Hallo, jonny,

Du meintest am 18.01.16:


>> Bei Sticks in Lehrerhand könnte das ausreichen. Bei Sticks in
>> Schülerhand wohl nicht ... einen Stick um-labeln ist kinderleicht.

> nicht leichter, als auf einen (wie auch immer) autorisierten stick
> irgendwelche schadsoftware aufzuspielen.
> ich verstehe die definition von "der einzig erlaubten Sorte" nicht...

Wenn Schüler so etwas benutzen dürfen (oder schusselige Lehrer), dann  
würde ich als Betreuer recht pingelig prüfen, was denn auf dem so  
elegant eingebundenen Stick drauf ist.

... und bei den sonstigen frei zugänglichen Rechnern CD-ROM-Laufwerk und  
USB blockieren - das ist die Quelle vieler Übel.

Viele Gruesse!
Helmut

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