Hallo Robert,

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Soweit ich es verstanden habe geht es nicht darum, ob jemand bei Dir etwas erfolgreich downloaden konnte, sondern hätte downloaden können.

Du kannst nur versuchen nachzuweisen, dass die die falsche IP geloggt haben. Deine Logdateien sind in dem Fall unerheblich, weil manipulierbar. Ob Du bei den Telekomikern weiterkommst glaube ich zwar auch nicht, die werden Dir die Informationen einfach nicht geben. Vielleicht fällt Dir was ein.

Ansonsten kann ich nur sagen - Kraftausdrücke bringen in der schriftlichen Kommunikation nichts - außer einen schlechten Eindruck.

Andreas



Am 15.03.2011 20:11, schrieb Robert:
Moin,

die Spasten von irgend einer beschissenen Kanzeil wollen mir ein Haufen
Geld und eine Unterlassungserklärung abzocken. Natürlich hab ich weder
die dämlichen Romänischen Pornos heruntergeladen noch war mein WLan
offen (WPA2-PSK).

Was mich zu der Frage führt welche "Beweise" können diese Spinner
wirklich haben?

Nehmen wir mal an, die haben 1 IP Paket das von meiner Adresse
abgeschickt/weitergeleitet/was auch immer wurde. Dann haben sie 65535
bytes Daten. Abzüglich der Kopfdaten im kleinsten Fall (20bytes) sind
65515 bytes Daten übrig. (im schlechtesten Fall 60byte header, 65475bytes).

Also: 65515bytes..davon gehen nochmal 6bytes header fürs ed2k drauf.
Danach kommen TagMessages die allerdings eine variable Länge haben
können. Ich geh also davon aus das das sie kürzest möglich gehalten
werden um möglichst viel "Beweismaterial" zu sammeln. (Oder was hätte
mein angeblicher client gesendet?)

Bleiben 65509bytes die komprimiertes Beweismaterial enthalten können.
Die Frage die sich also anschließt, kann man aus dieser Datenmenge einen
stichhaltigen Beweis ableiten?

Da ich nicht in der Lage bin einen mathematischen Beweis aufzustellen
hab ich einen empirischen bemüht.
Raus kam das eine MP4 Datei mit 640x480 Bildpunkten und mp4a-Audio (ohne
Ton) und maximalster ZipKomression (7z) in 65509bytes etwa 6
Einzelbilder unter bekommt. Sprich den Bruchteil einer Sekunde.
Der wenn nicht auch zufällig grade ein GOPFrame oder andres Vollbild
vorhanden war kaum auswertfähig sein kann.

Man könnte jetzt weiterhin spekulieren, in einem rumänischen Porno wird
warscheinlich in einem hohen Prozentsatz der Zeit nur menschliche Haut
in Nahaufnahme zu sehen sein, wie sie millonenfach auch in anderen
"Produktionen" zu finden sein wird. Ob sich damit ein stichhaltiger
Beweis ableiten lässt ist mehr als fraglich.
Dagegen spricht, dass sie auch mehr als nur ein Paket von "mir" haben
könnten. Das diese zusammen jedoch eine Abfolge von Bildern ergeben die
eindeutig den Film identifizieren ist auch mehr als fraglich, da ich
diesen ja nie herunter geladen hab. Die Möchtegernjusristen könnten sich
auch auf das vorhandensein eines bestimmten Hashes als
Fingerabdruckbeweis ihres Materials in den Datenpaketen zurückziehen. Da
müsste man jetzt mal ausrechnen wieviel Datenpakete es benötigt um ein
2tes mal diesen hash zufällig zu erzeugen. Aber in Zeiten  von
Datenflatrates und täglichem Videostreaming wird es bei mir sicherlich
nicht unmöglich sein das dieser "eindeutige Fingerabdruck" nicht
wirklich so eindeutig ist wie die es wohl gern hätten.

Kennt sich eigentlich jemand hier aus ob schonmal versucht wurde diesen
***** die technische Grundlage ihrer Argumentation zu entziehen? Um
wirklich kräftige Gegenbeweise vorzulegen müsste man Beweiseinsicht haben.

Im Moment hab ich die zweite Aufforderung zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung und Zahlung von ca 3.5k€ erhalten. Nach meinem
Wissen nach noch kein Grund überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen.
Sobald aber die erste Mahnung hier ins Haus flattert bin ich gezwungen
zu handeln. Dann will ich den Kampf mit diesem kranken System aufnehmen.
Und sammel daher schonmal Infos und Ansätze.

beste Grüße,
Rob

PS: Sorry, ich musste mich einfach mal abreagieren. Am liebsten würde
ich die Pisser verklagen, das ich wegen denen nen halben Herzinfarkt
bekomme.


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