16. September 2015
Nr. 37/15

Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es an

Fachverbände definieren Mindestanforderungen



Berlin (DAV). Die Vertreter juristischer, psychologischer und medizinischer 
Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer 
haben sich heute auf "Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht" 
geeinigt.



Einige umstrittene Urteile und Studien hatten die Diskussion um die Qualität 
forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit 
gerückt. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien "in 
Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere 
im familiengerichtlichen Bereich verbessern" zu wollen.



Unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 
(BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende 
Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht. Die drei wesentlichen 
Aspekte, an denen sich ein Gutachten messen lassen muss, sind Transparenz, 
Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen.



Sachverständige müssen in ihren Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen, 
wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche 
Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen 
Quellen ihre Empfehlungen beruhen.



Die Mindestanforderungen sollen in der Gutachtenerstellung Standard werden. Sie 
sind ein erster, wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung. Darüber hinaus 
werde allerdings eine verbesserte und spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung 
von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig sein, so die 
Experten.



Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband Deutscher 
Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender 
Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie 
(BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und 
Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), 
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche 
Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche 
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und 
Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), 
Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband 
Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue 
Richtervereinigung (NRV).



In Kürze werden die Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht 
online abrufbar sein u. a. unter: http://familienanwaelte-dav.de/arbeitshilfen.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

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Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
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