Dirk Reddel schrieb:
> "Freiwillige" k�nnen nicht ausgebeutet werden. Sie haben die Wahl einen
> anderen Anbieter zu suchen. Sie k�nnen desweiteren die VC jederzeit
> verlassen oder selbst eine gr�nden. Ausbeutung impliziert den Moment des
> Zwanges und dieser ist im Internet nicht vorhanden.
In der volkswirtschaftlichen Theoriengeschichte bedeutet "Ausbeutung" nicht
�bers Ohr hauen, ausnutzen, Zwangsarbeit oder �hnlich Verwerfliches sondern
allein die Tatsache, da� ein Unternehmer einem Arbeiter im Austausch f�r seine
Arbeitskraft den �blichen Lohn zahlt und bei der Realisierung/dem Verkauf des
mit Hilfe dieser Arbeitskraft hergestellten Produktes einen Mehrwert realisieren
kann. Das Verh�ltnis von Mehrwert zum Preis der Arbeit bezeichnet man als
"Ausbeutungsrate".
Ein solcher Austausch von Leistungen eines "Users" gegen Geld oder andere
Verg�nstigungen l��t sich auch bei VC beobachten, z.B. erh�lt der User Webspace,
eine E-Mail-Adresse oder auch Geld im Austausch gegen Content, Traffic und
�hnliches. Bei gewinnorientierten VC kann man dies als "Ausbeutung" bezeichnen,
auch wenn man dadurch vielleicht Missverstaendnisse provoziert, da dieses Wort
zugleich auch ein moralisierender Kampfbegriff der Arbeiterbewegung ist.
Das Argument der "Freiwilligkeit" ist nicht geeignet, eine "Ausbeutung" zu
verneinen. Schlie�lich wird ja auch kein Arbeitnehmer gezwungen zu arbeiten, er
kann sich ja auch in eine Tonne legen oder selbst Unternehmer werden. Sowohl bei
Arbeitsverh�ltnissen wie auch bei Mitgliedschaften in oder Partnerschaften
zu VC handelte sich nur insonweit um "Freiwillige" als es auch unfreiwillige
Arbeitsverh�ltnisse gibt wie Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit oder
Knast.
CU
Gerhard Schoolmann
[EMAIL PROTECTED]
http://www.abseits.de
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