> in meiner DA m�chte ich einen oder zwei S�tze schreiben, warum E-Mail f�r
> einen Vertragsabschlu_ im B2B total ungeeignet ist. Dabei will ich ganz
> kurz auf die aktuelle Rechtslage eingehen. Aber wie ist die?
> Kann mir jemand weiterhelfen (am besten mir Quellenangabe)?
Hallo Dagmar, hallo Liste,
bei Vertragsabschluessen per E-Mail wird nahegelegt, die Rechtsform
des Unternehmens (z.B. GmbH) sowie den Hinweis zum Eintrag in das
Handesregister inkl. HRB Nummer anzugeben, damit der
Vertragsabschluss gueltig ist. Wird die Rechtsform, z.B. im Falle
einer GmbH, nicht angegeben, so kann es sein, dass der Inhaber mit
seinem Privatvermoegen haftbar gemacht wird und der Betrag nicht auf
DM 50.000,- begrenzt ist. Die Aussage, dass E-Mail fuer
Vertragsabschluesse im B2B total ungeeignet ist, halte ich fuer nicht
haltbar. Eine Quelle habe ich leider nicht (ausser die muendliche
Aussage eines Rechtsanwaltes), aber Du solltest auf den schon oftmals
in dieser Mailingliste zitierten Webseiten zum Online-Recht sowie in
den Rubriken der verschiedenen Zeitschriften (Internetworld etc.)
fuendig werden.
Allgemein empfiehlt sich bei allen Webseiten eine Seite mit den
sogenannten "Legal Notices" bzw. "Nutzungsbedingungen", die
Informationen zu Urheberrecht, Haftung usw. (aehnlich AGB
im sonstigen Geschaeftsverkehr) enthalten, einzufuegen und in der
Fussnote der Seite standardmaessig darauf hinzuweisen. Ich habe
festgestellt, dass dies inzwischen bei fast allen amerikanischen
Webseiten gemacht wird, dass damit in Deutschland aber noch ziemlich
lax umgegangen wird. In diesem Zusammenhang die Frage: Hat jemand
eine Mustervorlage fuer derartige "Nutzungsbedingungen"?
Gruss, Simone
http://www.drucker.kyocera.de
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