Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beachten Sie folgende Zitate von Herrn Bundeminister der Justiz und für 
Verbraucherschutz Heiko Maas zum heutigen Kabinettsbeschluss zur 
Mietpreisbremse sowie zum Bestellerprinzip: 

 "Der heutige Kabinettsbeschluss zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip 
ist für Millionen von Mieterinnen und Mietern von großer Bedeutung. Denn die 
Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener 
bezahlbar bleiben. Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen 
Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel. In Zukunft dürfen Mieten in den von 
den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch 
höchstens um 10 % übersteigen."

"Exorbitant steigende Mieten in Ballungszentren führen dazu, dass sich einige 
Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in 
Randgebiete verdrängt werden. Unser aller Leben würde deutlich ärmer werden, 
wenn die Menschen in Stadtvierteln nach Einkommen getrennt würden. Das zerstört 
Vielfalt und Kreativität. Da müssen wir gegensteuern."

"Außerdem muss jetzt endlich derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch 
bestellt. Damit setzen wir im Maklerrecht um, was im übrigen Recht längst ein 
allgemein geltender Grundsatz ist. Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig, 
sondern überfällig: Wir sorgen dafür, dass auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr die 
Zwangslage von Mietern ausgenutzt wird, sondern der allgemeine Grundsatz "Wer 
bestellt, der bezahlt" gilt. Wer eine Wohnung sucht, wird endlich von dem oft 
bestehenden faktischen Zwang befreit, immer auch den Makler mitzubezahlen." 

"Wir schaffen einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und 
Mietern. Wer Geld investiert, soll damit weiterhin auch Geld verdienen können. 
Aber: Wohnungen sind keine reine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen. Da 
geht es nicht einzig und allein um Profitmaximierung. Die derzeit hohe 
Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt wollen wir aber fördern und 
erhalten. Davon werden die Mieter am Ende profitieren. Deswegen gilt die 
Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender 
Modernisierung. Wenn wir den enormen Anstieg der Mieten langfristig verhindern 
wollen, brauchen wir natürlich auch Wohnungsneubau."

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Herr Maas heute um 12 Uhr im 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 
Berlin, ein Statement zur Entscheidung des Bundeskabinetts abgeben wird, zu dem 
Sie herzlich eingeladen sind. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


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Dr. Steffen Rülke

Leiter Leitungseinheit Kommunikation/
Leiter Pressestelle

Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz 
Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin 
Telefon: +49 30 18 580-9030 
Fax: +49 30 18 10 580-9046 
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