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Subject: [IMAFDI] Re: Rechtslage Werbe-Mail
Author:  Klaus Arnhold <[EMAIL PROTECTED]> at Internet
Date:    20.06.99 12:23


Am 18.06.1999 schrieb [EMAIL PROTECTED] :
     
>      ich habe grade die neue Ausgabe der edi-change vor mir 
>liegen. Darin
>      ist ein Recht/Sicherheit-Spezial-Teil. Und darin wiederum schreibt 
>      Prof.Dr.thomas Hoeren aus M,nster (Info-Recht und 
>Rechtsinformatik),
>      dass der unaufgeforderte Versand von E-Mail in 
>Deutschland, analog zur
>      Faxwerbung verboten ist, im europ"ischen Ausland hingegen 
>nicht und in
>      den USA ohnehin online-Anarchie herrsche.
     
Hallo Paul,
     
es erscheint mir nicht vorstellbar, dass Prof. Hoeren der 
Auffassung ist, dass UCE in Deutschland verboten
sei, denn das ist es nicht! Man hat gegen den Absender 
lediglich einen Anspruch auf Unterlassung. Den man 
aber im Rahmen einer Privatklage erst durchsetzen 
muss.
     
Hoert sich auf den ersten Blick an wie Erbsenzaehlerei, 
ist jedoch ein kleiner aber feiner Unterschied. Waere 
es verboten, dann muessten - auf Antrag - ggf. die 
Justizbehoerden taetig werden.
     
Gut, es kann natuerlich sein, dass sich ein Richter der 
Argumentation anschliesst, dass UCE in ANALOGIE zu 
unverlangten Faxen nicht zulaessig sind. Aber das
ist dann Ansichtssache.
     
Herzliche Gruesse
     
Klaus
     
     
     
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     Hallo Klaus,
     wie gesagt bin ich kein Student der Jurisprudenz, und �ber BGB f�r 
     Wiwis und ein bischen Handelsrecht geht mein Wissen nicht hinaus. Ich 
     zitiere f�r alle den entscheidenden Teil des Artikels:
     
     Prof. Dr. Thomas Hoeren, Wettbewerbsrechtliche Fragen im Internet in: 
     edi-change, Magazin f�r Electronic Commerce; Hrsg: DEDIG, Deutsche 
     EDI-Gesellschaft e.V., DIN Deutsches Institiut f�r Normung e.V.; 
     Ausgabe 2/99; S. 33
     
     
     "2.2.1 Kommerzielle Versendung von E-Mails
     Die unaufgeforderte Versendung von emails mit kommerziellem Inhalt 
     verst��t nach inzwischen wohl herrschender Meinung gegen � 1 UWG. Nach 
     der Rechtsprechung zum Telefax braucht der Kunde Werbesendungen nicht 
     hinzunehmen, wenn zwischen Absender und Empf�nger keine 
     Gesch�ftsverbindungen besteht und auch sonst der Absender nicht 
     annehmen darf, die Zusendung �ber das Telefax Ger�t erfolge mit 
     mutma�lichem Einverst�ndnis des Adressaten. Die Telefax-Rechtsprechung 
     hat ihre Fortsetzung in der Frage gefunden, ob �ber Btx unerbetene 
     Werbesendungen versandt werden d�rfen. Der BGH hat in einer 
     grundlegenden Entscheidung betont, dass solche Werbesendungen wegen 
     Bel�stigung des Btx-Teilnehmers wettbewerbswidrig seinen. Will man 
     diese Rechtsprechung �bertragen, stellt sich die Frage,  ob die 
     Versendung von emails eine unzumutbare Bel�stigung f�r den Adressaten 
     mit sich bringt. Anders als fr�her im BTXbereich kan im Internet jede 
     Mail als gewerblich gekenneichnet werden (durch die Kenneung .com oder 
     Bezeichnung des Subjects). Ferner kann der User mittels automatischer 
     Filter (sog. Twit-Filter) alle empfangenen Nachrichten durchsuchen, 
     eine email anhand frei definierbarer Schl�sselw�rter als Werbung 
     identifizieren und ggf l�schen. Diese �berlegungen haben in der 
     Literatur vereinzelt zu der Auffassung gef�hrt, email-Werbung sei 
     mangels Bel�stigungseffekt in jedem Fall zul�ssig.
     
     Der mangelnde Verbrauch von Papier oder Strom schlie�t jedoch den 
     Gesichtspunkt  der Bel�stigung nicht aus. (Anm. Netzbelastung, 
     �berladen von Accounts, Abblocken von neuen mails)."
     
     
     So, das war der Text, was ihr draus macht, bleibt nun euch �berlassen. 
     noch eine sch�ne Woche,
     Paul

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