Am 21.06.1999 schrieb Morena Dreger :

> ich habe aehnliches gelesen wie Paul auch, dass eben die
>e-mail-Werbung,
> wie Faxwerbung auch, verboten ist.

Morena,

auch Faxwerbung ist nicht verboten, ist weder eine
Ordnungswidrigkeit und ein Straftatbestand schon
garnicht.

Man hat lediglich einen Anspruch auf Unterlassung.
Das macht einen ziemlichen Unterschied aus, es kann
sich naemlich u. U. rechnen, sich um diesen
Unterlassungsanspruch einen feuchten Kehricht zu
kuemmern.

Unterlassungsansprueche muss man (privat) durchsetzen,
damit hat keinerlei Behoerde irgendwas zu schaffen.
Dazu gehoeren dann auch solche Dinge wie Beweissicherung
etc.

Ziemlich aufwendig fuer Kleingewerbetreibende oder
Privatleute.

Gruesse

Klaus

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