Hallo zusammen!
Fabian Keil, 05.09.2012, 14:35 +0200:
Viele DRM-Variationen fallen beim Kopieren des für den Nutzer
relevanten
Inhalts überhaupt nicht auf, wenn man nicht explizit danach sucht
(und überhaupt weiß wie man sie erkennen kann).
Also da würde ich schon teilweise widersprechen. In einer weitläufigen
Auslegung des Begriffs DRM gehört dazu natürlich auch beispielsweise ein
Kopierschutz auf Audio-CDs und der fällt in vielen Fällen wirklich kaum
auf, aber die anderen DRM-Systeme wie z.B. bei e-Books und digitalen
Filmen, fällt sehr wohl auf. Wenn ich eine BluRay auf dem PC sehen will,
muss ich ganz bestimmte Software nutzen und wenn ich sie auf den PC
kopieren möchte, geht das gar nicht. Die einzigen Nutzer, die nie was
davon merken sind die, die ihre z.B. online gekauften Filme nie von
einem PC zum nächsten übertragen und ihren PC nie neu installieren. Auch
bei Videospielen ist das ähnlich. Beim 3DS kann man die gekauften
Inhalte nur fünf Mal auf eine andere Konsole überspielen, dann ist
Schluss. Und selbst wenn es geht, ist es viel umständlicher als wenn man
die Daten einfach kopieren könnte. Also bemerkt man das alles sehr wohl.
[§ 95a UrhG und vorauseilender Gehorsam]
Man muss hier zwei Argumente trennen. Das erste Argument ist, dass man
normalerweise z.B. Filme und Bücher verleihen darf und es auch kann,
aber sobald diese in digitaler Form mit DRM vorliegen, wird es faktisch
erst einmal unterbunden. Gerade technisch nicht so versierte Menschen
haben dann ein Problem, weil sie in ihren Möglichkeiten und Rechten
eingeschränkt werden. Dabei geht es noch nicht um Gesetze, sondern nur
um die tatsächlichen Möglichkeiten.
Das zweite Argument ist, dass die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen
illegal ist. Erst hier geht es auch um Gesetze. Wenn ich mich recht
entsinne, wurden sogar Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, die nur unter
Windows greifen, als wirksam eingestuft. Also dürfte das bei härterem
DRM erst recht der Fall sein. Aber selbst wenn es keine Präzedenzfälle
gibt, ist es ein untragbarer Zustand, dass Bürger eventuell rechtlich
belangt werden könnten, nur weil sie ein technisches System aushebeln,
das verhindert, dass sie ansonsten legale Dinge tun. Ohne Präzedenzfälle
hat man nämlich auch keine Rechtssicherheit im positiven Sinne, denn
jedes Gericht kann anders entscheiden und oft genug passiert das auch.
Die eigene Sicherheit hängt damit vom Kenntnisstand und der Willkür
eines Richters und damit auch vom Zufall bzw. der Wahl des
Gerichtsstands ab. Das zweite Argument richtet sich hiergegen. Und
zumindest die Intention des Gesetzes ist ja auch klar: Einen technischen
Kopierschutz darf man nicht umgehen, auch wenn er unwirksam ist. Denn
ansonsten wäre das Gesetz inhaltlos, denn jeder Kopierschutz, den ich
umgehe, ist damit auch unwirksam und wäre dann streng genommen nicht
mehr geschützt, also wäre überhaupt kein Kopierschutz rechtlich
geschützt.
Ich denke nicht, dass das in vorauseilendem Gehorsam enden wird. Hinter
verschlossenen Türen tun Menschen, die wissen wie sowieso was sie wollen
und die, die es nicht wissen, tun sowieso nichts. Wir beklagen nur, dass
und Unternehmen Möglichkeiten nehmen.
Selbst in Fällen wo die DRM-Variation beim Kopieren umgangen
würde und rechtlich nicht umgangen werden darf, halte ich es
für unpassend von Rechte-Minderung zu sprechen, da es voraus
setzen würde, dass das Recht zu kopieren einmal vorlag.
Ja, es gibt kein Recht auf Privatkopie im juristischen Sinn. Recht kann
aber auch Bürgerrecht bzw. Menschen- oder Freiheitsrecht meinen und ich
habe das immer eher so aufgefasst, da die FSF(E) für soziale Veränderung
steht und nicht von einem konkreten Rechtssystem aus argumentiert. Die
Forderungen sind also allgemeiner als spezifische Gesetze.
Um eine Privatkopie eines Filmes anfertigen zu dürfen muss das
Medium auch nicht legal erworben worden sein, es reicht aus, wenn
keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich
zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.":
http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html
Korrekt, aber erstens ist es auch hier wieder sehr knifflig zu
bestimmen was offensichtlich rechtswidrig ist (wird ja eventuell doch
noch im Fall kino.to(?) geklärt) und zweitens geht es uns auch hier
wieder um die Möglichkeit tatsächlich zu kopieren und das Bürgerrecht
mit den Bits auf meinem Computer zu tun, was ich will, nicht um ein
konkretes Gesetz.
Glaubwürdigkeit finde ich deutlich wichtiger als die (subjektive)
"Sperrigkeit" der Begriffe. Zudem wird der Begriff die meiste Zeit
über abgekürzt.
Da stimme ich dir zu. Ich sehe nur wirklich keine Täuschung. Die
Intention der Gesetze ist klar und wie streng solche Gesetze ausgelegt
werden, sieht man auch an Fällen, in denen es nicht um DRM geht. Die
vielen Fälle, in denen Tauschbörsen-Logs der Rechteverwerters als Beweis
gewertet werden und der Fall mit der Rentnerin, die Musik getauscht
haben soll obwohl ihr Internet-Anschluss ungenutzt (und bereits
abbestellt, aber noch aktiv) war, sprechen für sich. Vielleicht haben
wir Glück und es wird alles doch ganz anders, aber ich denke nicht, dass
wir Menschen hier täuschen.
Gruß
Florian
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