„Die Quote wirkt“

Bundesfrauenministerin Katarina Barley und Bundesjustizminister Heiko Maas 
ziehen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichberechtigte 
Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen Bilanz.

Heute (Montag) haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend Dr. Katarina Barley und der Bundesminister der Justiz und für 
Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam eine Bilanz zur Wirkung des Gesetzes für 
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in 
der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgelegt. Erstmals seit der 
Einführung im Jahr 2015 konnten alle Unternehmen, die unter die gesetzlichen 
Regelungen fallen, ausgewertet werden. 

Der Frauenanteil an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft und 
des öffentlichen Dienstes ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 
insgesamt leicht gestiegen. Die höchste Steigerung konnte in den Unternehmen 
erzielt werden, für die die feste Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat gilt. In 
den Vorständen der Privatwirtschaft und in den höheren Führungspositionen im 
Bundesdienst, vor allem in Teilzeit, tut sich nach wie vor zu wenig.

Bundesjustizminister Heiko Maas:
"Die gesetzliche Frauenquote war notwendig und längst überfällig. Und die neuen 
Zahlen zeigen: Die Frauenquote wirkt. Die Quote war ein wichtiger Schritt, um 
das Ende der patriarchalen Systeme in den Führungsebenen einzuläuten. 

Mit der Quote sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist fest im Grundgesetz verankert, 
sie muss auch in den Unternehmen Wirklichkeit werden. Noch nie waren so viele 
Frauen so gut ausgebildet wie heute. Ihr Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre 
ein gravierender wirtschaftlicher Nachteil.

Allen Befürchtungen und Mahnungen zum Trotz: Das Gesetz zur Frauenquote wird 
von den Unternehmen akzeptiert und eingehalten. Die erste umfassende Auswertung 
ergibt insgesamt eine positive Tendenz. Die Zahl der weiblichen Aufsichtsräte 
ist deutlich gestiegen. Die Mehrzahl der Unternehmen hat sich fristgerecht 
verbindliche und vor allem auch erreichbare Zielgrößen für alle Ebenen gesetzt. 
Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist absehbar. Mehr 
Frauen in Führungspositionen werden andere Frauen nachziehen. Das sind gute 
Zukunftsaussichten.“

Bundesfrauenministerin Katarina Barley:
„Die Quote wirkt! Dort, wo es verbindliche Vorgaben für die Erhöhung des 
Frauenanteils gibt, ist die Zahl der Frauen deutlich gestiegen. Endlich kommen 
die vielen gut qualifizierten Frauen in den Führungspositionen an und scheitern 
nicht mehr an der gläsernen Decke. Und nicht nur das. Die feste Quote strahlt 
in das gesamte Unternehmen hinein, denn die Unternehmen, die eine feste Quote 
für den Aufsichtsrat einhalten müssen, setzen sich ambitioniertere Zielgrößen 
als die übrigen Unternehmen. Sie engagieren sich auf allen Ebenen weitaus mehr 
für einen größeren Frauenanteil an Führungspositionen. Damit haben wir endlich 
den Kulturwandel in den Unternehmen erreicht.

Aber: Auf Vorstandsebene hat sich leider kaum etwas bewegt. Der Frauenanteil 
beträgt hier nur 6,1 Prozent. Weiterhin setzen sich nur wenige Unternehmen zum 
Ziel, überhaupt eine Frau für den Vorstand zu gewinnen. Ich sehe die 
Unternehmen in der Pflicht, für mehr Frauen in Führungspositionen zu sorgen. 
Die Zeiten, in denen Männer in den Führungsetagen die wichtigen Entscheidungen 
unter sich ausmachen, müssen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.

Im öffentlichen Dienst ist der Anteil der Frauen an Führungspositionen zwar 
leicht gestiegen, aber auch hier kommen noch zu wenig Frauen in den obersten 
Führungsebenen an. Besonders Teilzeit ist nach wie vor ein Karrierekiller, wenn 
es um höhere Führungsposten geht. Hier müssen wir dringend ran und die 
Möglichkeiten, auch in Teilzeit eine Führungsposition auszuüben, verbessern.“



Privatwirtschaft
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu 
zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und paritätisch 
mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 104 börsennotierte und voll 
mitbestimmte Unternehmen. 

Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten 
erstmals bis zum 30. September 2015 Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie 
erste und zweite Managementebene unterhalb des Vorstands festlegen. 
Veröffentlicht wurden diese Zahlen in den Erklärungen zur Unternehmensführung 
der Unternehmen. Diese konnten für das Geschäftsjahr 2015 vollständig und für 
das Geschäftsjahr 2016 für die börsennotierten Unternehmen ausgewertet werden. 

Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich eine überwiegend positive 
Entwicklung erkennen. Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen 
Regelungen für die Privatwirtschaft selbst auch Quoten gegeben für die 
Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze 
zustehen. Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die 
Besetzung dieser Sitze. In den wesentlichen Gremien hat der Bund darauf 
hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern 
geschaffen oder erhalten wird.

Und auch hier steht fest: Die feste Quote wirkt. Über ein Drittel der 
Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, sind Frauen. In 
wesentlichen Gremien sind die Mitglieder, die der Bund bestimmen kann, mit 41,8 
Prozent fast paritätisch besetzt.

Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede 
Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu 
setzen. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten 
Bundesdienst beträgt aktuell zwar 33 Prozent, aber je höher die Leitungsebene, 
desto weniger Frauen sind vertreten.
 
Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt jährlich im Auftrag 
des BMFSFJ erstellt, gibt detailliert Aufschluss über die Geschlechteranteile 
an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. 

Den Gleichstellungsindex finden Sie auf:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html
 

Interaktives Datentool 
In einem interaktiven Datentool werden die Daten der Unternehmen, die eine 
feste Quote für den Aufsichtsrat einhalten müssen sowie die Daten der obersten 
Bundesbehörden optisch aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung 
gestellt. Es ermöglicht allen Interessierten, einen Blick auf den Fortschritt 
in einzelnen Branchen, Regionen oder auf unterschiedliche Managementebenen im 
Bereich Frauen in Führungspositionen zu werfen und auch für den öffentlichen 
Dienst einzelne Ministerien und ihre Frauenanteile an Leitungsfunktionen genau 
unter die Lupe zu nehmen. Ein weiterer Ausbau des Datentools für alle vom 
Gesetz betroffenen Unternehmen ist geplant.

Das Online-Datentool finden Sie auf: www.bmfsfj.de/quote 

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