29. Juni 2015
Nr. 23/15

DAV sieht nach wie vor dringenden Handlungsbedarf bei der Reform der 
Tötungsdelikte

Berlin (DAV). Heute hat die Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte ihren 
über 900 Seiten umfassenden Abschlussbericht übergeben. Die Expertengruppe war 
ins Leben gerufen worden, nachdem der Deutsche Anwaltverein (DAV) Anfang 2013 
einen Reformvorschlag vorgelegt hat. Für den DAV ist es ein Erfolg, dass sich 
die Expertenkommission gegen die zwingende Verhängung der lebenslangen 
Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Mord ausgesprochen hat. In dem angekündigten 
Gesetzgebungsvorhaben wird die Anwaltschaft weiter eine Abkehr von den 
Mordmerkmalen fordern.

"Wir begrüßen es, dass Bewegung in die Sache gekommen ist", hebt Rechtsanwalt 
Dr. Rüdiger Deckers, einer der DAV-Experten, in Berlin hervor. Schließlich sei 
von der ganz überwiegenden Zahl der Experten ein dringender Reformbedarf bejaht 
worden. "Der wichtigste Bereich ist, dass es für alle Formen der 
Tötungsdelikte, also auch dem Mord, künftig zeitige Freiheitsstrafen geben 
kann", so Deckers weiter. Dies sei mit großer Mehrheit angenommen worden. Damit 
könnten die Gerichte zu gerechteren Urteilen kommen, ohne das Recht überdehnen 
zu müssen, um ungerechte Urteile zu fällen.

Die Forderung des DAV, die Mordmerkmale ganz abzuschaffen, hat keine Mehrheit 
gefunden. Vier Experten, inklusive der beiden DAV-Vertreter, Dr. Rüdiger 
Deckers, und Dr. Stefan König, hatten eine Gesamtkonzeption vorgelegt, die auf 
die Benennung von Mordmerkmalen ganz verzichtet und die vorsätzliche Tötung als 
Mord qualifiziert, der mit der Höchststrafe acht bis 15 Jahren oder 
lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der DAV begrüßt auch die Ergebnisse der Kommission, dass die frühzeitige 
Bestellung eines notwendigen Verteidigers schon vor der ersten Vernehmung der 
Beschuldigten erfolgen soll. Nur so können die Rechte der Beschuldigten in 
ausreichendem Umfang wahrgenommen werden. Auch die audiovisuelle Dokumentation 
der Beschuldigtenvernehmung, die begrüßt wird, war eine Forderung des DAV.

Bis Anfang 2016 möchte das Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vorlegen. Dann kann auch in dieser 
Legislaturperiode eine Reform abgeschlossen werden.

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