Hi Am 11.03.20 um 15:27 schrieb Ilu: > "Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem > erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit > nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit > gewährleisten. ... Spätere Änderungen sind ausschließlich so vorzunehmen, > dass sowohl der ursprüngliche Inhalt als auch die Tatsache, dass > Veränderungen vorgenommen wurden, erkennbar bleiben" (2, RZ 107 ff)
Haben wir da nicht GIT für? Durchaus ernsthaft gemeint - ich hatte eine Beratungskunden, der personenbezogene Daten damit archivierte und seit DSGVO sein Verfahren heftig umstricken musste. -- Mit freundlichen Grüßen Uwe Altmann _______________________________________________ FSFE-de mailing list FSFE-de@lists.fsfe.org https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct