[Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit, was: BAB mit no horse, bike etc.
M∡rtin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com [Wed, Jun 09, 2010 at 03:07:28PM CEST]: Am 9. Juni 2010 14:30 schrieb Wolfgang wolfg...@ivkasogis.de: nach der Logik müsste man ja auch auf Feldwegen 100 fahren ;-) gerade nicht, denn die Wegebeschaffenheit, Sichtweite etc sind dafür nicht geeignet. OK, ich nehme das zurück, also: dann müsste man auf _manchen_ Feldwegen 100 fahren. Es gibt aber überhaupt keine Mindestgeschwindigkeit, lediglich die Vorgabe in §1 (!) STVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Es gibt auch den konkreteren §2(2). Allerdings kommt dieser mW sehr selten in Gerichtsurteilen zur Anwendung. Auf keinen Fall bei 80 statt 100 km/h. -- Johannes Hüsing There is something fascinating about science. One gets such wholesale returns of conjecture mailto:johan...@huesing.name from such a trifling investment of fact. http://derwisch.wikidot.com (Mark Twain, Life on the Mississippi) ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit bike etc.
Johannes Huesing johan...@huesing.name [Wed, Jun 09, 2010 at 09:49:21PM CEST]: Es gibt auch den konkreteren §2(2). §3(2) natürlich. -- Johannes Hüsing There is something fascinating about science. One gets such wholesale returns of conjecture mailto:johan...@huesing.name from such a trifling investment of fact. http://derwisch.wikidot.com (Mark Twain, Life on the Mississippi) ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE- Hash: SHA1 Am 07.06.2010 22:47, schrieb Wolfgang: Hallo, Am Montag 07 Juni 2010 19:55:44 schrieb Bodo Meissner: Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang: Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren. Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter günstigen Umständen nicht überschreiten darf. richtig, überschreiten verlangt ja auch niemand Ich hätte das unter günstigen Umständen etwas hervorheben sollen. (Zu diesen Umständen gehören auch Dinge, die der Nachfolgende nicht sehen kann, siehe $3 Abs. 1) Das ist keine Richtgeschwindigkeit. Richtgeschwindigkeit != Mindestgeschwindigkeit, nur empfohlen! Damit meine ich: Es gibt keine Empfehlung oder Verpflichtung, mit der Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit sagt nichts über die angemessene Geschwindigkeit aus. Wenn der Vordere ohne einen _vernünftigen_ Grund den Hinteren am zügigen Weiterkommen hindert, verstößt er gegen §1 und §3 Abs 2. [...] Es gibt häufig Gründe, langsamer zu fahren. Wenn die aber _nur_ darin bestehen, das 70. Lebensjahr vollendet zu haben und einen Hut im Auto zu tragen, Der _vernünftige_Grund_ ist für den Nachfolger vielleicht nicht offensichtlich. Siehe §3 Abs. 1: Er hat seine Geschwindigkeit ... seinen persönlichen Fähigkeiten ... anzupassen. Vielleicht sollt man mal wissenschaftlich untersuchen, ob das Tragen eines Hutes im Auto mit den persönlichen Fähigkeiten korrelliert. :-) Unter Annahme eines solchen Zusammenhangs kann man den Hut als Erkennungszeichen für das Vorliegen eines zwingenden Grundes für eine reduzierte Geschwindigkeit nach §3 Abs. 1 werten. :-) (Hut gilt vermutlich nur für Männer. Bei Frauen ist mir kein so deutliches Erkennungsmerkmal bekannt. Hier besteht noch Forschungsbedarf. :-) muss derjenige eben die Bushaltestellen nutzen, um entweder die Kolonne vorbei zu lassen Genau das war Thema des Gerichtsurteils: 1. Wenn ein Fahrzeug (wie im betrachteten Einzelfall) mindestens 60% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fährt, zählt das nicht als langsam fahrendes Fahrzeug. Dann ist es zwar nett, die Nachfolger vorbei zu lassen, aber der Fahrer ist nicht dazu verpflichtet. 2. Ein oder zwei Fahrzeuge sind noch keine Kolonne, die man vorbeilassen müßte. (Eine Grenze wurde nicht definiert.) (Da solche Grenzen nicht in der StVO festgelegt sind, kann man sich nur auf Gerichtsurteile berufen.) oder das Verkehrsmittel zu wechseln. Du solltest mal die Busfahrpläne auf dem Land lesen. Selbst wenn man wollte, ist das oft unzumutbar. Ich möchte das aber hier nicht ausufern lassen. Für uns relevant (und hoffentlich unstreitig) ist, dass es auf Autobahnen keine (tagbare) Mindestgeschwindigkeit gibt, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschildert ist. ACK. Viele Grüße Bodo -BEGIN PGP SIGNATURE- Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux) iEYEARECAAYFAkwN4XEACgkQnMz9fgzDSqcouACffteVLwHVKEIlBCW6Q38JMbMj 1agAn3/Klw5x8uNnJKBr3K7mmsCxZ8fp =NQtu -END PGP SIGNATURE- ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
[Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit (was: BAB mit no horse, bike etc.)
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE- Hash: SHA1 Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang: Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt nicht nur auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren. Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter günstigen Umständen nicht überschreiten darf. Das ist keine Richtgeschwindigkeit. Es gilt auch §3 Abs. 1. Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Ich habe gerade keine Quelle gefunden, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen es kein Problem ist, wenn man mehr als 60% der Höchstgeschwindigkeit fährt. Das zählt auch nicht als langsamfahrendes Fahrzeug, das verpflichtet wäre, eine Schlange überholen zu lassen. Bodo -BEGIN PGP SIGNATURE- Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux) iEYEARECAAYFAkwNMqAACgkQnMz9fgzDSqcq8gCfc0phGqeUf2KE1qrY0uDHO9t9 X3IAoKArk0gOPl6exrVje7iI7ZlzfDb6 =T2qW -END PGP SIGNATURE- ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit (was: BAB mit no horse, bike etc.)
Hallo, Am Montag 07 Juni 2010 19:55:44 schrieb Bodo Meissner: Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang: Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt nicht nur auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren. Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter günstigen Umständen nicht überschreiten darf. Das ist keine richtig, überschreiten verlangt ja auch niemand Richtgeschwindigkeit. Es gilt auch §3 Abs. 1. Der Fahrzeugführer darf nur Richtgeschwindigkeit != Mindestgeschwindigkeit, nur empfohlen! so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Ich habe gerade keine Quelle gefunden, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen es kein Problem ist, wenn man mehr als 60% der Höchstgeschwindigkeit fährt. Das zählt auch nicht als langsamfahrendes Fahrzeug, das verpflichtet wäre, eine Schlange überholen zu lassen. Die findest du mit Sicherheit für alles. (Hohe See und so) Wenn der Vordere ohne einen _vernünftigen_ Grund den Hinteren am zügigen Weiterkommen hindert, verstößt er gegen §1 und §3 Abs 2. Ob er dafür bestraft werden kann oder wird, ist eine andere Frage, die wohl mit zunehmender Verkehrsdichte enger diskutiert werden muss. Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte = gutes Wetter, freie breite Straße, nichts im Weg, etc., also Ausschluss aller von dir genannten Umstände. Es gibt häufig Gründe, langsamer zu fahren. Wenn die aber _nur_ darin bestehen, das 70. Lebensjahr vollendet zu haben und einen Hut im Auto zu tragen, muss derjenige eben die Bushaltestellen nutzen, um entweder die Kolonne vorbei zu lassen oder das Verkehrsmittel zu wechseln. Ich möchte das aber hier nicht ausufern lassen. Für uns relevant (und hoffentlich unstreitig) ist, dass es auf Autobahnen keine (tagbare) Mindestgeschwindigkeit gibt, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschildert ist. Gruß, Wolfgang ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de