_______/ Einladung zur Diskussionsveranstaltung

__/ Tatort Kulturpolitik #5
__/ aus der Serie "fair statt prekär" 2010/11:

__/  UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und Praxis
__/ Oder: Wie kann ein rechtlicher Rahmen aussehen, der zumindest ein 
Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt?

_______/ Regie: Kulturrat Österreich
_______/ http://kulturrat.at

__/ Zeit: Dienstag 14.12.2010, 19h
__/ Ort: Filmhaus am Spittelberg, Stiftgasse 6, Stiege 2, 1. Stock, 
Konferenzraum

Die Forderung nach einem UrheberInnenvertragsrecht ist fast so alt wie 
die Entwicklung des UrheberInnenrechts. Letzteres gibt zwar einen Rahmen 
vor, überlässt es aber den UrheberInnen und ProduzentInnen, sich auf die 
konkreten Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der 
Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich 
dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in 
der Regel die schlechteren Karten haben.
In Deutschland gilt ein derartiges Vertragsrecht seit 2002, in 
Österreich herrscht nach wie vor völlige Vertragsfreiheit.
An diesem Abend wollen wir uns genauer ansehen, wie das deutsche Modell 
konkret aussieht, welche Folgen dieses Gesetz für die Praxis hat und wie 
ein Vertragsrecht noch aussehen könnte. Die Frage der politischen
Durchsetzung haben wir uns für Anfang nächsten Jahres vorgenommen.

__/ Besetzung:
Victor Struppler, Jurist (München)
__/ im Gespräch mit:
Werner Richter, Übersetzergemeinschaft/ IG Autorinnen Autoren
Maria Anna Kollmann, Dachverband Filmschaffende


_______/ Serie fair statt prekär 2010/ 2011

Wie die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden bestätigt hat, 
mangelt es in der Kunst vor allem an einem: Einkommen. Während die 
daraus resultierende unzureichende soziale Absicherung der KünstlerInnen
diskutiert wird und auch erste Ansätze zur Verbesserung vorliegen, 
herrscht im Bereich der Einkommen weitgehend Stillstand.

Mit dem Kunstförderungsgesetz bekennt sich der Staat Österreich zwar zur 
Förderung von Kunst und Kultur aus dem Bundeshaushalt, nur ist dort 
nicht definiert, dass es auch um soziale Standards wie ausreichende 
Einkommen im Feld gehen muss. Umgekehrt lassen die Rahmenbedingungen für 
künstlerische Arbeit auch dort, wo diese kapitalistisch verwertbar ist, 
sehr oft keine fairen Verträge zu.

Woraus speist sich das Einkommen im Kunst-, Kultur- und Medienfeld? 
Welche Bestandteile hängen wie mit welchen Rahmenbedingungen zusammen? 
Und natürlich: Wie wird es besser?


__/ Nächste Folgen aus der Serie "fair statt prekär":
Jänner 2011: UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich?
Februar 2011: Richtgagen, Fair Pay und/ versus Subventionsgestaltung

_______/ Kontakt

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at/




_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der
EmpfängerInnen zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.


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