une info de guillaumetux qui a l'air d'etre interessante.
en tout cas elle est trop compliquee pour que j'y comprenne qqchose,
donc potentiellement interessante :)
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1. eCH (Markus Jordi)
2. Re: eCH (Dietrich Feist)
--__--__--
Message: 1
Date: Wed, 31 Jul 2002 00:08:32 +0200
From: Markus Jordi <[EMAIL PROTECTED]>
To: [EMAIL PROTECTED]
Subject: [wilhelmtux-discussion] eCH
Hallo Zäme
Nun die Sommerferien sind wohl vielerorts noch nicht fertig (jedenfalls
bei mir) und es stehen schon wieder Termine und Arbeiten an.
Als erstes hat das ISB (Informatikstrategieorgan des Bundes) eCH (zu
gründender Verein für die Festlegung von Standards für das eCovernment)
unter http://www.ech.ch/ eine Homepage spendiert (auf jeden Fall einen
Blick wert, besonders die Dokumente und Mitgliederliste).
Weiter steht noch die Diskussion des Statutenentwurfs an, für welchen
wir bis am 9. August 2002 Stellung beziehen können. Ich habe diese als
PDF unter http://www.timak.ch/ech/eCH_Statuten-Entwurf.pdf (700kB) und
als ZIP unter http://www.timak.ch/ech/eCH_Statuten-Entwurf.zip (330kB)
zur Lektüre bereit. Ich schlage vor, dass wir einmal unsere Ziele und
Interessen für eCovernment-Standards zu formulieren. Dazu ein paar
Fragen, die uns auf diesen Weg bringen:
- Was sind unsere Ziele von eCovernment-Standards?
- Wie können wir unsere Ziele und Ideen unter die Leute resp. in diesen
Verein eCH einbringen?
- Wie muss der Statuten-Entwurf angepasst werden, damit unsere Ziele
auch umgesetzt werden können?
Besonders kritisch erachte ich den Art.41, der das geistige Eigentum
anspricht zusammen mit Art.3, der die Leistung von eCH beschreibt.
Sollte nicht eCH allgemeine und freie Standards festlegen oder
bestehende übernehmen (z.B. vom W3C), die von allen frei verwendet
werden können. Produkte und Dienstleistungen könnten von eCH
zertifiziert werden, um zu zeigen, dass die eCH-Standards eingehalten sind.
Leider bin ich kein Jurist, kann mir aber in der aktuellen Formulierung
vorstellen, dass jemand sich ein proprietäres Produkt resp. eine
proprietäre Referenzlösung standardisieren lässt, dieses restriktiv
schützt und sich somit eine monopolartige Position schaffen resp. auch
stärken kann.
Ich wäre froh, wenn sich jemand aus juristischer Sicht den Entwurf unter
die Lupe nimmt und Lücken/Fehlendes sucht, welche das obenstehende
Szenario zulassen resp. nach Formulierungen sucht wie generell ein
solches Szenario verhindert werden kann.
Die freie Diskussion ist hiermit eröffnet. Ich werde versuchen, dass ich
noch diese Woche ein Dokument zusammen habe, das auf den Entwurf eingeht
und melde mich entsprechend wieder.
Gruss
Markus Jordi
P.S.: Möglicherweise könnten wir ja nächste Woche einmal ein Treffen
organisieren um den Entwurf zu besprechen.
--__--__--
Message: 2
Date: Wed, 31 Jul 2002 00:50:24 +0200
From: Dietrich Feist <[EMAIL PROTECTED]>
Subject: Re: [wilhelmtux-discussion] eCH
To: [EMAIL PROTECTED]
Hallo Markus,
ich habe die Statuten gerade mal überflogen und habe ähnliche Bedenken
wie Du. Mich stört besonders die Formulierung "soweit möglich" in Art.
41. Ich muss mir das aber alles noch mal genauer anschauen.
> P.S.: Möglicherweise könnten wir ja nächste Woche einmal ein Treffen
> organisieren um den Entwurf zu besprechen.
Gute Idee, ich habe nächste Woche jeden Abend ausser Mittwoch Zeit.
Viele Grüsse,
Dietrich
--__--__--
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