Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:


"Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben 
erschwert hat.

Der § 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind 
Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. 

Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen 
können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten 
homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben 
müssen.

Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen 
§ 175 StGB sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. 
Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene 
Gutachten werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.

Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die sich bislang mit 
diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum politischen Grabenkampf zu 
missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte 
im Vordergrund stehen. 

Und: Wir unterstützen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die einzelnen 
Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es ist nicht allein damit getan, 
dass man 50.000 Urteile aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, 
worum es überhaupt geht."



Für Ihre Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Herzlicher Gruß



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Dr. Steffen Rülke

Leiter Leitungseinheit Kommunikation/
Leiter Pressestelle

Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz 
Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin 
Telefon: +49 30 18 580-9030 
Fax: +49 30 18 10 580-9046 
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