[Pressemeldungen] PM: Rechtswahl und Klarheit für europäische Paare

2011-03-16 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Rechtswahl und Klarheit für europäische Paare

Zu der heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung zum 
Güterrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Europäische Paare bekommen mehr Klarheit bei der Aufteilung ihres Vermögens 
nach Tod oder Scheidung. Bei grenzüberschreitenden Partnerschaften sollen Paare 
wählen können, nach welchem Recht sich die Behandlung ihres Vermögens richtet, 
ob etwa für ein deutsch-spanisches Paar das deutsche oder das spanische Recht 
gilt.

Die vorgeschlagene Verordnung wird ein wichtiger Baustein der Europäisierung im 
Familienrecht. Gerade weil ein gemeinsames europäisches Familienrecht in weiter 
Ferne ist, brauchen Paare klare Regeln, welches nationale Recht gilt. 
Erforderlich sind auch verlässliche Vorschriften, welches Gericht entscheidet 
und wie die Gerichtsentscheidungen durchgesetzt werden. Genauso wie bei 
Scheidung und Unterhalt sollen diese Fragen jetzt für das Güterrecht in ganz 
Europa einheitlich beantwortet werden. Die heute präsentierten Vorschläge 
werden bei der Klärung der Vermögensverhältnisse helfen, egal wo ein Paar wohnt.

Zum Hintergrund: 

Die EU-Kommission hat heute in Brüssel den Entwurf einer europäischen 
Verordnung zum Güterrecht vorgestellt. Beim Güterrecht geht es darum, wie sich 
eine Partnerschaft auf das Vermögen des Paares auswirkt, insbesondere bei Tod 
und Scheidung.

In Europa ist mehr als jede zehnte Ehe grenzüberschreitend, das sind 16 
Millionen, über zwei Millionen alleine in Deutschland. Dennoch ist das 
Familienrecht in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich ausgestaltet, so 
dass es auf europäischer Ebene nicht darum geht, ein europaweit einheitliches 
Familienrecht zu schaffen. Die Europäisierung verfolgt vielmehr das Ziel, 
europaweit nach einheitlichen Grundsätzen zu entscheiden, welches nationale 
Recht auf eine grenzüberschreitende Partnerschaft Anwendung findet, welche 
Gerichte im Streitfall entscheiden und wie gerichtliche Entscheidungen 
durchgesetzt werden.
 
Der heute vorgestellte Entwurf einer Güterrechtsverordnung folgt dem gleichen 
Grundprinzip, das bereits im Scheidungs- und Unterhaltsrecht gewählt wurde. Die 
Partner sollen selbst wählen können, welcher Rechtsordnung sie ihr Vermögen 
unterstellen, ob etwa bei einer deutsch-spanischen Ehe deutsches oder 
spanisches Güterrecht gelten soll. Allerdings muss die gewählte Rechtsordnung 
eine enge Verbindung zur Lebensführung der Paare aufweisen - durch den 
gewöhnlichen Aufenthaltsort der Partner, ihren früheren gewöhnlichen 
Aufenthaltsort, ihre Staatsangehörigkeit od <> er den 
Gerichtsort.


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Bundesministerium der Justiz
Pressestelle
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[Pressemeldungen] Pressemeldung: ÖDP bittet Bundesregierung um Zulassung der Euratom-Petition

2011-03-16 Diskussionsfäden Florence v. Bodisco
ÖDP bittet Bundesregierung um Zulassung der Online-Petition zum  
Euratom-Vertrag

Frankenberger: „Kurswechsel muss stattfinden“


(Berlin, 16.3.2011) Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) bittet  
die Bundesregierung, unverzüglich eine Online-Petition zum Ausstieg  
Deutschlands aus dem Euratom-Vertrag zu genehmigen.
Dazu sagt Sebastian Frankenberger, Petentent und Bundesvorsitzender  
der ÖDP: „Der Zeitpunkt ist gekommen, an dem das Volk diskutieren  
soll, ob Deutschland weiter die gefährliche Atomenergie unterstützen  
will.“ Frankenberger hatte vor zwei Wochen eine Online-Petition  
eingereicht, die bisher noch nicht freigeschaltet wurde. „Angesichts  
der dramatischen Lage in den japanischen Atomkraftwerken muss jetzt  
auch in Deutschland ein Kurswechsel stattfinden, der demokratisch  
legitimiert ist,“ so der ÖDP-Politiker. In seiner Petition  
argumentiert Frankenberger, dass im Euratom-Vertrag wesentliche Fragen  
zur Sicherheit, dem Bau und dem Betrieb von Atomkraftwerken und deren  
Stilllegung sowie der Endlagerung von Atommüll nicht angesprochen  
werden. Stattdessen werde der Atomenergie und damit den Betreibern von  
AKW eine Vielzahl an Privilegien garantiert. „Für die Milliarden von  
Euro, die im Rahmen des Euratom-Vertrages ausgegeben werden, sollte  
man die Erneuerbaren Energien fördern. Dann ist der Umstieg auf  
saubere Energie überhaupt kein Problem,“ begründet Frankenberger. Die  
Diskussion über einen schnellen Ausstieg aus der Atomenergie sei  
gegenwärtig aktueller denn je, so der ÖDP-Politiker. „Das Versprechen  
der Bundesregierung, die Laufzeitverlängerung auszusetzen, ist leider  
nur ein winziger Schritt in die richtige Richtung. Die verantwortliche  
Lösung kann nur heißen: schnellstmöglicher Ausstieg aus der  
gefährlichen Atomtechnik.“


Link zur Meldung: http://oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen?mid=8935

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

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[Pressemeldungen] NABU bereitet sich als Zentralstelle auf neuen Bundesfreiwilligendienst vor

2011-03-16 Diskussionsfäden Presse

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NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, 
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de
Redaktion: Karin Deckenbach, Britta Hennigs, Linda Baumann
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P R E S S E D I E N S T    NR. 31/11  16.3.2011 
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Naturschutz/Freiwilligendienst
NABU bereitet sich als Zentralstelle auf neuen Bundesfreiwilligendienst
vor
Miller: Interessante Angebote im Naturschutz für Bürger jeden Alters
Berlin – Bald wird der Zivildienst in Deutschland Geschichte sein. Ab
1. Juli wird der Pflichtdienst für Kriegsdienstverweigerer durch einen
Bundesfreiwilligendienst abgelöst, der für Frauen und Männer jeden
Alters offen steht. Im Natur- und Umweltbereich wird der NABU als
Zentralstelle des neuen Bundesfreiwilligendienstes fungieren. Der NABU,
Deutschlands mitgliederstärkster Umweltverband, mit bundesweit mehr als
2.000 örtlichen Gruppen und fast 100 Naturschutzzentren beabsichtigt,
zunächst mindestens 250 Plätze für Bundesfreiwillige und ebenso viele
Stellen für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) einzurichten.
„Unsere Erfahrungen mit dem FÖJ lassen eine große Nachfrage nach
Plätzen im Bundesfreiwilligendienst erwarten, deshalb sollten sich
Interessierte bereits heute mit dem NABU in Verbindung setzen“, rät Leif
Miller, NABU- Bundesgeschäftsführer. Interessante Aufgaben warten auf
„Bundesfreiwillige“ beim NABU und seinen Partnern, wie der
Naturschutzjugend NAJU und dem NABU Partner in Bayern, dem Landesbund
für Vogelschutz (LBV). Im ganzen Land zwischen Ostsee und Bodensee
kümmern sich die Naturschützer um wertvolle Biotope, bedrohte
Pflanzen und Tiere. NABU-Freiwillige kartieren schützenswerte Natur,
vermitteln Kindern und Jugendliche spannende Natur-Erlebnisse und
entwickeln lokale Umweltprojekte. „Wir laden Bürger jeden Alters ein,
sich auf unserer Internetseite www.freiwillige-im-naturschutz.de
ausführlich zu informieren.“
Anders als beim FÖJ wird es beim Bundesfreiwilligendienst keine
Altersgrenze geben, so dass auch Berufstätige, die sich neu orientieren
wollen, oder Senioren sinnvolle Möglichkeiten für ein Engagement zu
Gunsten der Natur finden können. Begleitet wird der Freiwilligendienst,
der auch in Teilzeit geleistet werden kann, durch informative und
lehrreiche Seminare. Bundesfreiwillige sind sozialversichert und
erhalten ein monatliches Taschengeld von rund 150 Euro, sowie bei Bedarf
auch kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Die ersten
Bundesfreiwilligen sollen ihren Dienst ab dem 1. Juli 2011 beginnen. 
Das Gesetz zur Einrichtung eines Bundesfreiwilligendienstes, der die
bisherigen Dienste stärken soll, wird derzeit im Bundestag beraten. Der
NABU erwartet, dass die Parlamentarier dabei auch eine gute Lösung für
die noch offene Frage des Kindergeldanspruchs für junge
Bundesfreiwillige finden werden. 
 
Für Rückfragen:
Ralf Schulte, NABU-Aufbauteam Bundesfreiwilligendienst, mobil
0173-2418715
 
Im Internet zu finden unter www.NABU.de und
www.freiwillige-im-naturschutz.de
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