NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 121/15 | 15. OKTOBER 2015
________________________________________________________________
Umwelt/EU/Recht
NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Tschimpke: Richter stärken Verbandsbeteiligung – deutsche
Präklusionsregelungen europarechtswidrig
________________________________________________________________
 
Luxemburg – Der NABU begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) zur Verbandsbeteiligung. Mit der Entscheidung der Richter am
heutigen Donnerstag (Rechtssache C-137/14) sieht der NABU seine Position
bestätigt, dass eine weitreichende Verbandsbeteiligung zum Schutz von
Natur und Umwelt erforderlich ist.
 
Dazu erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Der EuGH stellt erneut
fest, dass Deutschland nicht genug tut, um Umweltverbänden wie dem NABU
einen effektiven Zugang zu Gericht zu ermöglichen. In der Vergangenheit
ist der Rechtschutz oftmals daran gescheitert, dass berechtigte Rügen
gerichtlich nicht geltend gemacht werden konnten, weil sie aus Sicht der
Gerichte nicht oder nicht detailliert genug im Verwaltungsverfahren
erhoben worden waren. Es ist erfreulich, dass die europäischen Richter
diese Beschränkung aufgehoben haben.“
 
Anlass der Entscheidung des EuGH war ein Vertragsverletzungsverfahren
der EU-Kommission gegen Deutschland. In diesem hatte die EU-Kommission
Deutschland vorgeworfen, bestimmte Vorgaben des Unionsrechts
unzureichend umzusetzen, welche den Zugang zu einer gerichtlichen
Überprüfung behördlicher Verfahren gewährleisten sollen. Das
heutige Urteil reiht sich ein in eine Kaskade bereits erfolgter Urteile,
mit denen der EuGH Deutschland attestierte, die auf die Aarhus
Konvention zurückgehenden Beteiligungsrechte zu missachten.  Das Urteil
hat weitreichende Bedeutung, denn die deutschen Präklusionsregelungen
sind von heute an auch in bereits laufenden Verfahren nicht mehr
anwendbar. 
 
Eine weitreichende Verbandsbeteiligung ist wichtig, denn sie ermöglicht
Umweltverbänden, ihren Sachverstand einzubringen und sich als Anwalt der
Natur für Gemeinwohlbelange einzusetzen, die ansonsten keine Stimme
haben. Diese Funktion wird vom NABU verantwortungsvoll wahrgenommen. 
 
zum Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169823&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=600816
 
NABU-Hintergrund Klagerechte für Naturschutzverbände:
https://schleswig-holstein.nabu.de/imperia/md/content/schleswigholstein/gutachtenstellungnahmen/stellungnahmen/klagerechte_faq-infopapier.pdf
 
Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. +49 (0)30.284984-1510, - 1952,  
E-Mail: [email protected]
 
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper 
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: [email protected]
_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an