Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der 
Lebenspartner beschlossen. Der Entwurf sieht zur Vereinheitlichung der 
Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende 
Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor. 

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas:

"Die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft ist ein 
weiterer Schritt auf dem Weg zur umfassenden Gleichstellung von Ehe und 
Lebenspartnerschaft. Diese rechtliche Gleichstellung muss und wird weiter 
gehen. Wir sind noch nicht am Ziel. Bestehende Diskriminierungen müssen beendet 
werden."

In vielen Vorschriften, vor allem solchen des Zivil- und Verfahrensrecht, aber 
auch des sonstigen öffentlichen Rechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft noch 
immer unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund 
ersichtlich ist. Durch die Neuregelungen wird nunmehr in 30 dieser Vorschriften 
die Lebenspartnerschaft der Ehe durch überwiegend redaktionelle Änderungen 
gleichstellen. Gleichzeitig werden noch unterbliebene Anpassungen des 
Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das 
Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen zur Adoption von 
Kindern von 2008 angepasst sowie weitere notwendige Änderungen vorgenommen.

Neu eingeführt wird die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung für 
gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit 
begründen wollen. Die Behörden einiger Staaten verlangen eine Bescheinigung 
einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit 
keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.



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