Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-25 Diskussionsfäden Philipp
Frederik Ramm schrieb:

 Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die 
 Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt 
 kriegt, ist er selber schuld ;-)

Passanten können nicht Teil der Panoramafreiheit sein, es kommt auf das
Wort  bleibend an. (Das Recht am Bild einer Person spiel natürlich
auch eine Rolle...;-) )

Die Reichstagsverhüllung z.B. fiel auch nicht unter die Panoramafreiheit.


Desweiteren darfst du auch keine Hilfsmittel benutzen (eine Leiter z.B.
ist verboten) und musst dich auf der öffentlichen Straße befinden.

Da gab es mal einen Fall, in dem ein Hundertwasserhaus von einem Haus
auf der anderen Straßenseite fotografiert wurde - das war auch nicht von
der Panoramafreiheit abgedeckt, sagt das Gericht.


Ein Luftbild ist z.B. auch nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt,
dort ist aber auch das Hundertwasserhaus nicht bedeutender Teil des Bildes.


Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle
Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte?

Ich meine, es gibt Standardstraßen, die haben keine Schlpfungshöhe.

Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, in denen sich
Herscharen an Architekten austoben durften...

Grüße
Philipp

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-25 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Sa, 25.04.2009, 11:08 schrieb Philipp:
 Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle
 Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte?

 Ich meine, es gibt Standardstraßen, die haben keine Schlpfungshöhe.

 Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, in denen sich
 Herscharen an Architekten austoben durften...

Architekten lauten sich zwar oft auch Stadtplaner, aber bauen sie doch
häufiger Häuser.

Andersrum gehört zum Stadtplanungsstudium auch Architektur.

Demgegenüber lernen Raumplaner auch Stadtplanung, aber keine Architektur.


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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-25 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 25. April 2009 12:02 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Am Sa, 25.04.2009, 11:08 schrieb Philipp:
 Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle
 Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte?

 Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, in denen sich
 Herscharen an Architekten austoben durften...

 Architekten lauten sich zwar oft auch Stadtplaner, aber bauen sie doch
 häufiger Häuser.

 Andersrum gehört zum Stadtplanungsstudium auch Architektur.

zum Architekturstudium gehört auch Städtebau, aber abgesehen von
solchen Perlen wie Celebration sind Städte im echten Leben ja
selten Produkt eines Schöpfers, sondern zeichnen sich gerade dadurch
aus, dass sie in verschiedenen Epochen geplant und gebaut wurden,
Brüche haben, weil sie nie zu Ende gebaut wurden, bzw. die
Planunungen permanent angepasst werden. Auch ändern sich die
politischen Verhältnisse (und damit das Leitbild) oft schneller als
die Planungen durchgeführt werden, etc. Die Gründe sind äußerst
vielschichtig und es beschäftigt sich eine ganze Disziplin mit diesem
Phänomen, daher hier nur kurz angerissen.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Tobias Wendorff wrote:

 Wobei man hier natürlich noch aufpassen muss, ob dies im Rahmen
 der Rechtsnachfolge und der Landesvermessung nicht noch stärker
 gewichtet wird.

Rechtsnachfolge? Klar, Urheberrechte sind vererblich - was sie aber
nicht am Erlöschen nach Ablauf der Schutzfrist hindert.

Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
urheberrechtlicher Art gegeben haben?

Gruß,
Mark

-- 
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)


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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Mark Obrembalski schrieb:
 Rechtsnachfolge? Klar, Urheberrechte sind vererblich - was sie aber
 nicht am Erlöschen nach Ablauf der Schutzfrist hindert.
 
 Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
 urheberrechtlicher Art gegeben haben?

Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
an die Katasterbehörde überträgt.

Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren? MMh: Klar, wenn
das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte
mehr geltend machen.

Oder?

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Tobias Wendorff wrote:

 Mark Obrembalski schrieb:
 Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
 urheberrechtlicher Art gegeben haben?
 
 Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
 der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
 an die Katasterbehörde überträgt.

Vermutlich. Im Fall von Auftragsarbeiten vielleicht mal auch ein
einfaches, aber sehr weitgehendes.

 Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?

Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod
des Urhebers.

 MMh: Klar, wenn 
 das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte
 mehr geltend machen.
 
 Oder?

Wenn das Urheberrecht erloschen ist, ist es weg. Restlos. Egal, wem
irgendwelche Teile davon übertragen worden sind. Der Punkt ist im
deutschen Recht wirklich ganz einfach.

Gruß,
Mark

-- 
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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Mark Obrembalski schrieb:
 Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?
 
 Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod
 des Urhebers.

Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler.

 MMh: Klar, wenn 
 das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte
 mehr geltend machen.

 Oder?
 
 Wenn das Urheberrecht erloschen ist, ist es weg. Restlos. Egal, wem
 irgendwelche Teile davon übertragen worden sind. Der Punkt ist im
 deutschen Recht wirklich ganz einfach.

Also könnte im Beispiel der gescannten Abbildungen - wenn überhaupt -
nur ein Datenbankschutz der Uni Greifswald vorliegen? Die Frage ist
aber, ob sich eine Website in dieser Art überhaupt als Datenbank
ansehen lässt.

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Philipp
Tobias Wendorff schrieb:

 Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
 der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
 an die Katasterbehörde überträgt.

Das ist etwas, was ich bis heute nicht verstanden habe:

Warum hat der Kartograph das Recht?

Warum nicht der Stadtplaner?

Der hat ja eigentlich die schöpferische Leistung erbracht.

(Oder ist das durch die Panoramafreiheit gedeckt?)

Gebäude z.B. sind auch urheberrechtlich geschützt, das Recht hält der
Architekt inne.

Grüße
Philipp

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Philipp schrieb:
 Warum hat der Kartograph das Recht?

Das impliziert doch der Job eines klassischen Kartographen.
Die Entwicklung eines Zeichenschlüssels (Farbwahl etc.), das
Vereinfachen der Realität (Generalisierung etc.), das Verdrängen
beim Zeichnen usw. ist eine schöpferische Leistung, die das
Werk urheberrechtlich schützbar machen.

 Warum nicht der Stadtplaner?

Hey, darüber habe ich mir ja noch gar keine Gedanken gemacht :-)
Darf man Nutzungsrechte für Passanten erheben?

 (Oder ist das durch die Panoramafreiheit gedeckt?)

Reine Panoramafreiheit gibt es soweit ich weiß nicht. Durch
Urteile ist es irgendwie definiert und hat scharfe Grenzen.

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Tobias Wendorff schrieb:
 Darf man Nutzungsrechte für Passanten erheben?
^^
Nutzungsentgelte ... Ich sollte Pause machen.

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Frederik Ramm schrieb:
 Mit Panoramafreiheit meint man gemeinhin den §59 UrhG:
 
 § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
 
 (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, 
 Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, 
 durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und 
 öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse 
 nur auf die äußere Ansicht.

Eine schnelle Fotografie mit einer Digitalkamera ist schonmal nicht
unbedingt ein Werk :-)

Dies bezieht sich wirklich nur auf Wege, Straßen etc. Sobald Du eine
Person drauf hast, darfst Du es nicht mehr frei veröffentlichen
(Recht am eigenen Bild). Selbst wenn Du die Person verfremdest greift
das manchmal noch (Person mit dickem Bauch und Gesicht gepixelt =
Rückschlüsse auf Tobias möglich).

Du darfst auch nicht unbedingt eine Fotografie von privatem Raum auf
eine öffentliche Fläche machen - andersrum natürlich auch nicht
unbedingt.

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
 Dies bezieht sich wirklich nur auf Wege, Straßen etc. Sobald Du eine
 Person drauf hast, darfst Du es nicht mehr frei veröffentlichen

Ja, aber Philipp bezog sich ja mit seiner Frage darauf, wieso der 
Kartograph eigentlich einfach so das aufzeichnen darf, was der 
Stadtplaner geplant hat, ohne dass der Kartograph den Stadtplaner wegen 
Urheberrecht fragen muss. Philipp wies auch auf das Urheberrecht eines 
Architekten am Gebaeude hin. Philipp fragte dann: Oder ist das von der 
Panoramafreiheit abgedeckt? - und ich finde, da passt der §59 sogar.

Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die 
Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt 
kriegt, ist er selber schuld ;-)

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Tobias Wendorff wrote:

 Mark Obrembalski schrieb:
 Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?
 
 Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem
 Tod des Urhebers.
 
 Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler.

Auch bei Musik. Leistungsschutzrechte der Interpreten und
Tonträgerhersteller sind eine andere Baustelle, mit der wir uns im
Rahmen von OSM aber zum Glück nicht befassen müssen (nein, es gibt
keine entsprechenden Rechte im Bereich der Kartographie).

 Also könnte im Beispiel der gescannten Abbildungen - wenn überhaupt -
 nur ein Datenbankschutz der Uni Greifswald vorliegen? Die Frage ist
 aber, ob sich eine Website in dieser Art überhaupt als Datenbank
 ansehen lässt.

Hmmm... ich habe jetzt die URL nicht mehr im Newsreader. Müsste ich mir
mal anschauen.

Was im Prinzip auch noch greifen könnte, wäre der Schutz
wissenschaftlicher Ausgaben nach § 70 UrhG:

Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte werden in
entsprechender Anwendung der Vorschriften des Teils 1 geschützt, wenn
sie das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellen und
sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte
unterscheiden.

Gilt dann allerdings nur 25 Jahre.

Gruß,
Mark

-- 
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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 24.04.2009, 23:50 schrieb Mark Obrembalski:
 Hmmm... ich habe jetzt die URL nicht mehr im Newsreader. Müsste ich mir
 mal anschauen.

 Was im Prinzip auch noch greifen könnte, wäre der Schutz
 wissenschaftlicher Ausgaben nach § 70 UrhG:

 Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte werden in
 entsprechender Anwendung der Vorschriften des Teils 1 geschützt, wenn
 sie das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellen und
 sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte
 unterscheiden.

 Gilt dann allerdings nur 25 Jahre.

Bin jetzt leider unterwegs.

Die haben alte DTKs, von um 1900, eingescannt und verbreiten diese nun
über ihre Website.



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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-24 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 24. April 2009 23:07 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:

 (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

 Ich weiss nicht, was (2) genau bedeutet - dass man Gebaeude nicht
 nachbauen darf?


das darf man in der Tat nicht (wegen des Urheberrechts), allerdings
ist die Welt voller Kopien, nur sind die halt nicht 1:1 - gute Ideen
setzen sich (meistens) durch ;-)

Gruß Martin

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[Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Ein gewisser Head hat auf dieser Seite:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Out-Of-Copyright

verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch Amtlicher Plan
der Landeshauptstadt Stuttgart. Ist es bei solchen Werken nicht so,
dass die Veröffentlichung gilt? Die Autoren sind doch evtl. gar nicht
angegeben bei amtlichen Plänen.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Martin Koppenhoefer schrieb:
 verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
 den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
 Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch Amtlicher Plan
 der Landeshauptstadt Stuttgart. Ist es bei solchen Werken nicht so,
 dass die Veröffentlichung gilt? Die Autoren sind doch evtl. gar nicht
 angegeben bei amtlichen Plänen.

Vor 1995 = altes Recht: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Wenn der Kartograph den amtliche Plan im Jahr 1933 verfasst hat,
aber noch bis 1960 gelebt hat, ist das Ding noch bis 2030
geschützt.

Wobei man hier natürlich noch aufpassen muss, ob dies im Rahmen
der Rechtsnachfolge und der Landesvermessung nicht noch stärker
gewichtet wird.

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
 Martin Koppenhoefer schrieb:
 verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
 den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
 Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch Amtlicher Plan
 der Landeshauptstadt Stuttgart. Ist es bei solchen Werken nicht so,
 dass die Veröffentlichung gilt? Die Autoren sind doch evtl. gar nicht
 angegeben bei amtlichen Plänen.
 
 Vor 1995 = altes Recht: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
 
 Wenn der Kartograph den amtliche Plan im Jahr 1933 verfasst hat,
 aber noch bis 1960 gelebt hat, ist das Ding noch bis 2030
 geschützt.

Nein. Wenn das Kartenwerk keinen Urheber namentlich nennt, sondern nur 
Blabla-Amt der Stadt Blub oder so draufsteht (Urheber kann immer nur 
eine natuerliche Person sein), so ist es ein anonymes Werk im Sinne des 
UrhG, dessen Schutzfrist unabhängig von der Lebenszeit der Urheber ist:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__66.html

Dass der Urheber theoretisch ermittelbar waere (indem man feststellt, 
wer zur gegebenen Zeit im betreffenden Amt zustaendig fuer das 
Kartenmalen war), spielt dabei keine Rolle; durch das Weglassen des 
Namens auf dem Produkt wurde absichtlich ein anonymes Werk publiziert.

Allerdings gilt fuer Werke vor 1995 noch eine alte Fassung des §66, die 
in besonderen Faellen dazu fuehren kann, dass die Anonymitaet eines 
solchen Werkes noch nachtraeglich aufgehoben werden kann; zu den 
hakeligen Details siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_Werk.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Frederik Ramm schrieb:
 Nein.



Die genannten Werke sind vor 1995 erstellt. Wieso schreibst Du dann
nein? Ich habe doch ausdrücklich auf 1995 hingewiesen!

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
 Die genannten Werke sind vor 1995 erstellt. Wieso schreibst Du dann
 nein? Ich habe doch ausdrücklich auf 1995 hingewiesen!

Oh, Entschuldigung. - Aber auch fuer Werke vor 1995 gilt, dass, sofern 
sie anonym sind, der wahre Name des Urhebers vor Erloeschen der 
Schutzfrist bekannt geworden sein muss, um sie zu verlaengern. Ein 
Stadtplan von 1935, dessen Urheber vor 2005 nicht bekannt geworden ist, 
ist heute gemeinfrei. Wenn der Urheber heute bekannt wird und 
herauskommt, dass er erst 1950 gestorben ist, aendert das nichts daran, 
dass das Schutzrecht abgelaufen ist. Dazu haette er vor 2005 bekannt 
werden muessen. Oder interepretierst Du das anders?

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Hallo Frederik,

Frederik Ramm schrieb:
 Oh, Entschuldigung.

ich glaube, ich habe den falschen Zweig erwischt. Du hast Martin
direkt geantwortet, oder? Sorry nochmal.

 - Aber auch fuer Werke vor 1995 gilt, dass, sofern 
 sie anonym sind, der wahre Name des Urhebers vor Erloeschen der 
 Schutzfrist bekannt geworden sein muss, um sie zu verlaengern. Ein 
 Stadtplan von 1935, dessen Urheber vor 2005 nicht bekannt geworden ist, 
 ist heute gemeinfrei. Wenn der Urheber heute bekannt wird und 
 herauskommt, dass er erst 1950 gestorben ist, aendert das nichts daran, 
 dass das Schutzrecht abgelaufen ist. Dazu haette er vor 2005 bekannt 
 werden muessen. Oder interepretierst Du das anders?

Ich habe die Beispiele von Wikipedia [1] nochmal durchgelesen:
Das erste Beispiel spricht von einem Urheber ohne Offenbarung,
allerdings handelt es sich um bildende Kunst ...

Die Frage ist, ob Stadtpläne damals als Kunstwerk angesehen werden
konnten ... Ansonsten hast DU recht.

Die andere Frage ist aber: Verfällt auch ein Nutzungsrecht oder
ist dies vererbbar? Ebenfalls nach alten UrhG?!

Grüße
Tobias

Referenzen:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_Werk_(Urheberrecht)

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Thomas Reincke
Martin Koppenhoefer schrieb:
 Ein gewisser Head hat auf dieser Seite: 
 http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Out-Of-Copyright

Mir hat es die Seite
http://greif.uni-greifswald.de/geogreif/?page_id=4484
angetan.

Allerdings heißt es zu den Karten
 Urheber-/Nutzungsrechte rights: Die Nutzung dieser Aufnahme für
 Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche
 Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher
 Genehmigung des Instituts für Geographie und Geologie der Universität
 Greifswald.

Bevor wir anfangen, fehlende Gewässer und Eisenbahnen aus den uralt-DTK 
abzuzeichnen sollte man wohl dort mal freundlich anfragen.

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Thomas Reincke schrieb:
 Bevor wir anfangen, fehlende Gewässer und Eisenbahnen aus den uralt-DTK 
 abzuzeichnen sollte man wohl dort mal freundlich anfragen.

Fehlende Eisenbahnen  seit 99 Jahren nicht mehr vorhandene Bahnhöfe ;-)

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 23. April 2009 21:42 schrieb Thomas Reincke m...@thomas-reincke.de:
 Allerdings heißt es zu den Karten
 Urheber-/Nutzungsrechte rights: Die Nutzung dieser Aufnahme für
 Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche
 Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher
 Genehmigung des Instituts für Geographie und Geologie der Universität
 Greifswald.

 Bevor wir anfangen, fehlende Gewässer und Eisenbahnen aus den uralt-DTK
 abzuzeichnen sollte man wohl dort mal freundlich anfragen.

naja, solange Du die Karten nicht gewerblich nutzst, Reproduzierst
oder Veröffentlichst kannst Du sie doch für OSM benutzen - das
Urheberrecht hat jedenfalls die Uni Greifswald ziemlich sicher auch
nicht an den Karten.

Die Meßtischblätter sind m.E. sehr interessant für die Namen von
Flurstücken, Waldstücken, ehemaligen Exerzierplätzen (wie viele es
davon scheinbar gab vor 100 Jahren), Bachverläufe etc. Für Straßen und
innerstädtische Bereiche bringt es hingegen nicht viel, selbst
historische Gebäude sind bei dem Maßstab noch zu stark generalisiert.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] out of copyright im Wiki

2009-04-23 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
 Bevor wir anfangen, fehlende Gewässer und Eisenbahnen aus den uralt-DTK
 abzuzeichnen sollte man wohl dort mal freundlich anfragen.

mit einem geigneten System könnten wir uns an die Aufarbeitung der
Altkarten machen - da wartet noch einiges an Material ;-) -
crowdgesourcete Lokalgeschichte. (OMH  open-map-history)

Martin

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