Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur heutigen Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts im Deutschen Bundestag (Sperrfrist: Redebeginn, voraussichtlich heute gegen 16:30 Uhr). "Mit der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht haben wir den Unternehmen wichtige Zeit verschafft, um die umfassenden wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen und auf die Herausforderungen durch die Pandemie reagieren zu können. Es wird aber weiterhin Unternehmen geben, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie ein überzeugendes Geschäftsmodell vorweisen können. Diesen Unternehmen wollen wir ein modernes und effektives Sanierungsinstrument außerhalb des Insolvenzrechts zur Verfügung stellen. Wenn die Unternehmen einen Sanierungsplan vorlegen, der eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger überzeugt, können sie von dem neuen Instrument profitieren. Einzelne Beteiligte sind also nicht mehr in der Lage, einen soliden Sanierungsplan zu blockieren und das strauchelnde Unternehmen dadurch faktisch in die Insolvenz zu zwingen." _______________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihr [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18 580-9090 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/> www.eu2020.de<http://www.eu2020.de/> twitter.com/bmjv_bund
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