Hallo Simon, # Simon Harms [August 1, 2016 6:11 ]:
Angeblich bekommt man telefonisch die VOIP Zugangsdaten anfragen und bekommt diese per eMail oder Post, wenn man nicht gekündigt hat.Wer gekündigt hat, scheint seine Rechte gleich mit abzugeben. Finde ich sehr unschön diese Geschichte, aber so habe ich o2 kennengelernt. Kundenservice findet man woanders. Ich frage mich allerdings auch ob das Rechtskonform ist...
Bei der Frage nach Bestands- oder Neukunden ist die Sache wirklich ziemlich kompliziert. Legt man das Gesetz streng aus, ist dieses wirklich nur auf Bestandskunden (oder Verlängerungen) anzuwenden. Das entspricht wohl auch dem ursprünglichen Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums. Allerdings erwarten wir, unsere Mitstreiter in dieser Sache und sogar die Bundesnetzagentur, dass Provider Bestandskunden nicht benachteiligen, schon allein aus Kulanz. Gekündigte Verträge sind aber natürlich nochmal ein Sonderfall und ich bezweifle, dass wir dairgendeinen politischen Erfolg haben können.
Tobias Platen (im Cc) hat schon einige Erfahrungen mit o2 und der Endgerätefreiheit gemacht [1]. Vielleicht kann er ja noch etwas zu dem Fall beitragen, oder Du fragst ihn einfach mal direkt mit ein paar mehr Details? Viele Grüße Max [1] https://wiki.fsfe.org/Activities/CompulsoryRouters/Implementation/Germany#O2 -- Max Mehl - FSFE Germany Coordinator - https://fsfe.org Further contact information on www.fsfe.org/about/mehl Private blog: blog.mehl.mx | Private homepage: mehl.mx Your donation enables our work: http://fsfe.org/donate
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