Moin,

uns, dem Bundesvorstand, wurde ein Antrag[1] gestellt, die Vereinbarkeit der 
auf der BMV in Erfurt beschlossenen Satzung[2] mit der 
Unvereinbarkeitserklärung[3] und dem Leitbild[4] zu prüfen. Da es schon 
vereinzelte Nachfragen gab poste ich unsere diesbezügliche Einschätzung mal 
hier.

Zunächst zum Antragstext selbst. 

> Der Vorstand möge überprüfen, ob der Änderungsantrag 307-1 zur Neufassung der 
> Satzung der > letzten BMV mit der Unvereinbarkeitserklärung und des 
> Leitbildes vereinbar ist. 
> Wenn der Vorstand nicht für diese Aufgabe berechtigt/verantwortlich ist, möge 
> dieser doch bitte > eine Anlaufstelle für Probleme solcher Art gründen.

Das ist in unseren Augen kein gültiger Antrag, wir werden ihn daher schon aus 
formellen Gründen ablehnen. Da das nicht das erste Mal vorkam, noch mal die 
Bitte: wenn ihr eine Frage an den Bundesvorstand habt, schreibt eine Mail an 
[email protected]. Wenn ihr etwas anfechten wollt, schreibt unserem 
Schiedsgericht an [email protected]. Wenn ihr eure politischen und 
organisatorischen Positionen vertreten wollt, schreibt an die entsprechenden 
Mailinglisten. Das Antragstool ist für Anträge.

Zum Inhalt des Antrags:

Die*der Antragssteller*in führt aus, die in der neuen Satzung enthaltene 
Quotenregelung würde das Leitbild und die Unvereinbarkeitserklärung verletzen. 
Leider führt die*der Antragssteller*in nicht aus, was jetzt vom Bundesvorstand 
erwartet wird, sollten Leitbild und Unvereinbarkeitserklärung als unvereinbar 
mit der Satzung gesehen werden. Wir haben (zum Glück) nicht die Befugnis, nach 
unserem Belieben die Satzung, das Leitbild und/oder die 
Unvereinbarkeitserklärung zu ändern. Auch irgendwelche Organe, die irgendwelche 
Kompetenzen haben sollen, die der Bundesvorstand nicht hat, können wir nicht 
einfach so aus der Taufe heben. 

Ich persönlich halte eine Verletzung bezüglich der Unvereinbarkeitserklärung 
für unhaltbar. Wir akzeptieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. 
Die Quote ist ein Instrument, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts 
bekämpfen und vermindern soll. Durch die Formulierung "nicht männlich" anstatt 
von etwa "weiblich" wurde der, meiner Meinung nach erfolgreiche, Versuch 
gemacht, auch Menschen ohne Geschlechtszugehörigkeit nicht zu diskriminieren. 
Man mag dies für ein mehr oder weniger sinnvolles Instrument halten, eine 
Ungültigkeit der Satzung ergibt sich daraus aber in keinem Fall. 

Das Leitbild widerspricht der neuen Satzung tatsächlich. Das ist eine unschöne 
Dissonanz, die von den Antragssteller*innen des Satzungsänderungsantrags auf 
der BMV schlicht vergessen wurde. Aber im Zweifel schlägt hier die Satzung das 
Leitbild, das im Gegensatz zu ersterer für uns keinen rechtlich bindenden 
Charakter hat. Aber ja, das sollte auf der nächsten BMV repariert werden.

Beste Grüße,

Leo

[1] https://antraege.junge-piraten.de/antrag/antrag/188
[2] https://www.dropbox.com/sh/8tqa7yjpesb6yis/iFLO3ojQGx/satzung.pdf
[3] https://junge-piraten.de/wir/unvereinbarkeitserklarung/
[4] https://junge-piraten.de/wir/unser-leitbild/

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