Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgende Zitate von Herrn Bundeminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Mietpreisbremse sowie zum Bestellerprinzip:
"Der heutige Kabinettsbeschluss zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip ist für Millionen von Mieterinnen und Mietern von großer Bedeutung. Denn die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel. In Zukunft dürfen Mieten in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 % übersteigen." "Exorbitant steigende Mieten in Ballungszentren führen dazu, dass sich einige Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden. Unser aller Leben würde deutlich ärmer werden, wenn die Menschen in Stadtvierteln nach Einkommen getrennt würden. Das zerstört Vielfalt und Kreativität. Da müssen wir gegensteuern." "Außerdem muss jetzt endlich derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt. Damit setzen wir im Maklerrecht um, was im übrigen Recht längst ein allgemein geltender Grundsatz ist. Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig, sondern überfällig: Wir sorgen dafür, dass auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr die Zwangslage von Mietern ausgenutzt wird, sondern der allgemeine Grundsatz "Wer bestellt, der bezahlt" gilt. Wer eine Wohnung sucht, wird endlich von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit, immer auch den Makler mitzubezahlen." "Wir schaffen einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Wer Geld investiert, soll damit weiterhin auch Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen. Da geht es nicht einzig und allein um Profitmaximierung. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt wollen wir aber fördern und erhalten. Davon werden die Mieter am Ende profitieren. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. Wenn wir den enormen Anstieg der Mieten langfristig verhindern wollen, brauchen wir natürlich auch Wohnungsneubau." Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Herr Maas heute um 12 Uhr im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, ein Statement zur Entscheidung des Bundeskabinetts abgeben wird, zu dem Sie herzlich eingeladen sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________ Dr. Steffen Rülke Leiter Leitungseinheit Kommunikation/ Leiter Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580-9030 Fax: +49 30 18 10 580-9046 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
