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From: Presse [mailto:[email protected]] 
Sent: Wednesday, October 26, 2011 10:01 AM
Subject: Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und 
Wasserressourcen - Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger 
Pestizideinsatz

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Redaktion: Karin Deckenbach, Britta Hennigs, Jasmin Singgih

PRESSEDIENST  ------- 26.10.2011 

Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und 
Wasserressourcen

Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz

Berlin – Angesichts der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes 
haben der Naturschutzbund NABU, der Bundesverband der Energie- und 
Wasserwirtschaft (BDEW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 
und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) klare Kritik am vorliegenden 
Gesetzentwurf geübt. „Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium 
bietet keinen besseren Schutz von Umwelt, Wasserressourcen und Verbrauchern und 
ist noch nicht einmal geeignet, die europäischen Rechtsgrundlagen vollständig 
umzusetzen“, sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne. „Es sind weder 
verbindliche Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ des Pflanzenschutzes, 
noch Mindestabstände zu Gewässern oder Sonderregeln in Natur- oder 
Wasserschutzgebieten vorgesehen“, so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN 
Germany. Trotz zahlreicher Bemühungen sei bei der Anwendung von 
Pflanzenschutzmitteln bis heute keine Entlastung der Umwelt eingetreten. Der 
Inlandsabsatz an Pflanzenschutzmitteln bleibe auf hohem Niveau oder steige 
sogar noch an. „Vielfach ist sogar eine deutliche Intensivierung der 
Landnutzung zu beobachten, die sämtliche Nachhaltigkeitsziele der 
Bundesregierung gefährdet“, sagte BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Die 
Novelle des Pflanzenschutzgesetzes müsse dieser Situation sowie dem 
novellierten europäischen Regelwerk besser Rechnung tragen, indem konkretere 
Anforderungen an eine Reduzierung der Aufwandmengen und der Umweltbelastung 
durch Pflanzenschutzmittel festgeschrieben werden. Zudem müsse das 
Pflanzenschutzrecht stärker mit dem Wasserrecht, wie mit den konkreten Zielen 
der Wasserrahmenrichtlinie, verknüpft werden.

Nach Auffassung der Verbände könne auch der von Brüssel vorgeschriebene 
„Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ 
(NAP) kein Ersatz für ein unzureichendes Gesetz sein. Offensichtlich wolle das 
Agrarressort umstrittene Punkte auf die unverbindliche Ebene eines Aktionsplans 
verlagern, der zudem nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sämtlicher 
Interessensverbände formulieren könne. „Nach vielen Jahren der Diskussion sind 
hier keine Fortschritte erzielt worden, daher stellen die Verbände den 
NAP-Prozess grundsätzlich in Frage“, so Martin Weyand, 
BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Statt konkreter Ziele zur Minderung 
der Pestizidbelastung fänden sich im Entwurf des Aktionsplans lediglich vage 
Forschungsvorhaben und unzureichende Maßnahmen. 

Für Rückfragen:
Florian Schöne, NABU, Tel. 030-284984-1615
Jan Ulland, BDEW, Tel. 030-300199-1162
Tomas Brückmann, BUND, Tel. 030-275864-20
Susan Haffmans, PAN Germany, Tel. 040-3991910-25

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From: [email protected] [mailto:[email protected]] 
Sent: Wednesday, October 26, 2011 2:02 PM
Subject: PM, Harald Ebner, Neues Pflanzenschutzgesetz grundlegend korrigieren

PRESSEMITTEILUNG NR. 0949/2011
Datum: 26.10.2011


Neues Pflanzenschutzgesetz grundlegend korrigieren

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz zur Novelle des Pflanzenschutzgesetzes erklärt Harald 
Ebner, Sprecher für Agrogentechnik:

Die Bundesregierung vergibt mit der vorliegenden Novelle des 
Pflanzenschutzgesetzes die Chance, Antworten auf die aktuellen 
Herausforderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft zu formulieren. Der 
dramatische Verlust der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften, die Ansprüche 
der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Lebensmittel ohne Pestizidrückstände 
und die nach wie vor wachsende Zahl der Landwirte, die auf Bio-Landbau 
umstellen, werden im neuen Gesetz nicht berücksichtigt. Vorgaben der EU, wie 
Schutzbestimmungen für Natur- und Trinkwasserschutzgebiete werden entweder 
ignoriert oder an die Bundesländer durchgereicht, was einen Wettbewerb um den 
niedrigsten Standard auslösen kann, aber alles andere als zur vielbemühten 
Harmonisierung innerhalb der EU beiträgt. 

Die Zusammensetzung der Sachverständigenrunde in der heutigen Anhörung hat 
gezeigt, dass sich die Bundesregierung bei der Pflanzenschutzgesetznovelle vor 
allem von Lobbyisten aus Industrie und Agrarwirtschaft beraten lässt. 
Wissenschaftlicher Sachverstand ist offenbar weniger erwünscht: Der in der 
Anhörung aufgezeigte dringende Bedarf einer wissenschaftlich abgesicherten 
Anpassung der gängigen behördlichen Risikobewertung an die tatsächliche 
Situation wurde von Koalition und Regierung geflissentlich überhört. 

Mit fragwürdigen Verfahren werden Belastungen von Gewässern schöngerechnet. Um 
Umwelt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen, muss die  „Gute 
Fachliche Praxis“ als Grundlage für die Anwendung von Pestiziden endlich 
rechtlich verankert werden. Die in der Novelle vorgesehenen „Leitlinien“ sind 
genauso unverbindlich wie der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung 
von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP), der viel Energie aller Beteiligten 
beansprucht, aber kein Ersatz für ein effektives Pflanzenschutzgesetz sein 
kann. Die Umweltverbände, aber auch der Bundesverband der Energie- und 
Wasserwirtschaft (BDEW) stellten daher während der Anhörung den NAP-Prozess 
grundsätzlich in Frage.
Wir fordern Agrarministerin Aigner dringend auf, die Novelle des 
Pflanzenschutzgesetzes grundlegend zu korrigieren. 

Pressestelle
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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