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Subject: [IMAFDI] Re: Rechtslage Werbe-Mail
Author: Klaus Arnhold <[EMAIL PROTECTED]> at Internet
Date: 20.06.99 12:23
Am 18.06.1999 schrieb [EMAIL PROTECTED] :
> ich habe grade die neue Ausgabe der edi-change vor mir
>liegen. Darin
> ist ein Recht/Sicherheit-Spezial-Teil. Und darin wiederum schreibt
> Prof.Dr.thomas Hoeren aus M,nster (Info-Recht und
>Rechtsinformatik),
> dass der unaufgeforderte Versand von E-Mail in
>Deutschland, analog zur
> Faxwerbung verboten ist, im europ"ischen Ausland hingegen
>nicht und in
> den USA ohnehin online-Anarchie herrsche.
Hallo Paul,
es erscheint mir nicht vorstellbar, dass Prof. Hoeren der
Auffassung ist, dass UCE in Deutschland verboten
sei, denn das ist es nicht! Man hat gegen den Absender
lediglich einen Anspruch auf Unterlassung. Den man
aber im Rahmen einer Privatklage erst durchsetzen
muss.
Hoert sich auf den ersten Blick an wie Erbsenzaehlerei,
ist jedoch ein kleiner aber feiner Unterschied. Waere
es verboten, dann muessten - auf Antrag - ggf. die
Justizbehoerden taetig werden.
Gut, es kann natuerlich sein, dass sich ein Richter der
Argumentation anschliesst, dass UCE in ANALOGIE zu
unverlangten Faxen nicht zulaessig sind. Aber das
ist dann Ansichtssache.
Herzliche Gruesse
Klaus
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Hallo Klaus,
wie gesagt bin ich kein Student der Jurisprudenz, und �ber BGB f�r
Wiwis und ein bischen Handelsrecht geht mein Wissen nicht hinaus. Ich
zitiere f�r alle den entscheidenden Teil des Artikels:
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Wettbewerbsrechtliche Fragen im Internet in:
edi-change, Magazin f�r Electronic Commerce; Hrsg: DEDIG, Deutsche
EDI-Gesellschaft e.V., DIN Deutsches Institiut f�r Normung e.V.;
Ausgabe 2/99; S. 33
"2.2.1 Kommerzielle Versendung von E-Mails
Die unaufgeforderte Versendung von emails mit kommerziellem Inhalt
verst��t nach inzwischen wohl herrschender Meinung gegen � 1 UWG. Nach
der Rechtsprechung zum Telefax braucht der Kunde Werbesendungen nicht
hinzunehmen, wenn zwischen Absender und Empf�nger keine
Gesch�ftsverbindungen besteht und auch sonst der Absender nicht
annehmen darf, die Zusendung �ber das Telefax Ger�t erfolge mit
mutma�lichem Einverst�ndnis des Adressaten. Die Telefax-Rechtsprechung
hat ihre Fortsetzung in der Frage gefunden, ob �ber Btx unerbetene
Werbesendungen versandt werden d�rfen. Der BGH hat in einer
grundlegenden Entscheidung betont, dass solche Werbesendungen wegen
Bel�stigung des Btx-Teilnehmers wettbewerbswidrig seinen. Will man
diese Rechtsprechung �bertragen, stellt sich die Frage, ob die
Versendung von emails eine unzumutbare Bel�stigung f�r den Adressaten
mit sich bringt. Anders als fr�her im BTXbereich kan im Internet jede
Mail als gewerblich gekenneichnet werden (durch die Kenneung .com oder
Bezeichnung des Subjects). Ferner kann der User mittels automatischer
Filter (sog. Twit-Filter) alle empfangenen Nachrichten durchsuchen,
eine email anhand frei definierbarer Schl�sselw�rter als Werbung
identifizieren und ggf l�schen. Diese �berlegungen haben in der
Literatur vereinzelt zu der Auffassung gef�hrt, email-Werbung sei
mangels Bel�stigungseffekt in jedem Fall zul�ssig.
Der mangelnde Verbrauch von Papier oder Strom schlie�t jedoch den
Gesichtspunkt der Bel�stigung nicht aus. (Anm. Netzbelastung,
�berladen von Accounts, Abblocken von neuen mails)."
So, das war der Text, was ihr draus macht, bleibt nun euch �berlassen.
noch eine sch�ne Woche,
Paul
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