Leipzig / Hamburg, 2. Oktober 2014
 
Gericht beanstandet Elbvertiefung 
 
Zwischenerfolg für die Elbe: Bundesverwaltungsgericht moniert Fehler
der Planung und wartet Entscheidung des EuGH zur Weservertiefung ab
 
Die endgültige gerichtliche Entscheidung über die geplante
Elbvertiefung verzögert sich. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in
Leipzig verkündete heute, dass der Planfeststellungsbeschluss an
mehreren Fehlern leidet, die einzeln und in ihrer Gesamtschau zum Erfolg
der Klage führen würden. Das Gericht könne jedoch heute nicht endgültig
entscheiden, sondern müsse auf eine im Frühjahr 2015 erwartete
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht warten.
 
Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF sehen sich durch die heutige
Entscheidung in ihrer Auffassung weitgehend gestärkt: „Wir begrüßen
natürlich, dass das höchste deutsche Gericht viele unserer 
Kritikpunkte an der Planung bestätigt hat. Auch können wir
nachvollziehen, dass die EU-Vorschriften sorgfältig geprüft und vom
Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden sollen, weil die Entscheidung
eine Signalwirkung für viele Flüsse hat“, so die Umweltschützer. Die im
„Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Verbände
vertreten die Ansicht,  dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde und die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Nord in ihren Planungen
wichtige Vorgaben des europäischen Umweltrechts gravierend missachtet
haben. „Unser Anspruch ist es, die Elbe in einen guten Zustand zu
bringen, wie es das europäische Wasserrecht vorsieht. Gesprächen haben
wir uns in der Vergangenheit nicht verweigert und das gilt auch für die
Zukunft.“
 
Der Verlauf des gesamten Planungserfahrens seit 2007 zeige, wie nötig
es sei, die deutsche Flusspolitik neu auszurichten. Alle als
Bundeswasserstraße genutzten Flüsse in Deutschland sind in einem
schlechten oder mäßigen ökologischen Zustand, die Elbe ist hier keine
Ausnahme. Weitere Strombaumaßnahmen und Vertiefungen würden dem
gesetzlichen Verbesserungsgebot entgegenstehen, denn die
Mitgliedsstaaten der EU sind durch die europäische
Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, bis zum Jahr 2015 einen „guten
ökologischen Zustand“ der Gewässer wiederherzustellen. 
 
Mit rund  40 Mio. Kubikmetern will die Hafenwirtschaft drei Mal  mehr
Sediment aus dem Fluss baggern als bei der letzten Vertiefung im Jahr
1999.  Es besteht das Risiko, dass das Ökosystem der Elbe dann durch
veränderte Strömungsverhältnisse,  erhöhten Schwebstofftransport und
sinkenden Sauerstoffanteil so stark geschädigt wird wie die Ems, die
bereits zum Sanierungsfall geworden ist. 
 
Aus Sicht der Umweltschützer ist weiterhin eine Kooperation der drei
norddeutschen Häfen die ökologisch und volkswirtschaftlich beste Lösung.
„Eine Zusammenarbeit der drei Hafenstandorte ist ein Beitrag  um den
Anforderungen an die Umwelt und die Schifffahrt gleichermaßen gerecht zu
werden“, so die Verbände. Es sei unverantwortbar, die Elbe und deren
einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter zu zerstören,
während im seeschifftiefen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven Kurzarbeit
herrsche. 
 
 
 
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