Hallo zusammen!

Fabian Keil, 05.09.2012, 14:35 +0200:
Viele DRM-Variationen fallen beim Kopieren des für den Nutzer relevanten
Inhalts überhaupt nicht auf, wenn man nicht explizit danach sucht
(und überhaupt weiß wie man sie erkennen kann).

Also da würde ich schon teilweise widersprechen. In einer weitläufigen Auslegung des Begriffs DRM gehört dazu natürlich auch beispielsweise ein Kopierschutz auf Audio-CDs und der fällt in vielen Fällen wirklich kaum auf, aber die anderen DRM-Systeme wie z.B. bei e-Books und digitalen Filmen, fällt sehr wohl auf. Wenn ich eine BluRay auf dem PC sehen will, muss ich ganz bestimmte Software nutzen und wenn ich sie auf den PC kopieren möchte, geht das gar nicht. Die einzigen Nutzer, die nie was davon merken sind die, die ihre z.B. online gekauften Filme nie von einem PC zum nächsten übertragen und ihren PC nie neu installieren. Auch bei Videospielen ist das ähnlich. Beim 3DS kann man die gekauften Inhalte nur fünf Mal auf eine andere Konsole überspielen, dann ist Schluss. Und selbst wenn es geht, ist es viel umständlicher als wenn man die Daten einfach kopieren könnte. Also bemerkt man das alles sehr wohl.

[§ 95a UrhG und vorauseilender Gehorsam]
Man muss hier zwei Argumente trennen. Das erste Argument ist, dass man normalerweise z.B. Filme und Bücher verleihen darf und es auch kann, aber sobald diese in digitaler Form mit DRM vorliegen, wird es faktisch erst einmal unterbunden. Gerade technisch nicht so versierte Menschen haben dann ein Problem, weil sie in ihren Möglichkeiten und Rechten eingeschränkt werden. Dabei geht es noch nicht um Gesetze, sondern nur um die tatsächlichen Möglichkeiten.

Das zweite Argument ist, dass die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen illegal ist. Erst hier geht es auch um Gesetze. Wenn ich mich recht entsinne, wurden sogar Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, die nur unter Windows greifen, als wirksam eingestuft. Also dürfte das bei härterem DRM erst recht der Fall sein. Aber selbst wenn es keine Präzedenzfälle gibt, ist es ein untragbarer Zustand, dass Bürger eventuell rechtlich belangt werden könnten, nur weil sie ein technisches System aushebeln, das verhindert, dass sie ansonsten legale Dinge tun. Ohne Präzedenzfälle hat man nämlich auch keine Rechtssicherheit im positiven Sinne, denn jedes Gericht kann anders entscheiden und oft genug passiert das auch. Die eigene Sicherheit hängt damit vom Kenntnisstand und der Willkür eines Richters und damit auch vom Zufall bzw. der Wahl des Gerichtsstands ab. Das zweite Argument richtet sich hiergegen. Und zumindest die Intention des Gesetzes ist ja auch klar: Einen technischen Kopierschutz darf man nicht umgehen, auch wenn er unwirksam ist. Denn ansonsten wäre das Gesetz inhaltlos, denn jeder Kopierschutz, den ich umgehe, ist damit auch unwirksam und wäre dann streng genommen nicht mehr geschützt, also wäre überhaupt kein Kopierschutz rechtlich geschützt.

Ich denke nicht, dass das in vorauseilendem Gehorsam enden wird. Hinter verschlossenen Türen tun Menschen, die wissen wie sowieso was sie wollen und die, die es nicht wissen, tun sowieso nichts. Wir beklagen nur, dass und Unternehmen Möglichkeiten nehmen.


Selbst in Fällen wo die DRM-Variation beim Kopieren umgangen
würde und rechtlich nicht umgangen werden darf, halte ich es
für unpassend von Rechte-Minderung zu sprechen, da es voraus
setzen würde, dass das Recht zu kopieren einmal vorlag.

Ja, es gibt kein Recht auf Privatkopie im juristischen Sinn. Recht kann aber auch Bürgerrecht bzw. Menschen- oder Freiheitsrecht meinen und ich habe das immer eher so aufgefasst, da die FSF(E) für soziale Veränderung steht und nicht von einem konkreten Rechtssystem aus argumentiert. Die Forderungen sind also allgemeiner als spezifische Gesetze.


Um eine Privatkopie eines Filmes anfertigen zu dürfen muss das
Medium auch nicht legal erworben worden sein, es reicht aus, wenn
keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich
zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.":
http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

Korrekt, aber erstens ist es auch hier wieder sehr knifflig zu bestimmen was offensichtlich rechtswidrig ist (wird ja eventuell doch noch im Fall kino.to(?) geklärt) und zweitens geht es uns auch hier wieder um die Möglichkeit tatsächlich zu kopieren und das Bürgerrecht mit den Bits auf meinem Computer zu tun, was ich will, nicht um ein konkretes Gesetz.


Glaubwürdigkeit finde ich deutlich wichtiger als die (subjektive)
"Sperrigkeit" der Begriffe. Zudem wird der Begriff die meiste Zeit
über abgekürzt.

Da stimme ich dir zu. Ich sehe nur wirklich keine Täuschung. Die Intention der Gesetze ist klar und wie streng solche Gesetze ausgelegt werden, sieht man auch an Fällen, in denen es nicht um DRM geht. Die vielen Fälle, in denen Tauschbörsen-Logs der Rechteverwerters als Beweis gewertet werden und der Fall mit der Rentnerin, die Musik getauscht haben soll obwohl ihr Internet-Anschluss ungenutzt (und bereits abbestellt, aber noch aktiv) war, sprechen für sich. Vielleicht haben wir Glück und es wird alles doch ganz anders, aber ich denke nicht, dass wir Menschen hier täuschen.

Gruß
Florian
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