Am 11.10.2013 15:30, schrieb levu:
Ich stimme Simon hier zu, dass es anscheinend keine sachliche Notwendigkeit für
ein Schiedsgericht gibt. Allerdings sehe ich in vielen Argumentationen eine
symbolische Notwendigkeit eines Schiedsgerichts als die institutionalisierte
Sicherheit, nicht machtlos gegenüber Vorstandsentscheidungen / Entwicklungen im
Verein zu sein. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, warum Menschen gerne ein
Schiedsgericht haben.
Dafür gibt es auch das zuständige Amtsgericht in Berlin. Ich glaube mich
zu erinnern, dass es Charlottenburg ist, sicher bin ich nicht. Nur so
der Vollständigkeit halber…
Ich schreibe gerne eine neue SGO, bräuchte dafür von euch aber mal den Input,
was das Schiedsgericht denn alles regeln sollte. Mal ganz ohne juristische
Details (um die kümmere ich mich dann): was wollt ihr, an welcher Stelle ein
Schiedsgericht denn eingreift?
Wenn Du nicht nur juristische Details, sonder auch juristische Expertise
und ein bisschen Erfahrung im Satzungs- und SGO-Schreiben willst (aktiv
in einem PIRATEN-LSG bin ich auch noch…), kannst Du gern auf mich
zurückgreifen. Lieber eine unnütze, aber saubere SGO, die funktioniert,
wenn sie dann irgendwann gebraucht wird, als eine verbuggte SGO.
Ein paar Vorschläge:
- Streit zwischen Gliederungen
Wäre dann interessant, ob das auch die nicht-rechtsfähigen Gliederungen
umfasst. Wenn ja, wäre das ggf. sogar prinzipiell sinnvoll.
- Streit zwischen Mitgliedern (würde ich eher nicht empfehlen, hier ist eher
eine Mediation das Mittel der Wahl, wobei man die natürlich an das
Schiedsgericht angliedern kann)
Auf keinen Fall. Bzw. dann nur mit anders ausgestalteter
Verfahrensordnung und tatsächlich nur als Mediation. Einen Streit
zwischen Personen löst man aber nicht mit Anträgen und Prozessen,
sondern nur durch Kommunikation auf Augenhöhe.
- Überprüfen von Entscheidungen des Vorstandes
Sinnvoll, aber nur unter Ausschluss von Popularklagen.
- Widerspruchsmöglichkeit gegen Ordnungsmaßnahmen, insbesondere
Vereinsausschluss
Ja, schiedsgerichtlicher Rechtsschutz gegen Vereinsausschluss ist
sinnvoll. Für alle Beteiligten (denn Prozesse vor dem AG kosten Geld).
Beim Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen muss ich mal die Frage "Welche
Ordnungsmaßnahmen überhaupt?" stellen. Derzeit sehen, soweit mir
bekannt, weder Satzung noch Schiedsgerichtsordnung sowas vor. Wenn
solche Maßnahmen aber gewünscht sind – wie wäre es denn, wenn erst das
Schiedsgericht diese Maßnahmen verhängt?
Grüße,
Simon
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