Gemeinsame Pressemitteilung Deutscher Anwaltverein und Deutscher Richterbund


6. November 2015
Nr. 46/15

DRB/DAV: Noch hohe Hürden auf dem Weg zum elektronischen Rechtsverkehr

Berlin (DAV/DRB). Zum 1. Januar 2016 wird das besondere Anwaltspostfach 
eingeführt. Das ist der erste Schritt zur ausschließlichen elektronischen 
Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gerichten. Der Deutsche Anwaltverein 
(DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) sehen indes erhebliche Defizite bei 
der bisherigen Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.

"Damit der vom Gesetzgeber beabsichtigte elektronische Rechtsverkehr keine 
Einbahnstraße bleibt, müssen rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden", heißt 
es in einer gemeinsamen Erklärung. Nach dem Eindruck von DRB und DAV mangelt es 
insbesondere an Unterstützung für die praktische Umsetzung. So gibt es keine 
bundesweite Koordination der verschiedenen Pilot-Projekte. Die Verbände fordern 
deshalb, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, bei der Informationen über 
sämtliche Projekte zusammengeführt werden. Es fehlt zudem vielfach noch an 
einer IT-Infrastruktur innerhalb der Gerichte, die die elektronische 
Weiterverarbeitung der eingehenden elektronischen Dokumente gewährleistet. Auch 
gilt es, den Breitbandausbau massiv voranzutreiben, um bundesweit ausreichende 
Übertragungskapazitäten für den elektronischen Rechtsverkehr sicherzustellen. 
Letzteres ist für die praktische Nutzbarkeit unumgänglich.

"Anwaltschaft und Richterschaft sehen den elektronischen Rechtsverkehr als 
große Chance und möchten diesen zur Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten 
machen", so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg. Deshalb 
sei die zügige und flächendeckende Einführung der elektronischen Gerichtsakte 
notwendig, um medienbruchfreie Kommunikation zwischen Anwaltschaft und 
Gerichten zu ermöglichen. "Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist 
eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe der Politik und aller an der Rechtspflege 
Beteiligten. Die bisherigen Anstrengungen reichen aber nicht aus, um den 
elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der vorgegebenen Fristen überall 
erfolgreich umzusetzen", so der Vorsitzende des DRB, Christoph Frank. Es 
bedürfe insbesondere größerer Investitionen in die IT-Ausstattung und in die 
Weiterbildung bei Gerichten. "Zudem ist es unverzichtbar, die 
Personalvertretungen an den Gerichten bei der weiteren Entwicklung frühzeitig 
und begleitend einzubeziehen", erklärt Frank.

Zur gemeinsamen 
Erklärung<http://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/newsroom/pressemitteilungen/rechtspolitik/2015/Gemeinsame-Erkl%C3%A4rung-DAV-DRB.pdf>.

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Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
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