Hallo Singa.Pour,

habe zufaellig gesehen, dass Du dazu jetzt einen Antrag an den Vorstand 
gestellt hast. Ich kann verstehen, dass Du mit dem Ergebnis der Abstimmung und 
dem jetzigen Zustand unzufrieden bist. Vielleicht auch mit dem Zustandekommen 
der Abstimmung.

Das einzige Organ, das Satzung bzw. Leitbild aendern kann, ist jedoch die 
Bundesmitgliederversammlung. Rechtlich gesehen ist der inhaltliche Konflikt von 
Satzung und Leitbild mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit egal. Mit 
anderen Worten kann der Vorstand selbst dann nichts daran aendern, wenn er 
wollte [was ich aufgrund der Befuerwortung der Quote durch Vorstands- und 
Schiedsgerichtsmitglieder allerdings bezweifle].

Die einzige Moeglichkeit, hier etwas zu veraendern, ist also, einen Antrag an 
eine BMV zu stellen. Wie der aussieht, bleibt natuerlich Dir ueberlassen. 
Ansonsten besteht nur noch die Moeglichkeit einer Anfechtung der Versammlung, 
wenn Du der Ansicht bist, die Entscheidung sei nicht satzungskonform zustande 
gekommen.

Das ist nicht gegen Dich oder den [politischen] Inhalt Deines Antrags gerichtet.
-- 
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