16. Juni 2015
Nr. 20/15

DAV begrüßt Einigung der Minister bei Datenschutzreform und fordert Schutz des 
Berufsgeheimnisses



Brüssel/Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einigung der 
Innenminister der EU vom 15. Juni 2015 auf eine gemeinsame Position zum 
Datenschutzpaket. Die Datenschutz-Grundverordnung soll die auf einer 
EU-Richtlinie von 1995 basierenden Datenschutzvorschriften der EU fit für das 
Internetzeitalter machen. Der DAV begrüßt dies als eine Grundprämisse für den 
wirksamen Schutz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der privaten Daten 
der Bürgerinnen und Bürger.



"Ein einheitliches Datenschutzrecht mit hohen Schutzstandards ist die Basis des 
digitalen Binnenmarkts, aber auch der wirksamen Ausübung der Freiheitsrechte 
aller Bürger", so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des 
DAV. Insbesondere sei es auch wichtig, dass die im Rahmen des anwaltlichen 
Mandatsverhältnisses gesammelten und gespeicherten Daten dem vollen Schutz des 
Berufsgeheimnisses unterliegen.



Im Bereich der Berufsgeheimnisträger sieht der DAV noch klaren 
Nachbesserungsbedarf in der gemeinsamen Position der Innenminister. "Das 
EU-Parlament hat bereits im März 2014 den Vorrang des Berufsgeheimnisses 
gegenüber den Informations- und Auskunftsrechten der von der Datenverarbeitung 
betroffenen Person klargestellt. Diesen Vorrang müssen auch die Mitgliedstaaten 
anerkennen, sonst läuft das Berufsgeheimnis leer", so Schellenberg weiter. "Ein 
Rechtsanwalt darf nicht verpflichtet sein, im Rahmen seiner Tätigkeit erworbene 
Informationen an einen Prozessgegner herauszugeben, der sich auf seine 
Auskunftsrechte beruft." Bei der Verschwiegenheitspflicht gehe es nicht um ein 
Privileg der Anwaltschaft, sondern um den Schutz der Mandanten, um die 
Vertraulichkeit des Wortes.



Ein weiterer bedeutender Punkt sei die Datenschutzaufsicht. Hier sei die von 
den Ministern vorgesehene Öffnungsklausel, welche es den Mitgliedstaaten 
ermöglicht, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Informationen, 
die Berufsgeheimnisträger in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erlangen, zu 
beschränken, zwar begrüßenswert. Noch besser sei jedoch, diese Möglichkeit als 
Pflicht auszugestalten. Wünschenswert bleibe es, dass bei den regionalen 
Anwaltskammern unabhängige Datenschutzaufsichtsstellen eingerichtet werden - so 
könnte auf die guten Erfahrungen, die mit der unabhängigen Schlichtungsstelle 
der Rechtsanwaltschaft gesammelt wurden zurückgegriffen werden.



Der DAV wird sich auch in den am 24. Juni 2015 beginnenden Verhandlungen 
zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament dafür 
einsetzen, dass die vom EU-Parlament vorgesehenen Standards für den Schutz des 
Berufsgeheimnisses Bestand haben.
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