Berlin, 9. Dezember 2013

Int.Recht.1/13



Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr


Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht kommt



Berlin (DAV). Die Satzungsversammlung der Rechtsanwälte hat am 6. Dezember 2013 
die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung  "Internationales Wirtschaftsrecht" 
beschlossen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die "Fachanwalt für internationales 
Wirtschaftsrecht" werden wollen, müssen besondere Kenntnisse im international 
vereinheitlichten Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im europäischen 
Beihilfen- und Wettbewerbsrecht nachweisen. Zu den Zulassungsvoraussetzungen 
gehören auch Kenntnisse im Kollisionsrecht (ROM I und II) und im 
internationalen Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht. Ferner die Grundzüge 
der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung, des 
internationalen Steuerrechtes und der Rechtsvergleichung. Seine praktischen 
Erfahrungen muss der Kandidat durch 50 Fälle aus den genannten Bereichen 
nachweisen, davon mindestens fünf rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder 
ausländischen Gerichten und Behörden.



Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein 
(DAV) hat sich für die Einführung dieser neuen Fachanwaltsbezeichnung besonders 
eingesetzt. Grund ist die stark gestiegene Nachfrage deutscher Unternehmen nach 
qualitativ hochwertigen international-rechtlichen Beratungsleistungen. Die neue 
Fachanwaltsbezeichnung erleichtert das Auffinden eines hierfür geeigneten 
Spezialisten. Sie gewährleistet ferner die Erhaltung und Ausweitung 
anwaltlicher Tätigkeitsfelder im Wettbewerb mit Dritten, insbesondere 
ausländischen Kollegen. Die Notwendigkeit dafür hat die im Jahre 2008 
angestoßene Initiative "Law - Made in  Germany", die auch Teil des 
Koalitionsvertrages der zukünftigen Bundesregierung ist, mehr als deutlich 
gezeigt. Rechtsanwalt Dr. Jan Curschmann, Mitglied des Geschäftsführenden 
Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im DAV, 
betont: "Die mit der Einführung dieser Fachanwaltsbezeichnung einhergehende und 
sichtbar werdende Spezialisierung wird zu einem Qualitätszuwachs führen und das 
Profil der deutschen Anwaltschaft schärfen. Das gilt besonders für Kolleginnen 
und Kollegen, die in kleineren und mittelgroßen Kanzleien außerhalb der 
Ballungsgebiete tätig sind. Als "Fachanwalt für internationales 
Wirtschaftsrecht" können sie zukünftig ihre besondere Spezialisierung besser 
kenntlich machen."



Der Beschluss der Satzungsversammlung tritt, sofern das Bundesministerium der 
Justiz im Rahmen seiner Prüfungsbefugnis keine Einwendungen erhebt, 
voraussichtlich am 1. März 2014 in Kraft.



Weitere Informationen, insbesondere zum Vorschlag für den Ausbildungskatalog 
des Fachanwalts für Internationales Wirtschaftsrecht, finden Sie auf der 
Website<http://www.anwaltverein.de/ueber-uns/arbeitsgemeinschaften/internationaler-rechtsverkehr?PHPSESSID=p3pmgj2ujtgqv4rjjtrshtupr1>
 der "Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr" im DAV.

__________________________________________________________________________

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129

Sekretariat: Katrin Bandke, Tel.: 030 726152-135, Fax: 030 726152-193, 
[email protected];

Pressemitteilungen auch im Internet: 
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de>


Mit freundlichen Grüßen


gez. RA Swen Walentowski
stellv. Hauptgeschäftsführer
Pressesprecher
---------------------------------------------
Deutscher Anwaltverein
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 72 61 52 - 129
Fax +49 (0)30 72 61 52 - 193
[email protected]<mailto:[email protected]>
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>





_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an