Liebe Kolleginnen und Kollegen,


bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht zur heutigen Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur 
Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts im Deutschen Bundestag 
(Sperrfrist: Redebeginn, voraussichtlich heute gegen 16:30 Uhr).



"Mit der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht haben wir den 
Unternehmen wichtige Zeit verschafft, um die umfassenden wirtschaftlichen 
Hilfen in Anspruch zu nehmen und auf die Herausforderungen durch die Pandemie 
reagieren zu können.



Es wird aber weiterhin Unternehmen geben, die unter den wirtschaftlichen Folgen 
der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie ein überzeugendes Geschäftsmodell 
vorweisen können. Diesen Unternehmen wollen wir ein modernes und effektives 
Sanierungsinstrument außerhalb des Insolvenzrechts zur Verfügung stellen.



Wenn die Unternehmen einen Sanierungsplan vorlegen, der eine Mehrheit ihrer 
Gläubigerinnen und Gläubiger überzeugt, können sie von dem neuen Instrument 
profitieren. Einzelne Beteiligte sind also nicht mehr in der Lage, einen 
soliden Sanierungsplan zu blockieren und das strauchelnde Unternehmen dadurch 
faktisch in die Insolvenz zu zwingen."

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr


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Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
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