Hallo Steffen!

Eigentlich halte ich mich bei dieser Diskussion raus! Aber hier irrst du:

> Das Problem ist ja, dass ich datenschutzrechtlich als Admin ja auch in
> der Verantwortung stehe, denn das System protokolliert ja z.B.
> Nutzeraktivitäten wie An- und Abmeldung und Internetverkehr.

Datenschutzrechtlich bis du wenn du administrative Tätigkeiten ausübst absolut 
nicht für den Datenschutz zuständig.
Für den Datenschutz ist der SL verantwortlich. Dieser kann diese Aufgabe 
delegieren. Aber nicht an dich!

Wolf != Hirte

Der schulische Datenschutzbeauftragte oder halt der SL wenn er keinen benennt, 
soll unter anderem dich als Administrator kontrollieren/anleiten/...

Das einzige für das man dich/mich bzgl. Datenschutz an den E... packen kann ist 
wenn du - in deiner Tätigkeit - wissentlich gegen datenschutzrechtliche Belange 
handelst.

Auch mein Chef nimmt diese Aufgabe selber in die Hand. Wenn mir etwas auffällt, 
dann sage ich es ihm und er muss handeln. Oder läßt es, das ist mir egal.

Ich mache das, was ich in meinem Job ich selber vertreten kann. 

Beispiel: Schüler hat irgendetwas gemacht, für das der Blick in die User-Logs 
nötig ist. Ich alleine never. 4 Augen-Prinzip -> jemand von der Schulleitung 
mit an den Bildschirm.

Soviel dazu von meiner Seite aus. 

Beste Grüße

Thorsten

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