Re: Mail Protokollierung

2004-09-09 Diskussionsfäden Markus Schulz
Andreas Kretschmer schrieb:
Das es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, ist Dir aber schon
bewußt, ja? Machst Du sowas in einer Firma ohne Wissen der Beteiligten,
machst Du Dich strafbar.
Einige Informationen/Hinweise und Richtlinien kann man dazu hier nachlesen.
http://www.bfd.bund.de/information/DS-Konferenzen/oh_email.pdf
http://www.kes.info/aktuell/akheft/artikel1.htm
MfG
Markus Schulz
--
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): 
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mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)


Re: Mail Protokollierung

2004-09-07 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Montag 06 September 2004 21:03 schrieb Joerg Rossdeutscher:
 Am Montag, den 06.09.2004, 01:44 +0200 schrieb Matthias Houdek:
  Am Sonntag 05 September 2004 22:59 schrieb Joerg Rossdeutscher:
   Was die Firmennutzung angeht: Man sollte doch meinen, daß das
   Filtern von definitiv erkannten Viren in Ordnung geht. Ich habe das
   Glück, daß bei uns in der Firma keine Windows-Rechner verwendet
   werden und wir, wenn überhaupt, selektiv Spam filtern.
 
  Wie ich schon schrieb: Bei rein geschäftlicher Nutzung der
  Mailaccounts der Firma sind alle rechtlichen Fallstricke und
  Hindernisse außen vor. Alle Mails gehen dann in erster Linie an die
  Firma und erst in zweiter Instanz an den betreffenden Mitarbeiter
  bzw. die Abteilung.

 Genau das ist aber bei uns nicht erwünscht. Wir sind ein kreatives
 Unternehmen, und eine privat/geschäftliche Mischnutzung des Internets
 ist nicht nur erlaubt, sondern explizit erwünscht. Designer müssen aus
 dem Fenster gucken dürfen, davon leben wir.

Ähm, ich hatte auch mehr die klassiche Mittelstands-Handwerker-Firma vor 
Augen, wo vielleicht 10-20 Leute in Verwaltung und Vertrieb/Service einen 
PC als Kommunikations- und Arbeitsmittel nutzen oder auch eine größere 
Verwaltung oder Behörde.

 Trotzdem macht es natürlich Sinn (und ist im Interesse der geplagten
 Anwender), Spam und Würmer/Viren zu blocken (letztere sind für unsere
 Macs zwar harmlos, aber nervig - zumal ständig Mac-User zu MIR kommen
 und fragen, ob wir die ihnen zugesandte Datei auf dem einzigen Windows-
 PC ausführen könnten, Mac könne ja kein EXE.  %-/).

Autsch.

 Jeder Zwang zu irgendeiner Festlegung (Internet erlauben / verbieten)
 kann dazu führen, daß sowas irgendwann mal mißbraucht wird, wenn man
 sich vielleicht wegen einer ganz anderen Sache vorm Arbeitsgericht
 wieder sieht. 

Nö, ein generelles Internetverbot oder eine entsprechende Einschränkung 
auf bestimmte Bereiche halte ich in vielen Bereichen (s.o.) für zulässig 
und rechtlich unangreifbar. Beim Erlauben und nachträglichem Missbrauch 
wird es schwieriger.

 Und zwar von beiden Seiten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. 
 Nicht, daß ich das irgendwem zutraue, aber man hat schon Pferde kotzen
 sehen, direkt vor der Apotheke. Für mich ist es klar, daß das Mitlesen
 von eMails, Firma hin oder her, ein absolutes Unding ist - die
 reglementierung von Spam- und Wurmfiltern aber ebenso. Da hat wer
 Langeweile, da mußte eine Regelung her.

Deswegen: Privat bleibt außen vor, dann ist es reine Firmenangelegenheit.

In den meisten Bereichen wäre das so problemlos machbar (nur es wird nicht 
gemacht). Natürlich gibt es Ausnahmen, aber dafür braucht es auch keine 
überzogenen gesetzlichen Regelungen, da stimme ich dir zu. Hier müssen 
dann eben die Spielregeln im gegenseitigen Einvernehmen vorher geklärt 
werden.

 Ich sehe es deshalb ähnlich wie du: Kein Kläger, kein Richter.
 Wie man's macht, macht man's falsch, also kann man's genau so gut
 einfach ungeregelt liegen lassen. :-)

Tja, unser Rechtssystem lebt anscheinend von seinen inneren Widersprüchen. 
Sonst wäre es ja auch zu einfach. Und was sollen wir dann noch mit den 
vielen arbeitslosen Juristen anfangen ;-)

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-07 Diskussionsfäden Joerg Rossdeutscher
Am Dienstag, den 07.09.2004, 09:07 +0200 schrieb Matthias Houdek:
 Am Montag 06 September 2004 21:03 schrieb Joerg Rossdeutscher:
  Am Montag, den 06.09.2004, 01:44 +0200 schrieb Matthias Houdek:

  Genau das ist aber bei uns nicht erwünscht. Wir sind ein kreatives
  Unternehmen, und eine privat/geschäftliche Mischnutzung des Internets
  ist nicht nur erlaubt, sondern explizit erwünscht. Designer müssen aus
  dem Fenster gucken dürfen, davon leben wir.
 
 Ähm, ich hatte auch mehr die klassiche Mittelstands-Handwerker-Firma vor 
 Augen, wo vielleicht 10-20 Leute in Verwaltung und Vertrieb/Service einen 
 PC als Kommunikations- und Arbeitsmittel nutzen oder auch eine größere 
 Verwaltung oder Behörde.

Trifft ja auch zu. Alles in allem um die 30 Leute.

  Jeder Zwang zu irgendeiner Festlegung (Internet erlauben / verbieten)
  kann dazu führen, daß sowas irgendwann mal mißbraucht wird, wenn man
  sich vielleicht wegen einer ganz anderen Sache vorm Arbeitsgericht
  wieder sieht. 
 
 Nö, ein generelles Internetverbot oder eine entsprechende Einschränkung 
 auf bestimmte Bereiche halte ich in vielen Bereichen (s.o.) für zulässig 
 und rechtlich unangreifbar. Beim Erlauben und nachträglichem Missbrauch 
 wird es schwieriger.

Ist halt schwierig, wenn sich der Chef auf einer Betriebsversammlung
hinstellt und sagt Natürlich könnt ihr Surfen - solange das im Rahmen
bleibt. - und hinterher müsste man genau das Gegenteil davon
unterschreiben, damit alles seine Ordnung hat. =%-)


 Tja, unser Rechtssystem lebt anscheinend von seinen inneren Widersprüchen. 
 Sonst wäre es ja auch zu einfach. Und was sollen wir dann noch mit den 
 vielen arbeitslosen Juristen anfangen ;-)

Da sie offensichtlich Profis sind im Handeln gegen alle Vernunft -
Umschulen zu Windows Admins! STGB.DLL mußte wegen Zugriffs auf eine
ungerade Internetadresse beendet werden. :-) Bin schon weg...

Gruß, Ratti

-- 
 -o) fontlinge | Fontmanagement for Linux | Schriftenverwaltung in Linux
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Re: Mail Protokollierung

2004-09-06 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Montag 06 September 2004 00:31 schrieb Ulf Volmer:
 On Sun, Sep 05, 2004 at 08:53:19PM +0200, Matthias Houdek wrote:

 Würdest du es bitte unterlassen, mir Kopien per email zukommen
 zulassen?

 Ich lese diese Liste.

Na das hab ich gerne. Erst ein Mail-Follow-Up auf die eigene Mailadresse 
setzen und dann sich über PMs beschweren.

Da ich bestimmt nicht jedes Mal dran denken werde, deine Mailadresse 
manuell wieder zu löschen, stell das bitte selbst ab. Solltest du nicht 
wissen, wie das geht, sprich vertrauensvoll mit deinem Admin. ;-)

a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf?
  
   [EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf
   -rw-rw1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21
   /var/spool/mail/ulf
 
  Ah, ja. Also dürfen auch Mitglieder der Gruppe Mail hier lesen (wie
  auch immer er da hinein gekommen ist).

 Member of mail isi ganz genau der mailer- Daemon.
 Und somit administrativ.

... was nicht heißt, dass wer auch immer dort trotzdem drinstehen _könnte_ 
(ich schrieb immer nur von der Möglichkeit, und du kannst nicht einfach 
davon ausgehen, dass alle beteiligten Systeme standardkonform und sicher 
eingerichtet sind.

  Außerdem ist das eine willkürliche  Festlegung auf deinem System.

 LOL!
 Das ist _Standard_ auf Solaris, HP-UX, SuSE und auch Debian, um mal
 etwas OT zu werden.

Ja, auf meinem System auch. Aber nichts hindert mich daran das zu ändern 
(außer vielleicht mein Verstand, weshalb ich es auch so belassen werden)

Aber die Standard hat keinen Gesetzescharakter.

  Wer sagt, dass es auf allen anderen
  Systemen auch so eingerichtet ist - und du hast keinerlei Kontrolle
  über die Sicherheitsrestriktionen auf fremden Systemen.

 Nein.
 Aber ich habe Kontrolle über jedes von mir administriertes System.

 Und da weder $ADMIN noch $Entscheider bei privat genutzten Mails am
 geltenden Recht vorbei kommen, sollten sie es tunlichst bei obriger
 Standard- Konfiguration belassen.

... damit dich du dich darauf berufen kannst, dass die Mail ja _besonders_ 
gesichert war gegen unbefugten Zugriff? 

Wenn der einfache Passwortschutz eines Benutzerkontos schon eine 
_besondere_ Sicherung darstellt, was ist denn dann in deinen Augen (oder 
auch in den Augen eines fachkundigen Richters) eine einfache Sicherung?

  Auf allen, auf denen es erlaubt wird. Z.B. kann ich auf einem
  Novell-Server einen Mail-Ordner anlegen und allen Usern dort
  Leserechte geben. Es wird zwar jeder User nur auf sein persönliches
  Mail-Unterverzeichnis gemapped, aber es bedarf keiner kriminellen
  Energie, direkt in der Netzwerkeumgebung nach freigegebenen Ordnern
  und Volumes zu schauen.

 Herzlichen Glückwunsch!

Man _kann_ es machen. 
Was glaubst du, wie manche Systeme administriert sind? Eingeschränkte 
Zugriffsrechte behindern doch nur ;-), und M$ macht es doch vor: Als 
normaler Benutzer kann es vorkommen, dass manche Programme nicht 
ordnungsgemäß funktionieren. Geben Sie dann dem Benutzerkonto den Status 
eines Administrators. (Sinngemäßer Hinweis, wenn man bei XP einem 
Userkonto nur Benutzerstatus zuweisen will).

   Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum daß ein
   Unbefugter bewußt private emails/Dateien liest.
 
  Wenn ich einen nicht an mich adressierten Brief öffne, ist das
  zunächst erst mal kein Versehen mehr, wenn ich ihn dann lese. Bei
  einer Mail ist das anders, da sehe ich den Inhalt sofort (wie bei
  einer Postkarte).

 Mir ist noch _nie_ eine fremde email ohne technische Notwendigkeit
 auf den Screen geflogen.

 Du solltest mal mir euren Admins reden...

Mich erreichen gelegentlich Mails, die an die falsche Domain geschickt 
werden (es gibt auch noch zwei HOUDEK-GmbHs in Deutschland). Da sie oft 
an [EMAIL PROTECTED] oder [mail|[EMAIL PROTECTED] gerichtet sind, kann ich sogar 
erst beim Lesen feststellen, dass die Mails eigentlich nicht für mich 
sind. 

  Es müssen aber 2 (zwei!) Bedingungen erfüllt sein, um § 202(+a) StGB
  zu erfüllen: Man muss ein Unbefugter sein _und_ es muss sich um ein
  verschlossenes Schriftstück bzw. _besonders_ [1] gesicherte Daten
  handeln., zu deren Inhalt man sich Zugang verschafft.

 Und als besonders gesichert gilt ein Passwort.

Ah, ja. Und was ist dann einfach gesichert? 
Ein dezenter Hinweis am Anfang: Bitte nicht wieterlesen, wenn sie sich 
nicht ganz sicher sind, dass Sie der berechtigte Empfänger sind. oder 
was? (s.o.)

 Willst du mir allen Ernstes erzählen, nur weil ich als root das
 Userpasswort nicht brauche, um auf fremde emails zuzugreifen, würde
 keine besondere Sicherung mehr vorhanden sein?

Nö, aber es ist ja nicht die Mail mit einem Passwort geschützt, sondern 
lediglich auf (fast) allen Systemen der Bereich, in dem diese Mails 
während des Versands auftauchen. Während der eigentlichen Übertragung 
sind die Daten in keinster Weise gesichert (auch Sniffen ist an sich 
_keine_ strafbare Handlung, da ich ja nur unverschlüsselte Daten direkt 
inhaltlich erfassen kann - es fehlt wieder der _besondere_ 

Re: Mail Protokollierung

2004-09-06 Diskussionsfäden Joerg Rossdeutscher
Am Montag, den 06.09.2004, 01:44 +0200 schrieb Matthias Houdek:
 Am Sonntag 05 September 2004 22:59 schrieb Joerg Rossdeutscher:

  Was die Firmennutzung angeht: Man sollte doch meinen, daß das Filtern
  von definitiv erkannten Viren in Ordnung geht. Ich habe das Glück, daß
  bei uns in der Firma keine Windows-Rechner verwendet werden und wir,
  wenn überhaupt, selektiv Spam filtern. 
 
 Wie ich schon schrieb: Bei rein geschäftlicher Nutzung der Mailaccounts 
 der Firma sind alle rechtlichen Fallstricke und Hindernisse außen vor. 
 Alle Mails gehen dann in erster Linie an die Firma und erst in zweiter 
 Instanz an den betreffenden Mitarbeiter bzw. die Abteilung. 

Genau das ist aber bei uns nicht erwünscht. Wir sind ein kreatives
Unternehmen, und eine privat/geschäftliche Mischnutzung des Internets
ist nicht nur erlaubt, sondern explizit erwünscht. Designer müssen aus
dem Fenster gucken dürfen, davon leben wir.

Trotzdem macht es natürlich Sinn (und ist im Interesse der geplagten
Anwender), Spam und Würmer/Viren zu blocken (letztere sind für unsere
Macs zwar harmlos, aber nervig - zumal ständig Mac-User zu MIR kommen
und fragen, ob wir die ihnen zugesandte Datei auf dem einzigen Windows-
PC ausführen könnten, Mac könne ja kein EXE.  %-/).

Jeder Zwang zu irgendeiner Festlegung (Internet erlauben / verbieten)
kann dazu führen, daß sowas irgendwann mal mißbraucht wird, wenn man
sich vielleicht wegen einer ganz anderen Sache vorm Arbeitsgericht
wieder sieht. Und zwar von beiden Seiten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Nicht, daß ich das irgendwem zutraue, aber man hat schon Pferde kotzen
sehen, direkt vor der Apotheke. Für mich ist es klar, daß das Mitlesen
von eMails, Firma hin oder her, ein absolutes Unding ist - die
reglementierung von Spam- und Wurmfiltern aber ebenso. Da hat wer
Langeweile, da mußte eine Regelung her.

Ich sehe es deshalb ähnlich wie du: Kein Kläger, kein Richter.
Wie man's macht, macht man's falsch, also kann man's genau so gut
einfach ungeregelt liegen lassen. :-)

Gruß, Ratti

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Re: Mail Protokollierung

2004-09-06 Diskussionsfäden Christian Schmidt
Hallo Ratti,

Joerg Rossdeutscher, 06.09.2004 (d.m.y):

 Trotzdem macht es natürlich Sinn (und ist im Interesse der geplagten
 Anwender), Spam und Würmer/Viren zu blocken (letztere sind für unsere
 Macs zwar harmlos, aber nervig - 

Ja, als Mac-Anwender hat man in der Hinsicht ein relativ ruhiges
Leben.
Fuer meinen Geschmack haette der c't-Redakteur (AFAIR Juergen
Schmidt), der zu Hoch-Zeiten des (AFAIR) Blaster-Wurms in den
Tagesthemen interviewt wurde, etwas deutlicher darauf hinweisen
koennen, dass es mit Linux und dem Mac sogar zwei Altenativen zu dem
loechrigen System aus Redmond gibt...

 zumal ständig Mac-User zu MIR kommen
 und fragen, ob wir die ihnen zugesandte Datei auf dem einzigen Windows-
 PC ausführen könnten, Mac könne ja kein EXE.  %-/).

*umfall*

Naja... Die Leute haben halt anderweitige Talente - aber es ist wohl
schon gut so, dass sie mit Macs arbeiten. ;-)

Gruss,
Christian
-- 
Menschen werden schlecht und schuldig, weil sie reden und handeln,
ohne die Folgen ihrer Worte und Taten vorauszusehen.
-- Franz Kafka


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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Samstag 04 September 2004 14:32 schrieb Michael Holtermann:
 Moin Matthias!

 Matthias Houdek wrote:
  Elektronische Post, die ber die elektronische Poststelle der Firma
  den Betrieb verlsst, sollte nicht anders beurteilt werden. Warum
  auch?

 Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen rger ein, wenn man
 privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung
 des Briefgeheimnisses wre da ein Ansatzpunkt.

Das sehe ich anders:

1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von 
_verschlossenen_ Schriftstcken ( 202 StGB). Darunter fallen z.B. auch 
keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w. nicht unter 
das Briefgeheimnis, da die offen drauen draufstehen (mssen ;-). 
E-Mails sind hier ausdrcklich nicht erfasst. Man knnte bestenfalls in 
einer Analogie _verschlsselte_ E-Mails den verschlossenen Schriftstcken 
gleichsetzen. 
Dem entspricht auch die Erweiterung des  202, der  202a des StGB 
rechnung (Aussphen von Daten): (1) Wer unbefugt Daten, die nicht fr 
ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert 
sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine solche besondere 
Sicherung wre z.B. eine PGP-Verschlsselung der Mail.

2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom 
Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja wohl 
auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier.

Das heit nicht, dass nicht auch private Mails gestattet sein knnten. 
Dann aber bitte mit einer privaten Mailadresse als Absender (fr die der 
Firmen-Mailserver ja durchaus als Relay dienen kann). Damit ist eine 
saubere Trennung mglich, und selbst das reine mitloggen der Versanddaten 
erfllt noch keinen Straftatbestand (s.o.). Allerdings tritt hier die 
Firma als Kommunikationsdienstleiter auf und unterliegt damit weiteren 
Bestimmungen. Deshalb wre es besser, private Mails entweder ganz zu 
verbieten (einfach keine firmeneigenen Mglichkeiten anbieten) oder nur 
ber ein Webinterface eines Providers zu erlauben (knnte man eh kaum 
kontrollieren und/oder verhindern).

Und 3.:
Auch wenn es eigentlich logisch ist, dass der Versand elektronischer Post 
von den beteiligten Rechnern i.d.R. mitprotokolliert wird, gehrt es IMHO 
zum Guten Ton, die Mitarbeiter kurz darber zu informieren. Nicht mehr, 
nicht weniger. 

Was sich bei solchen Dingen Gewerkschaften und Betriebsrte einzumischen 
haben, ist mir schleierhaft. Ob eine Buchhaltung die Umstze 
mitarbeiterbezogen erfasst oder ob und wie ein Postausgangsbuch gefhrt 
wird - das geht die doch auch nix an. Die sollen erst mal ihre anderen 
Aufgaben effektiv und im Interesse der AN (und auch der durch 
Arbeitslosigkeit verhinderten AN!) wahrnehmen. Aber jetzt wird es wohl 
politisch und damit hier OT ;-)

-- 
Gru
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Ulf Volmer
On Sun, Sep 05, 2004 at 11:11:43AM +0200, Matthias Houdek wrote:

 
  Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen Ärger ein, wenn man
  privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung
  des Briefgeheimnisses wäre da ein Ansatzpunkt.
 
 1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von 
 _verschlossenen_ Schriftstücken (§ 202 StGB). Darunter fallen z.B. auch 
 keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w. nicht unter 
 das Briefgeheimnis, da die offen draußen draufstehen (müssen ;-). 
 E-Mails sind hier ausdrücklich nicht erfasst. Man könnte bestenfalls in 
 einer Analogie _verschlüsselte_ E-Mails den verschlossenen Schriftstücken 
 gleichsetzen. 
 Dem entspricht auch die Erweiterung des § 202, der § 202a des StGB 
 rechnung (Ausspähen von Daten): (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für 
 ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert 
 sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 
 drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine solche besondere 
 Sicherung wäre z.B. eine PGP-Verschlüsselung der Mail.

Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails
zugreifen kann.
Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders
gesichert.

Hinzu kommt, daß eine Firma, die private emails erlaubt, als Dienste-
anbieter gilt und somit das TDDSG
(http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm)
zu beachten hat.


 2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom 
 Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja wohl 
 auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier.

Was ja nun den Firmen überlassen bleibt.

cu
ulf

-- 
Ulf Volmer
[EMAIL PROTECTED]


-- 
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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:
 On Sun, Sep 05, 2004 at 11:11:43AM +0200, Matthias Houdek wrote:
   Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen Ärger ein, wenn man
   privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt.
   Verletzung des Briefgeheimnisses wäre da ein Ansatzpunkt.
 
  1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von
  _verschlossenen_ Schriftstücken (§ 202 StGB). Darunter fallen z.B.
  auch keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w.
  nicht unter das Briefgeheimnis, da die offen draußen draufstehen
  (müssen ;-). E-Mails sind hier ausdrücklich nicht erfasst. Man könnte
  bestenfalls in einer Analogie _verschlüsselte_ E-Mails den
  verschlossenen Schriftstücken gleichsetzen.
  Dem entspricht auch die Erweiterung des § 202, der § 202a des StGB
  rechnung (Ausspähen von Daten): (1) Wer unbefugt Daten, die nicht
  für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders
  gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit
  Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  Eine solche besondere Sicherung wäre z.B. eine PGP-Verschlüsselung
  der Mail.

 Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails
 zugreifen kann.
 Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders
 gesichert.

Einspruch:
Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert gegen 
fremden Zugriff angesehen werden, weil:
a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? Und außerdem 
gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.
b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand werden 
(Fipptehler in der Adresse z.B.). Einen Brief kann ist dann nicht lesen 
(es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen ist. 
Würde ich ihn dennoch öffnen, wäre das prinzipiell strafbar. Eine Mail 
kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist verschlüsselt).

 Hinzu kommt, daß eine Firma, die private emails erlaubt, als Dienste-
 anbieter gilt und somit das TDDSG
 (http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm)
 zu beachten hat.

Das schrieb ich bereits. 
Allerdings ist sie das nur, wenn sie _fremde_ E-Mail-Konten durchleitet. 
Sie wäre es wohl auch, wenn sie ihren Mitarbeitern extra Privatkonten 
unter der Firmendomain anbietet - aber ich kenne keine Firma, die so 
etwas macht. Als Versender von E-Mail aus eigenen (Firmen-)Konten ist sie 
allerdings kein Diensteanbieter (es existiert ja kein Dritter, für den 
der Dienst angeboten wird).

  2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom
  Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja
  wohl auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier.

 Was ja nun den Firmen überlassen bleibt.

Sicher, aber kein halbwegs gescheiter Chef wird die Verwendung von 
Firmenbriefbogen für private Post erlauben, weil es dadurch zu gewaltigen 
rechtlichen Verwicklungen kommen kann, wenn nicht evtl. sogar 
rechtsverbindliche Geschäfte entstehen können. Bei E-Mails ist das IMHO 
nicht anders zu bewerten.

Wenn bei mir jemand mit der Mailadresse [EMAIL PROTECTED] (zu 
dieser Firma unterhalte ich vielleicht sogar schon Geschäftsbeziehungen?) 
einen Auftrag erteilt, so gehe ich davon aus, das ich diesen Vertrag mit 
der Firma XYZ abschließe und nicht mit Herrn Martin Klein als 
Privatperson.

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Ulf Volmer
On Sun, Sep 05, 2004 at 05:26:39PM +0200, Matthias Houdek wrote:
 Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:

[ §202 StGB ]

  Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails
  zugreifen kann.
  Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders
  gesichert.
 
 Einspruch:
 Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert gegen 
 fremden Zugriff angesehen werden, weil:
 a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? 

[EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf 
-rw-rw1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf

 Und außerdem  gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

Ich bin offen für Hinweise auf Systeme (bitte kein win9x), bei denen
email world-readable sind.

 b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand werden 
 (Fipptehler in der Adresse z.B.). 

Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum daß ein
Unbefugter bewußt private emails/Dateien liest.
Wer befugt ist, entscheidet in aller Regel (bei uns) ein Richter.


 Einen Brief kann ist dann nicht lesen 
 (es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen ist. 
 Würde ich ihn dennoch öffnen, wäre das prinzipiell strafbar. Eine Mail 
 kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist verschlüsselt).

Fangfrage: Darf der Briefträger deine Briefe lesen, wenn du vergessen
hast, sie zuzukleben?

cu
ulf

-- 
Ulf Volmer
[EMAIL PROTECTED]


-- 
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mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Joerg Rossdeutscher
Moin,

Am Sonntag, den 05.09.2004, 17:26 +0200 schrieb Matthias Houdek:
 Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert gegen 
 fremden Zugriff angesehen werden, weil:
 a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? Und außerdem 
 gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

Dafür bedarf es nicht mal eines expliziten root-Menschen.

Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen Spamfilter
installieren, solange du nicht gleichzeitig private Mailnutzung
untersagst. 

Entweder erlaubt man die Nutzung und lässt die Finger von den Mails,
ODER
man verbietet die Nutzung, dann darf man so etwas machen.

Gruß, Ratti

P.S.: Obiger Artikel ist aufgelistet unter
http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2004/09  (Recht: Verstoßen
Spamfilter gegen das Verbot der Datenunterdrückung?), ist aber wohl nur
gedruckt verfügbar.


-- 
 -o) fontlinge | Fontmanagement for Linux | Schriftenverwaltung in Linux
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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Dieter Franzke
 Hi,

Joerg Rossdeutscher am Sonntag, 5. September 2004 20:43:
 Moin,

 Am Sonntag, den 05.09.2004, 17:26 +0200 schrieb Matthias Houdek:
  Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert
  gegen fremden Zugriff angesehen werden, weil:
  a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? Und
  außerdem gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

 Dafür bedarf es nicht mal eines expliziten root-Menschen.

 Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen
 Spamfilter installieren, solange du nicht gleichzeitig private
 Mailnutzung untersagst.

nicht ganz richtig:
du darfst schon einen SPAM-Filter setzen, darfst aber nur taggen.
Du musst die mail zustellen.
Gleiches gilt für VIREN, es sei denn, jeder Nutzer gibt dir explizit 
das Recht, virenverseuchte Mails zu detachen. Schriftlich.
Wir haben genau das Problem, weil wir auch für unsere Kunden hosten.

Du musst alles ausliefern, darfst nur taggen.
Löschen muss der Kunde selber.

Gleiches gilt, wenn du deinen usern in der Firma erlaubst private 
Mails über den Firmenaccount zu versenden.

Selbst eine Duldung reicht hier nicht.
Es muss explizit ausgeschlossen werden, damit du das Recht hast, mails 
zu filtern und gegenenfalls zu verwerfen.

Andernfalls musst du alles ausliefern.

Deshalb:
bei uns immer schriftliche Vereinbarung.



 Entweder erlaubt man die Nutzung und lässt die Finger von den
 Mails, ODER
 man verbietet die Nutzung, dann darf man so etwas machen.

eben..

Wobei unsere Erfahrung zeigt, dass viren- und spamverseuchte mails zu 
99% auf den Standardaccounts ala info@ und marketing@ aufläuft.


dieter (Firmenmails gefiltert, Kundenmails getaggt)

-- 
ICQ: 309218947



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Sonntag 05 September 2004 20:43 schrieb Joerg Rossdeutscher:
 Moin,

 Am Sonntag, den 05.09.2004, 17:26 +0200 schrieb Matthias Houdek:
  Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert
  gegen fremden Zugriff angesehen werden, weil:
  a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? Und
  außerdem gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

 Dafür bedarf es nicht mal eines expliziten root-Menschen.

 Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen Spamfilter
 installieren, solange du nicht gleichzeitig private Mailnutzung
 untersagst.

Jein. 
Aber wenn du den Empfang privater Mails auf dem Firmen-Postfach erlaubst 
oder private Postfächer relayst, dann darfst du diese privaten Mails dem 
User nicht ohne seine Zustimmung vorenthalten. Also hast du drei 
Möglichkeiten:
1. Bei privaten Postfächern: diese nicht filtern
2. Bei Firmenpostfächern mit erlaubten privaten Mails: Da hier nicht 
automatisch zwischen privater und geschäftlicher Korrespondez 
unterschieden werden kann: auch den SPAM, ggf. gekennzeichnet oder über 
ein gesondertes Postfach, weiterleiten.
3. Die Erlaubnis der User einholen, dass gefiltert werden darf und so ggf. 
Mails nicht zugestellt werden.

 Entweder erlaubt man die Nutzung und lässt die Finger von den Mails,
 ODER
 man verbietet die Nutzung, dann darf man so etwas machen.

Für letzteres würde ich sowieso immer plädieren. Firma und Privat sind 
zwei völlig verschiedene Dinge.

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Sonntag 05 September 2004 18:50 schrieb Ulf Volmer:
 On Sun, Sep 05, 2004 at 05:26:39PM +0200, Matthias Houdek wrote:
  Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:

 [ §202 StGB ]

   Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails
   zugreifen kann.
   Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders
   gesichert.
 
  Einspruch:
  Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert
  gegen fremden Zugriff angesehen werden, weil:
  a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf?

 [EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf
 -rw-rw1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf

Ah, ja. Also dürfen auch Mitglieder der Gruppe Mail hier lesen (wie auch 
immer er da hinein gekommen ist). Außerdem ist das eine willkürliche 
Festlegung auf deinem System. Wer sagt, dass es auf allen anderen 
Systemen auch so eingerichtet ist - und du hast keinerlei Kontrolle über 
die Sicherheitsrestriktionen auf fremden Systemen.

  Und außerdem  gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

 Ich bin offen für Hinweise auf Systeme (bitte kein win9x), bei denen
 email world-readable sind.

Auf allen, auf denen es erlaubt wird. Z.B. kann ich auf einem 
Novell-Server einen Mail-Ordner anlegen und allen Usern dort Leserechte 
geben. Es wird zwar jeder User nur auf sein persönliches 
Mail-Unterverzeichnis gemapped, aber es bedarf keiner kriminellen 
Energie, direkt in der Netzwerkeumgebung nach freigegebenen Ordnern und 
Volumes zu schauen.

Außerdem gibt es durchaus noch W95/98-Systeme in vielen kleinen Firmen.

  b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand
  werden (Fipptehler in der Adresse z.B.).

 Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum daß ein
 Unbefugter bewußt private emails/Dateien liest.

Wenn ich einen nicht an mich adressierten Brief öffne, ist das zunächst 
erst mal kein Versehen mehr, wenn ich ihn dann lese. Bei einer Mail ist 
das anders, da sehe ich den Inhalt sofort (wie bei einer Postkarte).

Und Nein, befugt ist eindeutig der Empfänger der Nachricht, alle anderen 
sind erst einmal unbefugt.
Da ergibt sich übrigens ein nächstes Problem im Zusammenhang mit 
Firmen-Mails: Wenn mir als Support-Adresse z.B. [EMAIL PROTECTED] 
mitgeteilt wird, so schreibe ich zwar an Ute Mayer, aber an sie nur als 
Vertreterin dieser Firma. Letzlich ist es mir egal, wer dort meine 
Anfrage beantwortet (Frau Mayer könnte ja im Urlaub sein). Wenn ich 
wollte, dass eine Mail nur für sie persönlich ist, so kann ich das auf 
einem Brief entsprechend angeben. Den darf dann niemand anderes öffnen. 
Bei einer Mail geht das nicht - außer, ich habe einen persönlichen 
Public-Key von ihr, womit wir bei geschützten Mails wieder bei der 
Verschlüsselung wären.

Der Umstand, dass ein seit vielen Jahren existierender, allgemeingültiger 
und auch anerkannt sicherer Mechanismus nur sehr selten genutzt wird kann 
doch nicht bedeuten, dass wir jetzt die Gesetze dahingehend verbiegen, 
dass ein Missachten elementarster Sicherungsmechanismen auch noch 
sanktioniert und sogar gefördert wird.

 Wer befugt ist, entscheidet in aller Regel (bei uns) ein Richter.

Im Streitfall: Ja. Aber auch der wird sich nach den Fakten richten, und da 
ist der Empfänger befugt und kein anderer.

Es müssen aber 2 (zwei!) Bedingungen erfüllt sein, um § 202(+a) StGB zu 
erfüllen: Man muss ein Unbefugter sein _und_ es muss sich um ein 
verschlossenes Schriftstück bzw. _besonders_ [1] gesicherte Daten 
handeln., zu deren Inhalt man sich Zugang verschafft.

  Einen Brief kann ist dann nicht lesen
  (es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen
  ist. Würde ich ihn dennoch öffnen, wäre das prinzipiell strafbar.
  Eine Mail kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist
  verschlüsselt).

 Fangfrage: Darf der Briefträger deine Briefe lesen, wenn du vergessen
 hast, sie zuzukleben?

Wenn er nachweisen könnte, dass ich es vergessen hätte, würde er nach §202 
straffrei ausgehen. Allerdings gibt es da noch weitere Rechtsnormen, die 
es ihm verbieten (als Mitarbeiter eines entsprechenden Dienstleisters). 
Aber mein Nachbar, der während meines Urlaubs meinen Briefkasten leert, 
dürfte es dem Gesetz nach, wenn ich so einen unverschlossenen Brief 
erhalte.

[1] Das nicht zugewiesene Leserecht auf eine Datei, die eine Mail enthält, 
ist zweifelsfrei eine Sicherung der Daten vor unberechtigtem Zugriff, 
aber ganz bestimmt noch keine _besondere_ Sicherung.

BTW: Die Gesetze sind sehr eindeutig, leider fehlt es vielen Richtern an 
der Sachkompetenz, die technischen Hintergründe entsprechend zu bewerten
(sie sind halt Juristen und keine IT-Spezialisten). Daher kursieren auch 
sehr viele gegenteilige Urteile zu diesen Themen durch die Fachliteratur, 
so dass sicher jeder seine Auffassung durch entsprechende Richtersprüche 
unterlegen kann. (Oups, Blocksatz ;-)

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet 

Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Joerg Rossdeutscher
Am Sonntag, den 05.09.2004, 21:01 +0200 schrieb Dieter Franzke:
 Joerg Rossdeutscher am Sonntag, 5. September 2004 20:43:

  Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen
  Spamfilter installieren, solange du nicht gleichzeitig private
  Mailnutzung untersagst.
 
 nicht ganz richtig:
 du darfst schon einen SPAM-Filter setzen, darfst aber nur taggen.
 Du musst die mail zustellen.
 Gleiches gilt für VIREN, es sei denn, jeder Nutzer gibt dir explizit 
 das Recht, virenverseuchte Mails zu detachen. Schriftlich.
 Wir haben genau das Problem, weil wir auch für unsere Kunden hosten.

Danke für die Korrektur - du hast recht, ich hab die Zeitschrift in der
Firma liegen lassen und muß aus dem Kopf zitieren. :-)

Was aber richtig bleibt, ist die Kernaussage: 
Ohne Einwilligung und Untersagung der Privatnutzung darf der Admin
praktisch gar nichts. 
Typisch deutscher Schwachsinn, die vernünftige Regelung irgendwo in der
Mitte existiert nicht.

Gruß, Ratti

-- 
 -o) fontlinge | Fontmanagement for Linux | Schriftenverwaltung in Linux
 /\\ http://freshmeat.net/projects/fontlinge/
_\_V http://www.gesindel.de https://sourceforge.net/projects/fontlinge/


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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Dieter Franzke
Hi,

 Joerg Rossdeutscher am Sonntag, 5. September 2004 21:43:
 Am Sonntag, den 05.09.2004, 21:01 +0200 schrieb Dieter Franzke:
  Joerg Rossdeutscher am Sonntag, 5. September 2004 20:43:
   Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen
   Spamfilter installieren, solange du nicht gleichzeitig private
   Mailnutzung untersagst.
 
  nicht ganz richtig:
  du darfst schon einen SPAM-Filter setzen, darfst aber nur taggen.
  Du musst die mail zustellen.
  Gleiches gilt für VIREN, es sei denn, jeder Nutzer gibt dir
  explizit das Recht, virenverseuchte Mails zu detachen.
  Schriftlich. Wir haben genau das Problem, weil wir auch für
  unsere Kunden hosten.

 Danke für die Korrektur - du hast recht, ich hab die Zeitschrift in
 der Firma liegen lassen und muß aus dem Kopf zitieren. :-)

 Was aber richtig bleibt, ist die Kernaussage:
 Ohne Einwilligung und Untersagung der Privatnutzung darf der Admin
 praktisch gar nichts.
 Typisch deutscher Schwachsinn, die vernünftige Regelung irgendwo in
 der Mitte existiert nicht.

tja, da kann man geteilter Meinung sein.

Vergleich das mal mit der Post.
Hättest du gerne, dass die für dich die Werbung und andere 
unerwünschte Mails rausfischt, oder möchtest du das lieber selber 
machen...))

Ich seh das als mailadmin auch mit einem lachenden und einem weinenden 
Auge.
Ich kann es gut nachvollziehen, dass die Kunden das Recht haben MÜSSEN 
selber zu entscheiden, führt aber zu nicht unerheblich mehr traffic.

In besonders guten Zeiten werden schon mal üner 80% getaggt.

Im Moment ist es wenig ruhiger geworden.
Aber wahrscheinlich für ein paar Tage.

Es stellt sich natürlich dann zum BEispiel auch die Frage:
inweit muss ich mails von allen Server annehmen?

Im Moment rejecte ich mails von dialups und nonFQDNs und würde damit 
wahrscheinlich auch noch Probleme bekommen.

Aber selbst bei unseren Anwälten ist das umstritten, wobei die für 
diese Materie keine Koryphäen sind.

Es ist einfach Sch dass keine Sicherheit da ist, und du alles und 
jeden Mist sammeln musst.

Sonst könnte man den Traffic glatt vierteln.

Und ich bin noch verpflichtet diese dämlichen NonDeliveryNotifications 
zu senden, um die user darauf hinzuweisen, dass sie virenverseuchte 
Mails bekommen haben, und dass sie sich die Mails im 
Quarantäneverzeichnis anschauen sollen. 

Alleine diese NDNs machen an guten Tagen schon einen Großteil der 
MAils aus.

Mach das mal mit nem user der ein ungepatchtes Win mit Outlook-Express 
o.ä. hat.
Der wird sich bedanken.

Mit anderen Worten:

als Mailadmin stehtst du fast mit einem Bein im Knast

dieter

-- 
ICQ: 309218947



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Joerg Rossdeutscher
Am Sonntag, den 05.09.2004, 22:10 +0200 schrieb Dieter Franzke:
  Joerg Rossdeutscher am Sonntag, 5. September 2004 21:43:
  Am Sonntag, den 05.09.2004, 21:01 +0200 schrieb Dieter Franzke:

  Was aber richtig bleibt, ist die Kernaussage:
  Ohne Einwilligung und Untersagung der Privatnutzung darf der Admin
  praktisch gar nichts.
  Typisch deutscher Schwachsinn, die vernünftige Regelung irgendwo in
  der Mitte existiert nicht.
 
 tja, da kann man geteilter Meinung sein.
 
 Vergleich das mal mit der Post.
 Hättest du gerne, dass die für dich die Werbung und andere 
 unerwünschte Mails rausfischt, oder möchtest du das lieber selber 
 machen...))

Sicher nicht - genau aus dem Grund leite ich meine private Mail seit
einigen Tagen um T-Online herum, nachdem deren (von mir unerwünschter)
Irgendwas-Filter mir z.B. Suse-Linux und sourceforge geblockt hat...

Was die Firmennutzung angeht: Man sollte doch meinen, daß das Filtern
von definitiv erkannten Viren in Ordnung geht. Ich habe das Glück, daß
bei uns in der Firma keine Windows-Rechner verwendet werden und wir,
wenn überhaupt, selektiv Spam filtern. Aber die gesetzlichen
Regelungen /erzwingen/ praktisch eine Betriebsvereinbarung. Warum? Die
Parkplätze vor der Tür kriegt man ja auch aufgeteilt, ohne was zu
unterschreiben.

Bei uns in der Firma ignorieren wir die gesetzlichen Vorschriften
geflissentlich zum gegenseitigen Vorteil. Ich hoffe nur, daß auch in
Zukunft alle Beteiligten damit umgehen können.


Gruß, Ratti


-- 
 -o) fontlinge | Fontmanagement for Linux | Schriftenverwaltung in Linux
 /\\ http://freshmeat.net/projects/fontlinge/
_\_V http://www.gesindel.de https://sourceforge.net/projects/fontlinge/


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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Ulf Volmer
On Sun, Sep 05, 2004 at 08:53:19PM +0200, Matthias Houdek wrote:

Würdest du es bitte unterlassen, mir Kopien per email zukommen zulassen?

Ich lese diese Liste.

   a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf?
 
  [EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf
  -rw-rw1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf
 
 Ah, ja. Also dürfen auch Mitglieder der Gruppe Mail hier lesen (wie auch 
 immer er da hinein gekommen ist). 

Member of mail isi ganz genau der mailer- Daemon.
Und somit administrativ.
 Außerdem ist das eine willkürliche  Festlegung auf deinem System. 

LOL!
Das ist _Standard_ auf Solaris, HP-UX, SuSE und auch Debian, um mal
etwas OT zu werden.

 Wer sagt, dass es auf allen anderen 
 Systemen auch so eingerichtet ist - und du hast keinerlei Kontrolle über 
 die Sicherheitsrestriktionen auf fremden Systemen.

Nein.
Aber ich habe Kontrolle über jedes von mir administriertes System.

Und da weder $ADMIN noch $Entscheider bei privat genutzten Mails am
geltenden Recht vorbei kommen, sollten sie es tunlichst bei obriger
Standard- Konfiguration belassen.

 Auf allen, auf denen es erlaubt wird. Z.B. kann ich auf einem 
 Novell-Server einen Mail-Ordner anlegen und allen Usern dort Leserechte 
 geben. Es wird zwar jeder User nur auf sein persönliches 
 Mail-Unterverzeichnis gemapped, aber es bedarf keiner kriminellen 
 Energie, direkt in der Netzwerkeumgebung nach freigegebenen Ordnern und 
 Volumes zu schauen.

Herzlichen Glückwunsch!

  Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum daß ein
  Unbefugter bewußt private emails/Dateien liest.
 
 Wenn ich einen nicht an mich adressierten Brief öffne, ist das zunächst 
 erst mal kein Versehen mehr, wenn ich ihn dann lese. Bei einer Mail ist 
 das anders, da sehe ich den Inhalt sofort (wie bei einer Postkarte).

Mir ist noch _nie_ eine fremde email ohne technische Notwendigkeit
auf den Screen geflogen.

Du solltest mal mir euren Admins reden...

 Es müssen aber 2 (zwei!) Bedingungen erfüllt sein, um § 202(+a) StGB zu 
 erfüllen: Man muss ein Unbefugter sein _und_ es muss sich um ein 
 verschlossenes Schriftstück bzw. _besonders_ [1] gesicherte Daten 
 handeln., zu deren Inhalt man sich Zugang verschafft.

Und als besonders gesichert gilt ein Passwort.

Willst du mir allen Ernstes erzählen, nur weil ich als root das
Userpasswort nicht brauche, um auf fremde emails zuzugreifen, würde
keine besondere Sicherung mehr vorhanden sein?

  Fangfrage: Darf der Briefträger deine Briefe lesen, wenn du vergessen
  hast, sie zuzukleben?
 
 Wenn er nachweisen könnte, dass ich es vergessen hätte, würde er nach §202 
 straffrei ausgehen. Allerdings gibt es da noch weitere Rechtsnormen, die 
 es ihm verbieten (als Mitarbeiter eines entsprechenden Dienstleisters). 

In userem Falle eben das erwähnte TDDSG.

 Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
 nach /dev/null).
EOT

cu
ulf

-- 
Ulf Volmer
[EMAIL PROTECTED]


-- 
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): 
http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/

Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED]
mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)



Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Christian Schmidt
Hallo Ratti,

Joerg Rossdeutscher, 05.09.2004 (d.m.y):

 Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen Spamfilter
 installieren, solange du nicht gleichzeitig private Mailnutzung
 untersagst. 

Den Artikel muss ich wohl noch ein paarmal lesen, um den genauen
Sachverhalt einmal zu verstehen...

Meiner (nicht juristisch geschulten!) Auffassung nach sollte (muss?)
man aber etwas genauer differenzieren, wenn man die Aktion Filtern
definiert:
- Meint man damit das Untersuchen der eintrudelnden Mails auf
  statistische Hinweise fuer Spam-Mails und das Markieren
  verdaechtiger Mitteilungen?
- Meint man damit das automatische (=maschinelle) Aussortieren und
  Verwerfen (- /dev/null) als Spam erkannter Nachrichten?

In meinen Augen verletzt man doch niemandes Privatsphaere, wenn man
die an ihn addressierten eMails mittels eine Software automatisch auf
Kriterien pro/contra Spam untersucht und dem Empfaenger durch
entsprechend angebrachte Markierungen hilft, die taegliche Mailflut
effizienter in den Griff zu bekommen...

Vermutlich faellt die Verwendung von Virenscannern in den gleichen
Sektor, aber hier sollte doch die Rechtslage auch der Tatsache
Bedeutung beimessen, dass es sich damit um eine wichtige
Selbstschutzmassnahme handelt...

Gruss,
Christian
-- 
Meine Arbeit ist so geheim, daß ich manchmal selber nicht weiß, was
ich tue.


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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Christian Schmidt
Hallo Joerg,

Joerg Rossdeutscher, 05.09.2004 (d.m.y):

 Ohne Einwilligung und Untersagung der Privatnutzung darf der Admin
 praktisch gar nichts. 
 Typisch deutscher Schwachsinn, die vernünftige Regelung irgendwo in der
 Mitte existiert nicht.

Ich halte das Prinzip der Arbeitsteilung (Betreiber des Mailservers
scannt und taggt, Endbenutzer loescht) schon fuer richtig. Auch
verseuchte Anhaenge sollten auf dem Mailserver entfernt und der
Empfaenger darauf hingewiesen werden...

Gruss,
Christian
-- 
Sparsamkeit ist die Lieblingsregel aller halblebendigen Menschen.
-- Henry Ford


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Re: Mail Protokollierung

2004-09-05 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Sonntag 05 September 2004 22:59 schrieb Joerg Rossdeutscher:
 Am Sonntag, den 05.09.2004, 22:10 +0200 schrieb Dieter Franzke:
   Joerg Rossdeutscher am Sonntag, 5. September 2004 21:43:
   Am Sonntag, den 05.09.2004, 21:01 +0200 schrieb Dieter Franzke:
  
   Was aber richtig bleibt, ist die Kernaussage:
   Ohne Einwilligung und Untersagung der Privatnutzung darf der Admin
   praktisch gar nichts.
   Typisch deutscher Schwachsinn, die vernünftige Regelung irgendwo in
   der Mitte existiert nicht.
 
  tja, da kann man geteilter Meinung sein.
 
  Vergleich das mal mit der Post.
  Hättest du gerne, dass die für dich die Werbung und andere
  unerwünschte Mails rausfischt, oder möchtest du das lieber selber
  machen...))

 Sicher nicht - genau aus dem Grund leite ich meine private Mail seit
 einigen Tagen um T-Online herum, nachdem deren (von mir unerwünschter)
 Irgendwas-Filter mir z.B. Suse-Linux und sourceforge geblockt hat...

 Was die Firmennutzung angeht: Man sollte doch meinen, daß das Filtern
 von definitiv erkannten Viren in Ordnung geht. Ich habe das Glück, daß
 bei uns in der Firma keine Windows-Rechner verwendet werden und wir,
 wenn überhaupt, selektiv Spam filtern. 

Wie ich schon schrieb: Bei rein geschäftlicher Nutzung der Mailaccounts 
der Firma sind alle rechtlichen Fallstricke und Hindernisse außen vor. 
Alle Mails gehen dann in erster Linie an die Firma und erst in zweiter 
Instanz an den betreffenden Mitarbeiter bzw. die Abteilung. Zumindest ist 
davon auszugehen, wenn eine private Nutzung _dieser_ Mailkonten untersagt 
ist. Und dann darf im Hoheitsbereich der Firma alles mit diesen Mails 
gemacht werden, was der Chef will (solange damit kein Mobbing oder 
ähnliches betrieben wird, z.B. bewusstes Zurückhalten wichtiger Mails für 
bestimmte Mitarbeiter). Filtern, Loggen, selbst das inhaltliche Erfassen 
und zentrale Archivieren sind dann nicht mehr tabu. Genau so, wie es auch 
bei normaler Geschäftspost gemacht werden kann.

 Aber die gesetzlichen  Regelungen /erzwingen/ praktisch eine
 Betriebsvereinbarung. Warum? Die Parkplätze vor der Tür kriegt man ja
 auch aufgeteilt, ohne was zu unterschreiben.

Tja, nur Firmenmails erlauben (dazu bedarf es keiner 
Betriebsvereinbarung). Private Mails können ja ggf. über ein Webfrontend 
des jeweiligen Providers erlaubt werden - ohne Down- und 
Uploadmöglichkeiten natürlich (das meine ich im Ernst, sowas ist ja wohl 
eine der wichtigsten Sicherheitspolicies gegen Datenklau!).

 Bei uns in der Firma ignorieren wir die gesetzlichen Vorschriften
 geflissentlich zum gegenseitigen Vorteil. Ich hoffe nur, daß auch in
 Zukunft alle Beteiligten damit umgehen können.

Wo kein Kläger, da kein Richter. 

Und für einen Staatsanwalt ist das alles irrelevant.

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-04 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Samstag 04 September 2004 07:58 schrieb Andreas Kretschmer:
 am  03.09.2004, um 14:03:17 +0200 mailte Andreas Kuchenbuch folgendes:
  Hallo Liste,
 
  hat jemand eine Idee oder ein Tool, wie man ein Mailprotokoll ähnlich
  einem Faxprotokoll erstellen kann?

 Deine Zeilenlänge saugt. Jeder MTA führt ein Log, bei Exim gibt es
 direkt eximstats.

  Es soll eine Textzeille oder ein Datensatz je Mail erzeugt werden,
  der Datum, Uhrzeit, Betreff, Absender und Empfänger enthält.

 Das es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, ist Dir aber schon
 bewußt, ja? Machst Du sowas in einer Firma ohne Wissen der Beteiligten,
 machst Du Dich strafbar.

Oups, muss ich dann jetzt das Logging wieder ausschalten? ;-)

Ich ziehe bei sowas immer Analogien zum normalen Postverkehr und würde 
wohl auch vor Gericht erfolgreich so argumentieren: 
Normale Post, die über das Sektretariat/die Poststelle den Betrieb 
verlassen, kommen in ein Postausgangsbuch. Daran stört sich niemand, das 
ist normal, richtig und mitunter auch wichtig so. Immerhin ist es Post 
der Firma.
Elektronische Post, die über die elektronische Poststelle der Firma den 
Betrieb verlässt, sollte nicht anders beurteilt werden. Warum auch?

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-04 Diskussionsfäden Michael Holtermann
Moin Matthias!
Matthias Houdek wrote:
 Elektronische Post, die ber die elektronische Poststelle der Firma den
 Betrieb verlsst, sollte nicht anders beurteilt werden. Warum auch?

Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen rger ein, wenn man privaten
Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung des
Briefgeheimnisses wre da ein Ansatzpunkt.

Entweder man holt ein schriftliches Einverstndnis seiner Mitarbeiter oder
untersagt schlicht wirksam den privaten Mailverkehr.

IANAL, Gre, Michael.
-- 
Alt wird man wohl, wer aber klug?
  -- Johann Wolfgang von Goethe (Faust II / Mephisto)



-- 
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): 
http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/

Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED]
mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)



Re: Mail Protokollierung

2004-09-03 Diskussionsfäden Christian Schmidt
Hallo Andreas,

Andreas Kuchenbuch, 03.09.2004 (d.m.y):

 hat jemand eine Idee oder ein Tool, wie man ein Mailprotokoll ähnlich 
 einem Faxprotokoll erstellen kann? 

So etwas aehnliches duerfte Dein MTA bereits fuehren...

 Es soll eine Textzeille oder ein Datensatz je Mail erzeugt werden, der 
 Datum, Uhrzeit, Betreff, Absender und Empfänger enthält.

Wirf mal einen Blick in /var/log/mail.log.

Gruss,
Christian
-- 
Letztens wäre ich dem Alpha-Buildd-Maintainer fast
mit nacktem Arsch ins Gesicht gesprungen.
-- Jan-Hendrik Palic


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Re: Mail Protokollierung

2004-09-03 Diskussionsfäden Matthias Houdek
Am Freitag 03 September 2004 14:34 schrieb Christian Schmidt:
 Hallo Andreas,

 Andreas Kuchenbuch, 03.09.2004 (d.m.y):
  hat jemand eine Idee oder ein Tool, wie man ein Mailprotokoll ähnlich
  einem Faxprotokoll erstellen kann?

 So etwas aehnliches duerfte Dein MTA bereits fuehren...

  Es soll eine Textzeille oder ein Datensatz je Mail erzeugt werden,
  der Datum, Uhrzeit, Betreff, Absender und Empfänger enthält.

 Wirf mal einen Blick in /var/log/mail.log.

Genau, und wenn es denn aufbereitet sein soll, so hilft die eine gezielte 
Suche nach Log-File-Auswertern bestimmt weiter (oder selber stricken, 
dafür reicht ein Shell-Script).

-- 
Gruß
MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).



Re: Mail Protokollierung

2004-09-03 Diskussionsfäden Andreas Kretschmer
am  03.09.2004, um 14:03:17 +0200 mailte Andreas Kuchenbuch folgendes:
 Hallo Liste,
 
 hat jemand eine Idee oder ein Tool, wie man ein Mailprotokoll ähnlich einem 
 Faxprotokoll erstellen kann? 

Deine Zeilenlänge saugt. Jeder MTA führt ein Log, bei Exim gibt es
direkt eximstats.


 Es soll eine Textzeille oder ein Datensatz je Mail erzeugt werden, der Datum, 
 Uhrzeit, Betreff, Absender und Empfänger enthält.

Das es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, ist Dir aber schon
bewußt, ja? Machst Du sowas in einer Firma ohne Wissen der Beteiligten,
machst Du Dich strafbar.


Andreas
-- 
Andreas Kretschmer(Kontakt: siehe Header)
   Tel. NL Heynitz:  035242/47212
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 ===Schollglas Unternehmensgruppe=== 


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