NABU-PRESSEMITTEILUNG |  4. MAI 2016
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Umwelt/Naturschutz
NABU-Zahl des Monats: Schutz von 234 Vogelarten gefährdet
Schwächung der EU-Naturschutzrichtlinien verhindern /
Online-Protestaktion gestartet 
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Berlin – Am 8. Juni will die EU-Kommission beraten, ob sie die
EU-Naturschutzrichtlinien ändert. Dabei geht es auch darum, ob bislang
geschützte Tierarten wieder gejagt werden dürfen: Mindestens 234
Vogelarten, darunter Rotkehlchen, Weißstorch und Habicht, könnten dann
ihren Schutz in der EU verlieren. 
 
Einflussreiche Lobbys aus dem Agrar- und Forstbereich erhoffen sich von
einer Änderung der EU-Naturschutzrichtlinien mehr Freiheiten. In einem
im Februar bekannt gewordenen Papier schlagen deutsche
Landnutzerverbände unter anderem vor, dass künftig nicht mehr alle
451 wild vorkommenden Vogelarten unter die EU-Vogelschutzrichtlinie
fallen sollten, sondern nur noch besonders Bedrohte. Verlierer wären
mindestens die 234 Arten – darunter viele Zugvögel – die als "nicht vom
Aussterben bedroht" gelten. Diese könnten dann nach Belieben der
Regierungen, z.B. von Malta, Zypern, aber auch den deutschen
Bundesländern, wieder zum Abschuss freigegeben werden.
 
Daher ruft der NABU bis zum Pfingstmontag zu einer Protestaktion in den
sozialen Medien auf. Sie richtet sich an den zuständigen EU-Kommissar
Karmenu Vella, sich dem Lobbydruck nicht zu beugen, sondern statt dessen
mehr für die Durchsetzung und Finanzierung der bestehenden
Naturschutzrichtlinien zu tun.
 
Mehr Informationen zum Thema: www.NABU.de/naturschaetze
 
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