NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 110/14 | 10.OKTOBER 2014
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Umwelt/Jagd
NABU-Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze
Tschimpke: Das deutsche Jagdrecht ist heillos veraltet und gehört ins
Museum
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Berlin – Anlässlich der aktuellen Debatten um die Novellierung der
Landesjagdgesetze in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und
Nordrhein-Westfalen hat der NABU die Jagdgesetze im Bund und in allen 16
Bundesländern einer naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen. Zu den
NABU-Kriterien für eine naturverträgliche Jagd zählen die Anzahl der
jagdbaren Arten,  Jagdruhezeiten und die Jagdausübung. 
 
Das Ergebnis ist ernüchternd: „Die derzeitigen jagdgesetzlichen
Regelungen des Bundes und der Länder erfüllen mit Ausnahme von Berlin
und Rheinland-Pfalz noch nicht einmal zehn Prozent der NABU-Forderungen
hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der Jagd. Anforderungen des
Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie gesellschaftliche und ethische
Anliegen werden bisher kaum berücksichtigt“, sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. „Das deutsche Jagdrecht ist verstaubt und veraltet: Der
lodengrüne Geist des letzten Jahrhunderts haucht einem aus den meisten
Jagdgesetzen entgegen.“ Der NABU fordert Bundesregierung und
Landesregierungen auf, die alten Jagdgesetze ins Museum zu tragen und
moderne Jagdgesetze mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern zu
entwickeln.
 
Derzeit unterliegen in fast allen Bundesländern gut 150 Tierarten dem
Jagdrecht. Davon ist fast jede dritte Art nach dem Naturschutzgesetz
streng geschützt. Die Jagd findet das ganze Jahr über statt, denn vor
allem Wildschweine und Füchse, aber auch Waschbären und Wildkaninchen,
haben in einigen Bundesländern das ganze Jahr über Jagdzeit. 
 
Immerhin werden aus NABU-Sicht durch die Reformen die Jagdgesetze in
einigen Bundesländern verbessert. „Die aktuellen Gesetzentwürfe aus
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen weisen in die Zukunft,  auch
wenn leider nicht alle Forderungen des NABU berücksichtigt werden“, so
Tschimpke.  
 
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden künftig deutlich
weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, der Tierschutz wird stärker
berücksichtigt, die Baujagd nur noch eingeschränkt möglich und
Totschlagfallen nicht mehr zulässig sein. Zum Schutz der Umwelt, der
Wildtiere und des Menschen soll zumindest der Einsatz von bleifreier
Büchsenmunition in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und
in Schleswig-Holstein verpflichtend werden. In allen anderen 
Bundesländern darf jedoch nach wie vor mit bleihaltiger
Büchsenmunition geschossen werden. 
 
„Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den
gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen
Jahrzehnte öffnen“, sagte NABU-Jagdexperte Stefan Adler. Angesichts
explodierender Wildschweinbestände und des Rückgangs von Arten wie
Feldhase und Rebhuhn sei eine Brauchtumspflege und das Beharren der
Jagdverbände auf althergebrachte Methoden nicht hilfreich. „Jäger und
Naturschützer müssen gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und
ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde Landwirtschaft,
einen verbesserten Lebensraumverbund und ein wirksameres
Schutzgebietssystem“, so Adler. 
 
Das Hintergrundpapier, sowie die NABU-Position zur Jagd stehen auf der
Internetseite www.NABU.de/jagd zum Download zur Verfügung. 
 
 
Für Rückfragen:
Stefan Adler, NABU-Jagdexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1623,  
Mobil +49 (0)172.2832663, E-Mail: [email protected]
 
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