* Nils Ketelsen:
>> > Ich halte einen Link (wie auch einen Literaturverweis) weiterhin
>> > nur fuer einen Hinweis auf die bereits existierende
>> > Zugaenglichkeit.
>> Auch wenn das Dokument erst erzeugt wird, basierend auf den Daten im
>> URL?
>
> Ja. Auch dann ist der gleiche Inhalt zugaenglic
Namd,
Peter Ross ([EMAIL PROTECTED]) - Sun, Oct 10, 2004 at 11:40:58PM +1000:
> Nazistisches Gedankengut ist seit 1945 offiziell nicht gestattet -
> ziemlich unabhaengig von dem gerade herrschenden "Regime" (sogar im
> Osten). Sicherlich, die Realitaet der Durchsetzung war gewissen
Eine realis
On Sun, Oct 10, 2004 at 11:13:57PM +0200, Neko (Simone Demmel) wrote:
> Namd,
Dito,
> Ich finde, dass wir langsam aus dem Buecheralter raus sind. Wenn jemand
> die Zugaenglichkeit von bestimmten Informationen erschweren/unterbinden
> will, brauchts neue Wege. (Nichts gegen Buecher - im Gegenteil
* Thomas Hochstein:
>> Ein Problem ist dann jedoch die Frage, in wie weit es dem Linksetzenden
>> zugemutet werden kann, sich durch die Struktur der verlinkten Website zu
>> wühlen, um zu prüfen, ob auf der 1000sten Unterseite vielleicht strafbare
>> Inhalte versteckt sind.
>
> Das ist
* Thomas Hochstein:
>> In einer Zeit, in der
>> jeder Inhalte einfach einem grossen Publikum zugaenglich machen kann,
>> sbraucht man fuer solche Publikationen denn eben auch klare Regeln, wenn man
>> denn in einem Staate lebt der bestimmte Schriften und Zeichen verbietet.
>
> Die Regeln *sind* in
* Thomas Hochstein:
> ... mag durchaus dafür sprechen können, daß der Autor ein
> Interesse daran hat, dass diese Seiten aufgerufen werden,
> oder dazu aufruft, sie sich anzusehen. Jedenfalls halte ich
> das nicht für zu weit hergeholt.
* Bettina Winsemann:
> Mit der gleichen Logik könnte man sa
Hallo Liste,
Monday, October 11, 2004, 12:23:22 AM, Florian Weimer wrote:
...
> Wenn es einen Unterschied in der rechtlichen Bewertung gäbe, würden
> sicherlich schnell Browser-Plugins aufkommen, die automatisch
> klickbare Links erzeugen.
Bitte, hier [1]:
javascript:url=document.getSelection();x
* Joerg-Olaf Schaefers:
>> Wenn es einen Unterschied in der rechtlichen Bewertung gäbe, würden
>> sicherlich schnell Browser-Plugins aufkommen, die automatisch
>> klickbare Links erzeugen.
>
> Bitte, hier [1]:
> javascript:url=document.getSelection();xdwq=open(url);xdwq.focus();
Nett. Ich meinte
Simone Demmel wrote:
> Peter Ross ([EMAIL PROTECTED]) - Sun, Oct 10, 2004 at
> 11:40:58PM +1000:
>> Nazistisches Gedankengut ist seit 1945 offiziell nicht gestattet -
>> ziemlich unabhaengig von dem gerade herrschenden "Regime" (sogar im
>> Osten). Sicherlich, die Realitaet der Durchsetzung war gew
Florian Weimer wrote:
> Das ist aber doch ein klein wenig zynisch. Kam es nicht sogar im
> traditionell eher obrigkeitsgläubigen Deutschland in einigen Fällen
> vor, daß überkommene rechtliche Vorschriften aufgrund von
> fortgesetztem zivilen Ungehorsam revidiert wurden?
Und? Straffreiheit fuer al
On Mon, Oct 11, 2004 at 10:47:45AM +1000, Peter Ross wrote:
> Dass es ein technisches Problem ist, gegen nazistisches Gedankengut,
> welches sich auf auslaendischen Webservern vorzugehen, laesst es mir
> verstaendlich erscheinen, dass juristisch nach Moeglichkeiten gesucht
> wird, es trotzdem einz
Nils Ketelsen wrote:
> On Mon, Oct 11, 2004 at 10:47:45AM +1000, Peter Ross wrote:
>
> Vielleicht sollte man sich im Rahmen der Globalisierung, auch von
> Informationen, aber mal ueberlegen ob die Idee etwas verbieten zu
> wollen, was in jedem anderen freien Land (und das sind ja so die
> Hauptteil
* Rainer Sokoll wrote:
> Was außer den Namen hat sich geändert?
> Auch früher brauchtest Du einen ISP (Bibliothek), bei dem Du ein Login
> hattest (Bibliotheksausweis). Es gab ein LAN (lokale Bibliothek) und ein
> WAN (Fernleihe).
NACK.
Access-ISP<-> ÖPNV
Access-Login <-> Fahrschein
Hosting-
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