Hallo Singa.Pour,
habe zufaellig gesehen, dass Du dazu jetzt einen Antrag an den Vorstand
gestellt hast. Ich kann verstehen, dass Du mit dem Ergebnis der Abstimmung und
dem jetzigen Zustand unzufrieden bist. Vielleicht auch mit dem Zustandekommen
der Abstimmung.
Das einzige Organ, das Satzung bzw. Leitbild aendern kann, ist jedoch die
Bundesmitgliederversammlung. Rechtlich gesehen ist der inhaltliche Konflikt von
Satzung und Leitbild mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit egal. Mit
anderen Worten kann der Vorstand selbst dann nichts daran aendern, wenn er
wollte [was ich aufgrund der Befuerwortung der Quote durch Vorstands- und
Schiedsgerichtsmitglieder allerdings bezweifle].
Die einzige Moeglichkeit, hier etwas zu veraendern, ist also, einen Antrag an
eine BMV zu stellen. Wie der aussieht, bleibt natuerlich Dir ueberlassen.
Ansonsten besteht nur noch die Moeglichkeit einer Anfechtung der Versammlung,
wenn Du der Ansicht bist, die Entscheidung sei nicht satzungskonform zustande
gekommen.
Das ist nicht gegen Dich oder den [politischen] Inhalt Deines Antrags gerichtet.
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