On 28.06.2013 10:14, Michael Kesper wrote: > Hallo, > > Am 2013-06-27 15:09, schrieb RA Stehmann: >> Das ist zumindest etwas missverständlich. >> >> Richtig ist, dass die Apache-Lizenz, ebenso wie BSD-Lizenz, dem >> Lizenznehmer die vier Freiheiten einräumt. >> >> Dieser ist jedoch bei einer Weiterverbreitung der Software nicht >> gehalten, seinem Kunden die gleichen Bedingungen einzuräumen, er kann >> ihm beispielsweise den Quelltext vorenthalten. > > OK, korrekt. > > Meine eigentliche Antwort auf den Artikel wäre eigentlich nur ein Wort > gewesen: > > Fantastisch! > Ich finde es "awesome", dass wir solche "Hacking for Compliance > Workshops" anbieten und diese solche Ergebnisse bringen. > Traurig ist allerdings, dass der fragliche Hersteller anscheinend nichts > aus früheren Fällen gelernt hat. >
In der Tat zeichnet sich dieser Fall durch einige Besonderheiten aus, die aus einer nachhaltigen Uneinsichtigkeit des Gegners herrühren. Auch das ist in den journalistischen Kommentaren bislang noch nicht zur Geltung gekommen. Gruß Michael
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