Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zur Übergabe des 
Abschlussberichts der Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte:


"Ich bin den Experten sehr dankbar für ihre Arbeit und den nun vorgelegten 
Abschlussbericht, der viele gute und hilfreiche Empfehlungen für unsere weitere 
Arbeit beinhaltet.

Wir werden uns die unterschiedlichen Vorschläge zu den einzelnen Themenfelder 
sehr sorgsam ansehen und prüfen, welchen Weg wir bei der Reform einschlagen 
werden.

Die Tötungsdelikte des Strafgesetzbuchs sind historisch schwer belastet. Der 
Mordparagraph ist bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt.

Wir wollen ein modernes Recht, das frei ist von der Sprache der Nazis; die 
Empfehlungen zum Reformbedarf bei der jetzigen Terminologie, die auf einen 
Tätertypus zielt, nehmen wir daher dankbar auf.

Es geht darum, der Rechtsprechung Gesetze an die Hand zu geben, aus denen 
heraus gerechte Urteile im Einzelfall möglich sind - und nicht wie bislang 
gerechte Urteile den Gesetzen auf Umwegen abgetrotzt werden müssen. Es geht 
nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu 
bestrafen.

Klar ist: Durch das Urteil "lebenslang" kommt der vollumfängliche Schutz, den 
das Recht und auch die Gesellschaft dem menschlichen Leben beimessen, deutlich 
zum Ausdruck.

Daher muss auch künftig für höchststrafwürdiges Unrecht die herausgehobene 
Rechtsfolge "lebenslang" erhalten bleiben. An diesem Prinzip werden wir nicht 
rütteln - und so sieht das ja auch die große Mehrheit der Experten.

Wir werden jetzt die Empfehlungen der Kommission genau prüfen und einen 
Gesetzentwurf erarbeiten."


Den Abschlussbericht sowie eine Zusammenfassung finden Sie auf der 
Internetseite des BMJV: www.bmjv.de/ReformderToetungsdelikte

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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