Hi,

in den letzten c't ("letzten" kann dabei 2 Monde umfassen) stand immer mal
was dazu drin, vor allem, wie fehlerhaft oder schlampig gelegentlich die
Herausgabe oder Ermittlung der IP-zugehörigen Inhaberdaten dabei ist könnte
Dich interessieren. Schau also mal bei heise.de vorbei. "Im Zweifel für den
Angeklagten" heißt es zwar nicht immer zu Recht im Volksmund, deren Beweis
deiner Schuld musst aber schon Du widerlegen - vielleicht mit einer zweiten
Anfrage nach den Inhaberdaten zum fraglichen Zeitpunkt, hoffentlich liefert
das ein anderes Ergebnis.


Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
     Ronny Seffner
-- 
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