-----Original Message----- From: Presse [mailto:[email protected]] Sent: Wednesday, October 26, 2011 10:01 AM Subject: Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und Wasserressourcen - Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952 Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: [email protected] Redaktion: Karin Deckenbach, Britta Hennigs, Jasmin Singgih PRESSEDIENST ------- 26.10.2011 Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und Wasserressourcen Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz Berlin – Angesichts der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes haben der Naturschutzbund NABU, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) klare Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geübt. „Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bietet keinen besseren Schutz von Umwelt, Wasserressourcen und Verbrauchern und ist noch nicht einmal geeignet, die europäischen Rechtsgrundlagen vollständig umzusetzen“, sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne. „Es sind weder verbindliche Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ des Pflanzenschutzes, noch Mindestabstände zu Gewässern oder Sonderregeln in Natur- oder Wasserschutzgebieten vorgesehen“, so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany. Trotz zahlreicher Bemühungen sei bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis heute keine Entlastung der Umwelt eingetreten. Der Inlandsabsatz an Pflanzenschutzmitteln bleibe auf hohem Niveau oder steige sogar noch an. „Vielfach ist sogar eine deutliche Intensivierung der Landnutzung zu beobachten, die sämtliche Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung gefährdet“, sagte BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes müsse dieser Situation sowie dem novellierten europäischen Regelwerk besser Rechnung tragen, indem konkretere Anforderungen an eine Reduzierung der Aufwandmengen und der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel festgeschrieben werden. Zudem müsse das Pflanzenschutzrecht stärker mit dem Wasserrecht, wie mit den konkreten Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, verknüpft werden. Nach Auffassung der Verbände könne auch der von Brüssel vorgeschriebene „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) kein Ersatz für ein unzureichendes Gesetz sein. Offensichtlich wolle das Agrarressort umstrittene Punkte auf die unverbindliche Ebene eines Aktionsplans verlagern, der zudem nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sämtlicher Interessensverbände formulieren könne. „Nach vielen Jahren der Diskussion sind hier keine Fortschritte erzielt worden, daher stellen die Verbände den NAP-Prozess grundsätzlich in Frage“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Statt konkreter Ziele zur Minderung der Pestizidbelastung fänden sich im Entwurf des Aktionsplans lediglich vage Forschungsvorhaben und unzureichende Maßnahmen. Für Rückfragen: Florian Schöne, NABU, Tel. 030-284984-1615 Jan Ulland, BDEW, Tel. 030-300199-1162 Tomas Brückmann, BUND, Tel. 030-275864-20 Susan Haffmans, PAN Germany, Tel. 040-3991910-25 ----------------------------------------------------------------------- -----Original Message----- From: [email protected] [mailto:[email protected]] Sent: Wednesday, October 26, 2011 2:02 PM Subject: PM, Harald Ebner, Neues Pflanzenschutzgesetz grundlegend korrigieren PRESSEMITTEILUNG NR. 0949/2011 Datum: 26.10.2011 Neues Pflanzenschutzgesetz grundlegend korrigieren Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Novelle des Pflanzenschutzgesetzes erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik: Die Bundesregierung vergibt mit der vorliegenden Novelle des Pflanzenschutzgesetzes die Chance, Antworten auf die aktuellen Herausforderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft zu formulieren. Der dramatische Verlust der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften, die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Lebensmittel ohne Pestizidrückstände und die nach wie vor wachsende Zahl der Landwirte, die auf Bio-Landbau umstellen, werden im neuen Gesetz nicht berücksichtigt. Vorgaben der EU, wie Schutzbestimmungen für Natur- und Trinkwasserschutzgebiete werden entweder ignoriert oder an die Bundesländer durchgereicht, was einen Wettbewerb um den niedrigsten Standard auslösen kann, aber alles andere als zur vielbemühten Harmonisierung innerhalb der EU beiträgt. Die Zusammensetzung der Sachverständigenrunde in der heutigen Anhörung hat gezeigt, dass sich die Bundesregierung bei der Pflanzenschutzgesetznovelle vor allem von Lobbyisten aus Industrie und Agrarwirtschaft beraten lässt. Wissenschaftlicher Sachverstand ist offenbar weniger erwünscht: Der in der Anhörung aufgezeigte dringende Bedarf einer wissenschaftlich abgesicherten Anpassung der gängigen behördlichen Risikobewertung an die tatsächliche Situation wurde von Koalition und Regierung geflissentlich überhört. Mit fragwürdigen Verfahren werden Belastungen von Gewässern schöngerechnet. Um Umwelt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen, muss die „Gute Fachliche Praxis“ als Grundlage für die Anwendung von Pestiziden endlich rechtlich verankert werden. Die in der Novelle vorgesehenen „Leitlinien“ sind genauso unverbindlich wie der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP), der viel Energie aller Beteiligten beansprucht, aber kein Ersatz für ein effektives Pflanzenschutzgesetz sein kann. Die Umweltverbände, aber auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellten daher während der Anhörung den NAP-Prozess grundsätzlich in Frage. Wir fordern Agrarministerin Aigner dringend auf, die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes grundlegend zu korrigieren. Pressestelle Bündnis 90/Die Grünen Bundestag Dorotheenstraße 101, 10117 Berlin www.gruene-bundestag.de T: +49 (30) 227-57211-4 F: -56962 [email protected] _______________________________________________________________________ ++ Weitergeleitet durch DNR Redaktionsbüro Fachverteiler ++ Bitte entschuldigen Sie doppelte und unverlangte Sendungen ++ Bitte ggf. in eigener Organisation weiterleiten ++ Fachverteiler abbestellen: mailto:[email protected]?subject=keine-mails ++ Veröffentlichungsrechte bei den AutorInnen ++ Bitte insbesondere nicht auf Webseiten stellen ++ Weitere Umwelt-Infodienste: www.dnr.de/umweltinfo ++ Umweltpolitische Monatszeitschrift: www.dnr.de/umwelt-aktuell ++ Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss. 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