 19% im ersten Absatz.

Führt Euch vor Augen, dass viele Menschen sehr visuell eingestellt sind, und lieber gucken als lesen. Machen wir es Ihnen also so einfach wie möglich.

Ich plädiere also für Digitale-Rechte-Minderung - unabhängig davon, ob in einer früher aufgestellten Wortliste es anders stehen mag. DRM ist schlagkräftig (im wahrsten sinne), also sollte es eine aufrüttelnde Übersetzung ins Deutsche auch sein.

Nur meine zwei Pfennig. Äh... Cents.

Mit fröhlichem Gruß

Robert Kehl
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