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From: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle)
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Sent: Thursday, May 15, 2014 12:08 PM
Subject: [sfv] Bitte weiterleiten: Einladung zur Pressekonferenz
"Rechtsgutachten - EEG verfassungs- und europarechtswidrig"

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und der Bund der
Energieverbraucher e.V. laden Sie herzlich ein zu einer PRESSEKONFERENZ
am 21. Mai 2014.

Das Thema lautet:

Ist die EEG-Novelle in wichtigen Punkten verfassungs- und
europarechtswidrig? Ein Gutachten, das der Rechtswissenschaftler
Professor Dr. Felix Ekardt, Universität Rostock, im Auftrag des
Solarenergie-Fördervereins Deutschland erstellt hat, bejaht diese Frage.

Dieses Gutachten wollen wir Ihnen in der Pressekonferenz vorstellen.

ZEIT: Mittwoch, den 21. Mai 2014, 11:00 Uhr

ORT: Invalidenstr. 91 (Bundesverband Erneuerbare Energien), 10115 Berlin

Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:

* Prof. Dr. Felix Ekardt, Universität Rostock

* Wolf von Fabeck, Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins
Deutschland e.V., Initiator der "Kostendeckenden Einspeisevergütung",
dem späteren Kernpunkt des EEG.

* Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher,
hat in Deutschland mit seiner EU-Beschwerde gegen die
EEG-Industriebefreiungen Handlungsdruck erzeugt.

Prof. Dr. Ekardt vorab zu wichtigen Punkten seines Gutachtens: "Die
EEG-Novelle in der vorliegenden Fassung verletzt in Teilen den
rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht
der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber sowie den
Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Übergangsfristen für bereits geplante
Anlagen sind zu knapp bemessen. Ferner wird ohne hinreichenden Grund der
Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken - klimapolitisch massiv
kontraproduktiv - viel stärker als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen
finanziell begünstigt. Unzulässig ist es auch, die
Biomasseanlagen-Förderung für bereits vorhandene - und nicht nur für
neue - Anlagen auf die einmal erreichte jährliche Höchstleistung zu
begrenzen. Die Investitionen von Anlagenbetreibern, die erst kürzlich
viel Geld in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben und bis jetzt daher
eine entsprechende Stromleistung gar nicht erreichen konnten, werden
damit rückwirkend entwertet."

Ekardt sieht auch europarechtliche Probleme: "Die neuen
Beihilfeleitlinien der EU-Kommission, an denen sich der EEG-Entwurf
besonders bei den Ausnahmeregelungen für die Industrie orientiert, sind
mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar."

Zudem verstoße die EEG-Novelle sowie das Gesamtkonzept der bisherigen
deutschen Klimapolitik gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit
insbesondere junger Menschen, da der Klimawandel nicht wirksam bekämpft
werde. Dazu Ekardt: "Der Gesetzgeber hat zwar erhebliche
Gestaltungsspielräume, dass er aber den Klimaschutz in Zukunft weniger
konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und
verletzt die Grundrechte."

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bitte bestätigen Sie uns
diese per E-Mail an: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Frere-Roger-Str. 8-10
52062 Aachen
Tel.: 0241-511616
www.sfv.de

Dr. Aribert Peters
Bund der Energieverbraucher e.V.
Frankfurter Strasse 1
53572 Unkel
Tel. 02224-9227-0
www.energieverbraucher.de




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